Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bewährungswiderruf: Zurückstellung der Widerrufsentscheidung während Maßregelvollzugs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 64 StGB; § 35 BtMG
Vollziehung einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Verurteilten in anderer Sache bei Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Zurückstellung des Bewährungswiderrufs bis zum Abschluss der Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollziehung einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Verurteilten in anderer Sache bei Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 16.09.2008 - 23 BRs 115/08
- OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei …
Auszug aus OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08
Dies gilt jedoch nicht, wenn in anderer Sache eine Maßregel nach § 64 StGB zu vollziehen ist (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Februar 2008, 1 Ws 46/08, juris, mit krit. Anm. Groß, juris-PR-StrafR 11/2008. - OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08
Widerruf einer Strafaussetzung wegen neuer Straffälligkeit: Positive …
Auszug aus OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08
Dies gilt jedoch nicht, wenn in anderer Sache eine Maßregel nach § 64 StGB zu vollziehen ist (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Februar 2008, 1 Ws 46/08, juris, mit krit. Anm. Groß, juris-PR-StrafR 11/2008. - OLG Düsseldorf, 16.12.1988 - 3 Ws 594/88
Auszug aus OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08
OLG Düsseldorf StV 1989, 159. - KG, 09.01.1984 - 5 Ws 531/83
Auszug aus OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08
KG StV 1984, 341.
- OLG Hamm, 18.08.2011 - 2 Ws 246/11 Liegen nach den vollständig aufgeklärten gegenwärtigen Prognoseumständen die Voraussetzungen eines Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straffälligkeit vor, ist grundsätzlich auch alsbald über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu entscheiden (vgl.OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 14. Juli 2011, Az. III - 2 Ws 199/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05 in NStZ-RR 2005, 221; OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2008, 1 Ws 500/08, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2008, 1 Ws 46/08 in RUP 2008, 175).
- LG Hildesheim, 22.07.2009 - 23 BRs 48/09
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Anordnung der …
Rn. 17 Diesem Befund steht auch nicht entgegen, daß - wie noch auszuführen sein wird - nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der Vollzug einer Maßregel die Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf einer ausgesetzten Strafe in anderer Sache nicht rechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 1.10.2008, 1 Ws 500/08 juris; Thüringer OLG, StV 2007, 194; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.02.2008, 1 Ws 46/08 juris). - OLG Schleswig, 13.09.2021 - 2 Ws 118/21 Eine Zurückstellung der Entscheidung ist - anders als bei der Entscheidung nach § 35 BtMG - nicht möglich (OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2008 1 Ws 500/08 bei juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 500/08 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Haftbeschwerde
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 31.03.2006 - 40 HEs 7/06
Keine Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei voraussichtlicher …
Auszug aus OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 500/08
Das Verhältnis von Dauer der Untersuchungshaft zu der Höhe der zu erwartenden Strafe unter Berücksichtigung etwaiger Strafrestaussetzungen gemäß § 57 StGB, das nach der Rechtsprechung der 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts in Haftentscheidungen zu berücksichtigen ist (…Beschluss vom 16.03.2006 (2 BvR 1700/06, Rdnr. 32), hat zunächst einmal Bedeutung für die Frage des Haftgrundes (so auch OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2006, 1 HEs 40 HEs 7-10/06, bei juris).
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