Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht einer Strafvereitelung im Amt durch einen Staatsanwalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 258a StGB ; § 203 StPO
Strafvereitelung im Amt durch Oberstaatsanwalt; Für Eröffnung des Hauptverfahrens hinreichender Tatverdacht ; Herbeiführung der Verjährung; Vorsatz hinsichtlich einer Vortat ; Bewusstes Nichtverfolgen der Straftat - Judicialis
StGB § 258a; ; StPO § 203
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 258a; StPO § 203
Strafvereitelung, Vorsatz, Staatsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafvereitelung im Amt durch Oberstaatsanwalt; Für Eröffnung des Hauptverfahrens hinreichender Tatverdacht ; Herbeiführung der Verjährung; Vorsatz hinsichtlich einer Vortat ; Bewusstes Nichtverfolgen der Straftat
Verfahrensgang
- LG Aurich, 14.11.2002 - 11 KLs 1/02
- OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03
- OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 11 KLs 1/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03
Hinsichtlich der inneren Tatseite gilt dabei, dass der für die Strafvereitelung erforderliche direkte Vorsatz nur die Tathandlung und den Vereitelungserfolg zu umfassen braucht, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt, vgl. BGHSt 38, 345, 348, BGHR StGB § 258 Abs. 1, Vorsatz 1. - BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68
Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03
Wenn für eine wahrscheinliche Verurteilung ausreichende Belastungsmomente vorliegen, ist das Hauptverfahren zu eröffnen und die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben des Beschuldigten und den vorhandenen Beweisen der Hauptverhandlung zu überlassen (vgl. BGH NJW 1970, 1543). - BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03
Hinsichtlich der inneren Tatseite gilt dabei, dass der für die Strafvereitelung erforderliche direkte Vorsatz nur die Tathandlung und den Vereitelungserfolg zu umfassen braucht, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt, vgl. BGHSt 38, 345, 348, BGHR StGB § 258 Abs. 1, Vorsatz 1. - BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03
Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller vorhandenen Umstände und Beweise vorzunehmen, vgl. BGH NStZ 2002, 48 m. w. Nachw.
- OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03
Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der …
Dies ist bei einer Abgabeentscheidung iSd § 462 a Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz StPO nicht bereits dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1993, 200, 201; Beschlüsse vom 22.1.2003 [2 ARs 385/02, 12.4.2002 [2 ARs 96/02], 4.3.2002 [2 ARs 55/02], 5.12.2002 [2 ARs 321/02], 5.5.2000 [2 ARs 108/00], 23.12.1999 [2 ARs 494/99], 17.8.1994 [2 ARs 262/94]; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 10.3.2003 [III-1 Ws 60/03]; 3. Strafsenat, Beschluss vom 20.3.2003 [III-3 Ws 81/03]; OLG Hamm JMBl NW 1996, 237, 238).
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