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| OLG Düsseldorf, 21.08.1995 - 1 Ws 624/95 |
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Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 1 Ws 940/95 Hierzu ist ein Sachverhalt vorzutragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Antragstellers ausschließt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 1995 - 1 Ws 624/95 -, vom 20. April 1995 - 1 Ws 307/95 -, vom 3. April 1995 - 1 Ws 218 und 252/95 -, vom 14. April 1993 in Rechtspfleger 1993, 460 = VRS 85, 342 , vom 28. Mai 1990 - 1 Ws 403/90 -, vom 4. Oktober 1984 in JMBl. NW 1985, 286; Kleinknecht-Meyer/Goßner, StPO ;… 42. Aufl., Rdnr. 5 zu § 45).
- LG Dresden, 11.09.2015 - 5 Qs 89/15
Wiedereinsetzung, Rechtsbeschwerde, Revision, Antragbegrndung
Insofern handelt es sich um neuen, wenn auch mit dem früheren Vorbringen im Zusammenhang stehenden Tatsachenvortrag, der deswegen, weil er vom Erstgericht im Verwerfungsurteil gar nicht gewürdigt werden konnte, im Wiedereinsetzungsverfahren vorgebracht werden kann (OLG Düsseldorf, wistra 1996, 158 f.). - LG Berlin, 20.05.2011 - 533 Qs 30/11
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung …
Rn. 11 (1) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht indes zum einen dann, wenn zusätzliche, neue Tatsachen, die lediglich an das frühere Vorbringen anknüpfen, vorgetragen werden (…Paul, a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O.; jew. m.w.N., vgl. OLG Düsseldorf wistra 1996, 158 f.; OLG Hamm wistra 2008, 40).
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