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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7986
OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95 (https://dejure.org/1995,7986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1995 - 1 Ws 477/95 (https://dejure.org/1995,7986)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1995 - 1 Ws 477/95 (https://dejure.org/1995,7986)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1986 - 1 Ws 474/86

    Hauptverhandlungstermin; Verlegung; Zeuge; Beschwerderecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Für die Unzulässigkeit der Beschwerde in einem solchen Fall spricht, daß der Grundgedanke des § 305 Satz 1 StPO hier entsprechend anwendbar ist, weil Entscheidungen, die in innerem Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, bei dessen Erlaß erneut geprüft und deshalb nur mit dem Rechtsmittel gegen dieses und nicht selbständig angefochten werden sollen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986 JZ 1986, 864 ; OLG Karlsruhe StV 1991, 509; 1982, 560).

    Für die Unzulässigkeit der Beschwerde in einem solchen Fall spricht überdies das Bedürfnis, daß Eingriffe in die dem Gerichtsvorsitzenden in § 213 StPO übertragene "Terminshoheit" vermieden und der Beginn und der Fortgang der Hauptverhandlung nicht durch Beschwerden unnötig der Gefahr der Verzögerung ausgesetzt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986 a.a.O.; OLG Celle NdsRpfl.

  • OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94

    Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Soweit die Beschwerde von der Gegenmeinung für zulässig erachtet wird, besteht Einigkeit darüber, daß sie nicht zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Terminsverfügung dienen kann, vielmehr könne sie nur auf eine Rechtsverletzung, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensausübung gestützt werden, weil darin eine selbständige prozessuale Beschwer liege (OLG München NStZ 1994, 451 ; OLG Frankfurt/Main StV 1993, 6 ; 1992, 151; 1990, 201; OLG Oldenburg StV 1991, 152 mit Anm. Plähn; OLG Hamm, 5. Strafsenat, MDR 1975, 245;… KK-Treier, StPO , 3. Aufl., § 213 Rdnr. 6;… LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 213 Rdnr. 16;… KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., § 213 Rdnr. 16-19).
  • OLG Frankfurt, 05.08.1992 - 3 Ws 525/92

    Verfügung des Vorsitzenden; Hauptverhandlungstermin; Überprüfbarkeit auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Soweit die Beschwerde von der Gegenmeinung für zulässig erachtet wird, besteht Einigkeit darüber, daß sie nicht zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Terminsverfügung dienen kann, vielmehr könne sie nur auf eine Rechtsverletzung, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensausübung gestützt werden, weil darin eine selbständige prozessuale Beschwer liege (OLG München NStZ 1994, 451 ; OLG Frankfurt/Main StV 1993, 6 ; 1992, 151; 1990, 201; OLG Oldenburg StV 1991, 152 mit Anm. Plähn; OLG Hamm, 5. Strafsenat, MDR 1975, 245;… KK-Treier, StPO , 3. Aufl., § 213 Rdnr. 6;… LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 213 Rdnr. 16;… KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., § 213 Rdnr. 16-19).
  • OLG Celle, 02.01.1984 - 1 Ws 6/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    1984, 72 = NStZ 1984, 282 (LS); OLG Stuttgart MDR 1980, 954 (LS) und NJW 1976, 1647 = MDR 1976, 510; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 213 Rdnr. 8; SK-Schlüchter, StPO , § 213 Rdnr. 14).
  • OLG Oldenburg, 29.11.1990 - 1 Ws 257/90

    Verlegung des Termins der Verhandlung bei Verhinderung des Verteidigers; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Soweit die Beschwerde von der Gegenmeinung für zulässig erachtet wird, besteht Einigkeit darüber, daß sie nicht zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Terminsverfügung dienen kann, vielmehr könne sie nur auf eine Rechtsverletzung, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensausübung gestützt werden, weil darin eine selbständige prozessuale Beschwer liege (OLG München NStZ 1994, 451 ; OLG Frankfurt/Main StV 1993, 6 ; 1992, 151; 1990, 201; OLG Oldenburg StV 1991, 152 mit Anm. Plähn; OLG Hamm, 5. Strafsenat, MDR 1975, 245;… KK-Treier, StPO , 3. Aufl., § 213 Rdnr. 6;… LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 213 Rdnr. 16;… KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., § 213 Rdnr. 16-19).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1989 - 3 Ws 783/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Soweit die Beschwerde von der Gegenmeinung für zulässig erachtet wird, besteht Einigkeit darüber, daß sie nicht zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Terminsverfügung dienen kann, vielmehr könne sie nur auf eine Rechtsverletzung, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensausübung gestützt werden, weil darin eine selbständige prozessuale Beschwer liege (OLG München NStZ 1994, 451 ; OLG Frankfurt/Main StV 1993, 6 ; 1992, 151; 1990, 201; OLG Oldenburg StV 1991, 152 mit Anm. Plähn; OLG Hamm, 5. Strafsenat, MDR 1975, 245;… KK-Treier, StPO , 3. Aufl., § 213 Rdnr. 6;… LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 213 Rdnr. 16;… KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., § 213 Rdnr. 16-19).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 216/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub, …

    Dies soll sich aus dem entsprechend anwendbaren Grundgedanken des § 305 Satz 1 StPO ergeben, wonach Entscheidungen, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und -konzentration nicht selbstständig, sondern ausschließlich im Rahmen des Rechtsmittels gegen das Urteil angefochten werden können (OLG Düsseldorf, VRS 90, 127, 128 mit Verweis auf den dortigen Senatsbeschluss vom 04. August 1987 - 1 Ws 603/87 - sowie zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. September 1988 - 4 Ws 436/88 -, abgedruckt in: NStZ 1989, 133 mit weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart, NJW 1976, 1647, 1648 mit ausführlicher Darstellung des damaligen Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur sowie OLG Stuttgart, MDR 1980, 954;… siehe dazu auch: Senatsbeschluss vom 08. September 2005 - 2 Ws 218/05 -, zitiert nach juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen, der eine Entscheidung des Meinungsstreits letztlich offen lässt; ebenso offengelassen in: OLG Rostock…, Beschluss vom 02. Juni 2004 - I Ws 230/04 -, zitiert nach juris Rn. 16, 17, 19 mit weiteren Nachweisen).

    Im - vorliegend nicht gegebenen - Falle der Verhinderung des Verteidigers könne der Angeklagte das Beschwerdevorbringen in der Hauptverhandlung gemäß §§ 228 Abs. 2, 265 Abs. 4 StPO im Rahmen eines Aussetzungsantrages geltend machen und bei Ablehnung durch Gerichtsbeschluss seine Revision auf eine Verletzung des § 338 Nr. 8 StPO stützen, so dass für eine selbstständige Beschwerdemöglichkeit kein Raum sei (OLG Stuttgart, NJW 1976, 1647, 1648; Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. September 1988, NStZ 1989, 133; OLG Düsseldorf, VRS 90, 127, 128 mit weiteren Nachweisen;… siehe auch: Senatsbeschluss vom 08. September 2005 - 2 Ws 218/05 -, zitiert nach juris Rn. 10).

    Dadurch werde letztlich ein sinnvolles und effizientes Terminieren unmöglich gemacht (OLG Stuttgart, NJW 1976, 1647, 1648; Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. September 1988, NStZ 1989, 133; OLG Düsseldorf, VRS 90, 127, 128).

  • OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20

    Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der …

    Rn. 10 bb) Nach anderer Ansicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 1995, Az.: 1 Ws 477/95, VRS 90, 127; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009, Az.: 2 Ws 233/09, NStZ-RR 2010, 283; Beschluss vom 22. September 1988, Az.: 4 Ws 436/88, NStZ 1989, 133;… SK-StPO/Deiters, § 213 Rn. 16 f.;… KMR/Eschelbach, § 213 Rn. 23 f.; Kropp, NStZ 2004, 668; offengelassen Senat, Beschluss vom 15. Mai 2003, Az.: 2 Ws 141/03) ist die Beschwerde gegen Terminsbestimmungen des Vorsitzenden stets unstatthaft.
  • KG, 15.03.2022 - 2 Ws 27/22

    Anfechtung von Terminsverfügungen; Bescheidung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Rn. 7 b) Nach anderer Ansicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 1995 - 1 Ws 477/95 - = VRS 90, 127; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009, - 2 Ws 233/09 - = NStZ-RR 2010, 283; Beschluss vom 22. September 1988, - 4 Ws 436/88 - = NStZ 1989, 133; Kropp, NStZ 2004, 668; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 Ws 54 - 55/20 -, juris) ist die Beschwerde gegen Terminsbestimmungen des Vorsitzenden stets unstatthaft.
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