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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4442
VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97 (https://dejure.org/1997,4442)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.1997 - 1 Y 3779/97 (https://dejure.org/1997,4442)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 1997 - 1 Y 3779/97 (https://dejure.org/1997,4442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Nr 3 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters - Hinderungsgrund der Tätigkeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 66
  • NVwZ-RR 1998, 324
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 28.02.1996 - Verw 2/96

    Ehrenamtlicher Richter; Handelskammer; Mitglied des Prüfungsausschusses

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97
    Diese Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluß vom 28. Februar 1996, DÖD 1996, 163 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1968, BVerwGE 30, 81, 84).

    Demgemäß genügt allein die Tatsache der Anstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, und zwar unabhängig davon, ob das Anstellungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, um die Sperrwirkung des § 22 Nr. 3 VwGO auszulösen (vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. April 1985, NVwZ 1986, 1029 und Beschluß des OVG Hamburg vom 28. Februar 1996, a.a.O., - jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97
    Diese Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluß vom 28. Februar 1996, DÖD 1996, 163 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1968, BVerwGE 30, 81, 84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1985 - 16 E 102/85
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97
    Demgemäß genügt allein die Tatsache der Anstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, und zwar unabhängig davon, ob das Anstellungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, um die Sperrwirkung des § 22 Nr. 3 VwGO auszulösen (vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. April 1985, NVwZ 1986, 1029 …und Beschluß des OVG Hamburg vom 28. Februar 1996, a.a.O., - jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17

    Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …

    Vor dem Hintergrund, dass § 22 Nr. 3 VwGO bereits seinem Wortlaut nach und damit auch für den Grundfall der Beschäftigung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts jeden - nicht nur den leitenden - Angestellten im öffentlichen Dienst erfasst (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.4.1985 - 16 E 102/85 -, NVwZ 1986, 1029, 1030, und Hess. VGH, Beschl. v. 3.11.1997 - 1 Y 3779/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, juris Rn. 1, für angestellte Hausmeister an Schule bzw. Universität), erscheint die dargestellte Differenzierung zwischen "einfachen" und "leitenden" Angestellten nicht einsichtig; abgesehen von den erheblichen Bewertungsunsicherheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall, die damit einhergehen und die dem starken öffentlichen Interesse an einer eindeutigen Bestimmung des Kreises derjenigen Personen, die zu ehrenamtlichen Richter berufen werden können, zuwiderlaufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 16 F 18/01
    Rn. 10 Vgl. etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 5. August 1997 - 3 S 440/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 1997 - 1 Y 3779/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, sowie erneut OVG Hamburg, Beschluss vom 28. Februar 1996 - 2/96 -, DÖD 1996, 163.
  • OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07

    Sonstiges ; Beamter bei der EU als ehrenamtlicher Richter, …

    Diese an die Rechtsform des Arbeitgebers als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts anknüpfende Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 3. November 1997 - 1 Y 3779/97 -, Juris, Rdnr. 1; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 28. Februar 1996 - Verw 2/96 -, Juris, Rdnr. 2;… beide - zu § 22 Nr. 3 VwGO -unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 27. Juni 1968 - VIII C 10.67 -, Juris, Rdnr. 17).
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