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| OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 1 Ws 939/91, 1 Ws 1171 - 1172/91, 1 Ws 1171/91, 1 Ws 1172/91 |
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OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 1 Ws 939/91, 1 Ws 1171 - 1172/91, 1 Ws 1171/91, 1 Ws 1172/91 (https://dejure.org/1991,6841)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.1991 - 1 Ws 939/91, 1 Ws 1171 - 1172/91, 1 Ws 1171/91, 1 Ws 1172/91 (https://dejure.org/1991,6841)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - 1 Ws 939/91, 1 Ws 1171 - 1172/91, 1 Ws 1171/91, 1 Ws 1172/91 (https://dejure.org/1991,6841)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Es muss namentlich das fehlende Verschulden des Betroffenen an der Fristversäumung offensichtlich und eine Glaubhaftmachung wegen Offenkundigkeit oder Aktenkundigkeit überflüssig sein (OLG Düsseldorf JMinBl NW 1984, 95 u. JurBüro 1992, 255; OLG Frankfurt VRS 59, 429; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 = JR 1986, 382; OLG Zweibrücken VRS 61, 438). - LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21 Da das Verfahren kostenrechtlich eine Einheit bildet (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.1963 - 1 StR 516/62 = NJW 1963, 724; BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - 4 StR 553/86 = NStZ 1987, 86; BGH, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 StR 387/98 = NStZ-RR 1999, 63; BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 4 StR 143/05 = NStZ-RR 2006, 32), ist das letztlich rechtskräftige Erkenntnis maßgebend; ein Angeklagter ist daher auch dann zur Tragung aller Verfahrenskosten verurteilt, wenn er zunächst freigesprochen und erst in der Rechtsmittelinstanz oder nach Zurückweisung verurteilt worden ist (…vgl. Temming/Schmidt, in: Gercke u.a., StPO, 6. Aufl. 2019, § 465 Rn 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 1991 - 1 Ws 939/91 -, juris).
- OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20
Bestellung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Rechtslage; Wiedereinsetzung …
Einer Glaubhaftmachung bedurfte es nicht, da sich das fehlende Verschulden offenkundig aus den Akten ergibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 1991 - 1 Ws 939/91, juris). - OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2 Ws 220/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Ursächlicher Zusammenhang …
Bei Fristversäumung ist dem Rechtsmittelführer nach der genannten Norm Wiedereinsetzung auch ohne Antrag zu gewähren, wenn alle anderen Voraussetzungen des § 45 StPO vorliegen, insbesondere die versäumte Handlung ordnungsgemäß nachgeholt ist (hierzu BGH MDR 1988, 456; OLG Frankfurt VRs 59 [1980], 429, 430) und das Fehlen des Verschuldens sowie der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Versäumungsgrund und der Säumnis offensichtlich oder aus den Akten ohne weiteres erkennbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, JurBüro 1992, 255 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, Rz. 12 zu § 45;… Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, Rz. 29 zu § 45).
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