Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 03.11.2011 - 1 Ws 560/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Entschädigungsentscheidung hinsichtlich der schuldhaften Verursachung erlittener Untersuchungshaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrEG § 5 Abs. 2 S. 1
Bindungswirkung des Beschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen für die Überprüfung der Entschädigungsentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindungswirkung des Beschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen für die Überprüfung der Entschädigungsentscheidung
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG
Dabei ist das Beschwerdegericht nach § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Hauptentscheidung beruht und welche diese tragen, gebunden (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 Ws 560/11 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 286), kann sie jedoch aus dem zweifelsfrei zur Entscheidungsgrundlage in der Hauptsache gewordenen Inhalt der Akten und im Wege des Freibeweises ergänzen, soweit es sich dadurch nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (…vgl. Senat aaO;… Meyer aaO § 8 Rn 57). - KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18
Anspruch auf Haftentschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der …
Er ist hierbei allerdings gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG i. V. mit § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Hauptentscheidung beruht und welche diese tragen, gebunden, kann aber weitere, diesen nicht widersprechende Feststellungen im Freibeweisverfahren treffen und ergänzend den Verfahrensakten entnehmen (ständ. Rspr., z. B. OLG Bamberg, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 Ws 560/11 -, juris Rdnr. 6 f.;… KG, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, juris Rdnr. 3 , und 2. April 1998 - 4 Ws 64/98 -, juris Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.).
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