Rechtsprechung
| OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14, 1 Ws 704/14 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13
Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Er hat damit zum Ausdruck gebracht, dass diesen Entscheidungen besondere Bedeutung zukommt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, zitiert nach juris).Rn. 13 Allerdings ist Voraussetzung, dass die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten in voller und unveränderter Besetzung schon einmal gehört hat, ohne dass sich in der Zwischenzeit die Sachlage wesentlich verändert hätte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13 mit weiteren Nachweisen).
Rn. 18 Da die verfahrensfehlerhaft erfolgte Anhörung durch das erkennende Gericht durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden kann war die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (…vgl. auch Löwe-Rosenberg § 78b GVG Rn. 18 m. w. N.;… Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 309 Rn. 8; OLG München NStZ 2011, 716; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318 und OLG Braunschweig StV 2014, 158).
- OLG Nürnberg, 22.07.2008 - 2 Ws 299/08
Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten im …
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Rn. 8 Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung im Prüfungsverfahren nach § 67e StGB hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; OLG Rostock, NStZ 2002, 109).12 Ausnahmsweise kann je nach Sach- und Verfahrenslage im Einzelfall auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter ausreichend sein, beispielsweise dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts vom Verurteilten nach Lage der Dinge eine eher untergeordnete Rolle zukommt, wobei es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung ankommt (…vgl. Löwe-Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl., § 78b GVG Rn. 13 m. w. N.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg StraFo 2008, 440).
17 Nachdem es sich bei der Übertragung der Anhörung auf ein Kammermitglied jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. die Entscheidung des Senats vom 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, NStZ 2011, 716) muss die Strafvollstreckungskammer entweder in dem beauftragenden Beschluss oder in der Entscheidung über die Fortdauer der Maßregel darstellen, aus welchen Gründen sie eine Anhörung der verurteilten Person in Vollbesetzung für nicht veranlasst erachtet (so auch OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; a. A. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014 - 1 Ws 205/14, zitiert nach juris).
- OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
17 Nachdem es sich bei der Übertragung der Anhörung auf ein Kammermitglied jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. die Entscheidung des Senats vom 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, NStZ 2011, 716) muss die Strafvollstreckungskammer entweder in dem beauftragenden Beschluss oder in der Entscheidung über die Fortdauer der Maßregel darstellen, aus welchen Gründen sie eine Anhörung der verurteilten Person in Vollbesetzung für nicht veranlasst erachtet (so auch OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; a. A. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014 - 1 Ws 205/14, zitiert nach juris).Rn. 18 Da die verfahrensfehlerhaft erfolgte Anhörung durch das erkennende Gericht durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden kann war die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (…vgl. auch Löwe-Rosenberg § 78b GVG Rn. 18 m. w. N.;… Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 309 Rn. 8; OLG München NStZ 2011, 716; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318 und OLG Braunschweig StV 2014, 158).
- OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09
Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
12 Ausnahmsweise kann je nach Sach- und Verfahrenslage im Einzelfall auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter ausreichend sein, beispielsweise dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts vom Verurteilten nach Lage der Dinge eine eher untergeordnete Rolle zukommt, wobei es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung ankommt (…vgl. Löwe-Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl., § 78b GVG Rn. 13 m. w. N.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg StraFo 2008, 440). - OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder …
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
17 Nachdem es sich bei der Übertragung der Anhörung auf ein Kammermitglied jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. die Entscheidung des Senats vom 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, NStZ 2011, 716) muss die Strafvollstreckungskammer entweder in dem beauftragenden Beschluss oder in der Entscheidung über die Fortdauer der Maßregel darstellen, aus welchen Gründen sie eine Anhörung der verurteilten Person in Vollbesetzung für nicht veranlasst erachtet (so auch OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; a. A. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014 - 1 Ws 205/14, zitiert nach juris). - OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Rn. 8 Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung im Prüfungsverfahren nach § 67e StGB hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; OLG Rostock, NStZ 2002, 109). - OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Ws 1030/03
Auszug aus OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Rn. 18 Da die verfahrensfehlerhaft erfolgte Anhörung durch das erkennende Gericht durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden kann war die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (…vgl. auch Löwe-Rosenberg § 78b GVG Rn. 18 m. w. N.;… Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 309 Rn. 8; OLG München NStZ 2011, 716; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318 und OLG Braunschweig StV 2014, 158).
- OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16
Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden …
Rn. 25 bb) Auf der Grundlage dieser Entscheidung besteht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zumindest darüber Einigkeit, dass eine mündliche Anhörung des Verurteilten durch die voll besetzte Strafvollstreckungskammer unter sachlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, was beispielsweise angenommen worden ist, wenn eine Erledigterklärung der Maßregel, vor allem wegen Fehleinweisung, in Betracht kommt oder eine Fortdauerentscheidung unmittelbar nach Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zu treffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, 2 Ws 66/01, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München StV 2014, 159; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris).Rn. 26 cc) Dagegen vermag der Senat der von einzelnen Oberlandesgerichten in jüngster Zeit vertretenen, darüber hinausgehenden Auffassung, dass eine mündliche Anhörung des Untergebrachten durch den Berichterstatter als beauftragter Richter - unabhängig von sachlichen Erwägungen - stets nur dann zulässig sei, wenn die Strafvollstreckungskammer ihn in ihrer aktuellen Dreierbesetzung schon einmal angehört hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris), nicht zu folgen.
- KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
Anhörung durch beauftragten Richter im Vollstreckungsverfahren
Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; Senat StraFo 2014, 36-37).Im Einzelnen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob insbesondere in den Fällen, in denen der Untergebrachte - wie vorliegend - von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung zuvor noch nicht angehört wurde, die Anhörung stets in vollständiger Gerichtsbesetzung durchzuführen ist (so Hans. OLG Bremen StV 2015, 231-133; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188-189; a.A.: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20-21; OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 230-231; Thür.
- OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 530/14
Maßregelvollstreckung: Übertragung der mündlichen Anhörung des Untergebrachten …
Rn. 21 bb) Auf der Grundlage dieser Entscheidung besteht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zumindest darüber Einigkeit, dass eine mündliche Anhörung des Verurteilten durch die voll besetzte Strafvollstreckungskammer unter sachlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, was beispielsweise angenommen worden ist, wenn eine Erledigterklärung der Maßregel, vor allem wegen Fehleinweisung, in Betracht kommt oder eine Fortdauerentscheidung unmittelbar nach Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zu treffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2001, 2 Ws 66/01, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München StV 2014, 159; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris).Rn. 22 cc) Dagegen vermag der Senat der von einzelnen Oberlandesgerichten in jüngster Zeit vertretenen, darüber hinausgehenden Auffassung, dass eine mündliche Anhörung des Untergebrachten durch den Berichterstatter als beauftragter Richter - unabhängig von sachlichen Erwägungen - stets nur dann zulässig sei, wenn die Strafvollstreckungskammer ihn in ihrer aktuellen Dreierbesetzung schon einmal angehört hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013, 2 Ws 17/13, bei juris; OLG München, Beschluss vom 07.10.2014, 1 Ws 703/14, bei juris), nicht zu folgen.
- OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Eine restriktive Auffassung hält die Anhörung durch den gesamten Spruchkörper ausnahmslos immer dann für erforderlich, wenn dieser den Verurteilten in seiner aktuellen Besetzung noch nicht angehört hat (OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14, 1 Ws 704/14 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 -, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 05.05.2017 - 3 Ws 205/17
Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Anhörung; Untergebrachter; …
Dies entspricht im Übrigen auch der ganz überwiegenden jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte, auf deren Begründung insoweit hingewiesen wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 2 Ws 64/15 -, juris, Rdnr. 19 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 1 Ws 50/14 -, juris, Rdnr. 16 ff.; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14, 1 Ws 704/14 -, BeckRS 2014, 100007, Rdnr. 1; KG, Beschluss vom 24. August 2015 - 2 Ws 172/15 -, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 2 Ws 41/17 -, juris, Rdnr. 4 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09 -, NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13, Rndr. - OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als …
Eine Anhörung durch den gesamten Spruchkörper ist nach der Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlass besteht, nicht schon deshalb geboten, weil die Strafvollstreckungskammer den Untergebrachten in ihrer aktuellen Besetzung noch nicht angehört hat (a.A. OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703-704/14, juris Rn. 13; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13, juris Rn. 21; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09, juris Rn. 7 f.).
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