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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47020
OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20 (https://dejure.org/2020,47020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2020 - 1 Ws 479/20 (https://dejure.org/2020,47020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 1 Ws 479/20 (https://dejure.org/2020,47020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 21 KLs 9/17
  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    In der in Bezug genommenen Entscheidung vom 09. Oktober 1991 hatte der EGMR ausgeführt, dass der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen jedenfalls auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn sich der Widerruf auf das bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebene Schuldeingeständnis stützt und zum Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen worden ist (vgl. EGMR, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - Nr. 15871/89 -, juris = StV 1992, 282-283; BVerfG Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris, Rn. 12).

    Rn. 17 2. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist von Verfassungs wegen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat jedenfalls dann ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris, Rn. 13 …und vom 09. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris, Rn. 4).

    Im Übrigen wird das Geständnis von dem Verurteilten auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens weder angegriffen, noch ist es von ihm widerrufen worden, was ebenfalls für seine Glaubhaftigkeit spricht (vgl. BVerfG Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris, Rn. 13).

  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund des glaubhaften Geständnisses einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass im Einzelfall bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen auch allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung als ausreichend angesehen werden kann (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5, und OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14).

    In dem vom Bundesverfassungsgerichts am 09. Dezember 2004 entschiedenen Fall hatte der Verurteilte die Anlasstat, einen Diebstahl, noch am Tattag gegenüber dem Ladendetektiv gestanden und die Tat anschließend in einem ihm durch die Polizei zugesandten Anhörungsbogen eingeräumt (vgl. OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 4).

    Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass im Einzelfall bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen auch allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung als ausreichend angesehen werden kann (Anschluss an OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5, und OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14).

    In dem vom Bundesverfassungsgerichts am 09. Dezember 2004 entschiedenen Fall hatte der Verurteilte die Anlasstat, einen Diebstahl, noch am Tattag gegenüber dem Ladendetektiv gestanden und die Tat anschließend in einem ihm durch die Polizei zugesandten Anhörungsbogen eingeräumt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14; OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 4).

    Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Rn. 18 3. Vor diesem Hintergrund ist auch der Senat in Übereinstimmung mit der - jedenfalls neueren - obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) ausnahmsweise schon dann in Betracht kommen kann, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes - nicht widerrufenes - Geständnis abgelegt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Strafsenats vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 - Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 -, juris und vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 28. Januar 2020 - III-5 Ws 565/19 und vom 23. Mai 2019 - III-5 Ws 200-202/19 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12).

    Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Köln, 06.12.2007 - 2 Ws 643/07

    Abgegebenes glaubhaftes Geständnis als ausreichende Grundlage für einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Rn. 18 3. Vor diesem Hintergrund ist auch der Senat in Übereinstimmung mit der - jedenfalls neueren - obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) ausnahmsweise schon dann in Betracht kommen kann, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes - nicht widerrufenes - Geständnis abgelegt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Strafsenats vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 - Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 -, juris und vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 28. Januar 2020 - III-5 Ws 565/19 und vom 23. Mai 2019 - III-5 Ws 200-202/19 - OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12).

    Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16

    Nachholung einer schriftlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht; …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Rn. 18 3. Vor diesem Hintergrund ist auch der Senat in Übereinstimmung mit der - jedenfalls neueren - obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) ausnahmsweise schon dann in Betracht kommen kann, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes - nicht widerrufenes - Geständnis abgelegt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Strafsenats vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 - Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 -, juris und vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 28. Januar 2020 - III-5 Ws 565/19 und vom 23. Mai 2019 - III-5 Ws 200-202/19 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12).

    (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 -).

  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Eine rechtskräftige Verurteilung setzt ein auf § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB gestützter Widerruf jedoch - schon nach seinem Wortlaut (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris, Rn. 12) - nicht zwingend voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2013 - III-1 Ws 232/13 - OLG Hamm…, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101-102/12 -, juris, Rn. 11).

    Rn. 18 3. Vor diesem Hintergrund ist auch der Senat in Übereinstimmung mit der - jedenfalls neueren - obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) ausnahmsweise schon dann in Betracht kommen kann, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes - nicht widerrufenes - Geständnis abgelegt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Strafsenats vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 - Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 -, juris und vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 28. Januar 2020 - III-5 Ws 565/19 und vom 23. Mai 2019 - III-5 Ws 200-202/19 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12).

  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 101/12

    Widerruf Strafaussetzung, Bewährung Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Eine rechtskräftige Verurteilung setzt ein auf § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB gestützter Widerruf jedoch - schon nach seinem Wortlaut (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris, Rn. 12) - nicht zwingend voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2013 - III-1 Ws 232/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101-102/12 -, juris, Rn. 11).

    Rn. 18 3. Vor diesem Hintergrund ist auch der Senat in Übereinstimmung mit der - jedenfalls neueren - obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) ausnahmsweise schon dann in Betracht kommen kann, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes - nicht widerrufenes - Geständnis abgelegt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Strafsenats vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 - Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 -, juris und vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 28. Januar 2020 - III-5 Ws 565/19 und vom 23. Mai 2019 - III-5 Ws 200-202/19 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12).

  • EKMR, 09.10.1991 - 15871/89
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Rn. 16 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 03. Oktober 2002 ausdrücklich hervorgehoben, dass der entschiedene Einzelfall - in dem es um die umfassende Würdigung des Beweiswertes einer belastenden Zeugenaussage ging - keine Entsprechung zu einigen vorangegangenen Fällen (u.a. zu der Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - Nr. 15871/89 -) aufweise, in denen die Kommission festgestellt habe, dass der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldeingeständnis des Betroffenen zurückzuführen gewesen sei (…vgl. EGMR, a.a.O., juris, Anm. 65).

    In der in Bezug genommenen Entscheidung vom 09. Oktober 1991 hatte der EGMR ausgeführt, dass der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen jedenfalls auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig ist und nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn sich der Widerruf auf das bei der polizeilichen Vernehmung und der Vernehmung durch den zuständigen Richter abgegebene Schuldeingeständnis stützt und zum Zeitpunkt der Entscheidung das Geständnis nicht widerrufen worden ist (vgl. EGMR, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - Nr. 15871/89 -, juris = StV 1992, 282-283;… BVerfG Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris, Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20
    Rn. 21 5. Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln…, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Schleswig, 31.03.1992 - 1 Ws 509/91

    Strafaussetzung; Widerruf; Anlaßtat; Rechtskräftige Aburteilung; …

  • EGMR, 12.11.2015 - 2130/10

    Vorliegen einer Menschenrechtsverletzung durch die Feststellung einer erneuten …

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf …

  • OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13

    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Strafkammer höherer …

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24

    Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei glaubhaftem …

    Der Wortlaut des § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt eine rechtskräftige Verurteilung nicht voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Der Widerruf kann im Einzelfall auch ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung auf ein außergerichtliches Geständnis gestützt werden, soweit dieses gemessen an voranstehendem Maßstab als glaubhaft zu bewerten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung]; ebenso jüngst OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff.).

    Damit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Auffassung des Senats zu erkennen gegeben, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und der Widerruf einer Strafaussetzung wegen erneuter Strafbarkeit nach wie vor dann nicht gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK verstößt, wenn das über den Widerruf entscheidende Gericht seine Entscheidung im Einzelfall auf ein glaubhaftes Geständnis hinsichtlich der neuen Straftat stützt (so jüngst auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff. sowie tendenziell auch OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.).

    Rn. 15 Daher hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass im Einzelfall auch ein außergerichtliches Geständnis für einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ausreichen kann, wenn es nach seinem Inhalt und der Art seines Zustandekommens geeignet ist, dem Widerrufsgericht die erforderliche Überzeugung von der Begehung der neuen Tat zu vermitteln (so jüngst auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 ff. sowie tendenziell OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - III-1 Ws 479/20 -, juris Rn. 11 ff.).

  • OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22

    Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten

    Rn. 11 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob ein außergerichtliches polizeiliches Geständnis als Grundlage für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Begehung neuer Straftaten gem. § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB überhaupt ausreichend ist (bejahend: OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 213/05 v. 19. Mai 2005; OLG Saarbrücken, Beschl. 1 Ws 182/09 v. 29.10.2009 - juris; OLG Hamm, Beschl. III-1 Ws 479/20 v. 02.12.2020 mwN.
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