Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ws 70/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67e Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2
Rechtsfolgen der Überschreitung der Jahresfrist für die Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Überschreitung der Jahresfrist für die Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ws 70/09
Die Überschreitung der Jahresfrist des § 67e Abs. 2 StGB kann Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008, 2 BvR 1615/07, die Überprüfung der Sicherungsverwahrung betreffend).Die Missachtung dieser Fristvorschrift kann Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - die Überprüfung der Sicherungsverwahrung betreffend).
- OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09
Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ws 70/09
Allerdings war hier - im Gegensatz zu anderen dem Senat zur Entscheidung vorgelegten Unterbringungssachen, in denen er von einer unvertretbaren Verzögerung des Überprüfungsverfahrens ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. März 2009 - 1 Ws 34/09 - und vom 06. Mai 2009 - 1 Ws 68/09 -) - zum Zeitpunkt der Anhörung und mündlichen Beschlussfassung die Jahresfrist des § 67 e Abs. 2 StGB noch nicht abgelaufen. - OLG Brandenburg, 03.11.2008 - 1 Ws 141/08
Fortdauer der Unterbringung: Folge der Nichteinhaltung der Jahresfrist zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ws 70/09
Das Versäumnis der Strafvollstreckungskammer, die angefochtene Entscheidung erst drei Monate nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich abzufassen und einen weiteren Monat später zuzustellen, ist jedoch angesichts dessen, dass die Fristüberschreitung noch als relativ mäßig anzusehen ist und sich zudem die Situation des Beschwerdeführers seit September 2008 - mit Blick auf sein Schreiben vom 11. März 2009 - offenbar nicht entscheidend verändert hat, nicht geeignet, die Aufhebung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer zu begründen (vgl. so auch Senatsbeschluss vom 03. November 2008 - 1 Ws 141/08 -).
- OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem …
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzten, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (…BVerfG aaO. u. Beschluss vom 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07 -, zitiert nach juris; OLG Brandenburg Beschluss vom 11.05.2009 - 1 Ws 70/09 -, zitiert nach juris;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Aufl., § 67e Rdnr. 6;… Rissing-van Saan/Peglau in LK, StGB , 12. Aufl., § 67e Rdnr. 28).
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