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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 1 Ws 465/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5639
OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 1 Ws 465/06 (https://dejure.org/2006,5639)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 1 Ws 465/06 (https://dejure.org/2006,5639)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 1 Ws 465/06 (https://dejure.org/2006,5639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in Wahlfeststellung mit gewerbsmäßiger Hehlerei; Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Ermessensfehlgebrauch des Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung, vorläufige, Wiederaufnahme, Anfechtbarkeit Verfahrensgang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in Wahlfeststellung mit gewerbsmäßiger Hehlerei; Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Ermessensfehlgebrauch des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 167
  • NStZ 2007, 421 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 3 Ws 503/83

    Ablehnung der Wiederaufnahme; Staatsanwaltschaft; Beschwerde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 1 Ws 465/06
    Die Gegenansicht (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 39;… Meyer-Goßner, StPO, 49.Aufl., § 154 Rn. 24;… KK-Schoreit, 4. Aufl. § 154 Rn. 46) vermag nicht zu überzeugen.

    Der Senat kann als Beschwerdegericht nicht selbst die Wiederaufnahme des Verfahrens beschließen, weil diese Entscheidung nur von dem Gericht getroffen werden kann, das die Einstellung beschlossen hat, vgl. SK-Komm. a.a.O.; LK a.a.O.; Rieß NStZ 1985, 39 (41).

  • OLG Bamberg, 14.06.1996 - Ws 277/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 1 Ws 465/06
    Da letzteres hier nicht der Fall ist, ist das Rechtsmittel zulässig (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 1997, 44; KMRPlöd, § 154 Rn.28;… Pfeiffer StPO-Kommentar, 5. Aufl., § 154 Rn. 8; SK Komm. ,29.Aufl., § 154 Rn.54;… LK 25. Aufl., § 154 Rn. 79;… AK-Schöch, § 154 Rn. 48).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der …

    Mit der in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm…, Beschluss vom 31. März 2017 - III-4 Ws 27/17, Rn. 8, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 Ws 465/06, Rn. 5, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juni 1996 - Ws 277/96, NStZ-RR 1997, 44) vorherrschenden Auffassung vermag der Senat auch aus anderen Gründen (vgl. hierzu grundlegend: BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88-94 (91 f.); Rieß, NStZ 1985, 39 ff., 40) keinen rechtlich begründeten Anlass zu erkennen, der Staatsanwaltschaft das Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellte Verfahren zu versagen.

    Rn. 20 Dass gegen den die Wiederaufnahme anordnenden Beschluss - trotz Fehlens einer entsprechenden Bestimmung - weder der Staatsanwaltschaft noch dem Angeklagten ein Beschwerderecht zusteht, lässt sich ebenfalls nicht dafür ins Feld führen, dies müsse auch bei der Versagung der Wiederaufnahme der Fall sein (so aber: Meyer-Goßner, Anmerkung zu OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 Ws 465/06, NStZ 2007, 421).

    Rn. 23 Dass das Gesetz dem über die Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 4 StPO entscheidenden Gericht keine Vorgaben macht, wann das Verfahren wiederaufzunehmen ist und mithin der Rahmen zulässiger Ermessenserwägungen nicht vorgegeben ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (so aber: Meyer-Goßner, NStZ 2007, 421).

  • OLG Hamm, 31.03.2017 - 4 Ws 27/17

    Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft; Ablehnung der Wiederaufnahme des …

    Rn. 15 Ein Fall des § 305 StPO liegt ebenfalls nicht vor, denn die Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens geht der Urteilsfällung nur zeitlich, nicht aber im Sinne dieser Bestimmung vor, sondern ermöglicht erst, dass überhaupt durch ein Urteil entschieden wird (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.06.1996 - Ws 277/96; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Ws 465/06, jeweils zitiert nach juris;… Beulke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 154 Rn. 79;… Weßlau/Deiters, in: SK-StPO, 5. Aufl., § 154 Rn. 54; Rieß, NStZ 1985, 40).

    Nur das Tatgericht vermöge sachgerecht zu beurteilen, ob die Annahme verhältnismäßiger Unwesentlichkeit in einem späteren Verfahrensstadium noch Bestand haben könne oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 252; OLG Frankfurt, NStZ 1985, 39; OLG Stuttgart, MDR 1984, 73; Meyer-Goßner, NStZ 2007, 421).

    Letzteres wird selbst von den Vertretern der Gegenansicht für die Fälle zugestanden, in denen das Gericht trotz Freispruchs des Angeklagten in dem anderen Verfahren eine Wiederaufnahme ablehnt (vgl. nur Meyer-Goßner, NStZ 2007, 421: "mit § 154 Abs. 4 StPO schlechthin unvereinbar").

  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 1 Ws 254/08

    Einstellung; vorläufige; Wiederaufnahme; Flucht des Angeklagten

    Der Senat hat deshalb nur zu prüfen, ob bei der Ermessensentscheidung rechtsfehlerfrei verfahren wurde, ob also die Strafkammer von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihm in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Oldenburg NStZ 2007, 167).
  • OLG Nürnberg, 11.04.2022 - Ws 235/22

    Nichtanwendung der Jahresfrist des § 154b Abs. 4 S. 2 StPO auf Einstellungen in …

    Rn. 12 Die Beschwerde (§§ 304 Abs. 1, 306 Abs. 1 StPO) ist zulässig (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2006, 1 Ws 465/06, m.w.N.) und hat auch in der Sache Erfolg.
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