Verwaltungsgerichtsordnung
Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53) |
3. Abschnitt - Ehrenamtliche Richter (§§ 19 - 34) |
(1) Ein ehrenamtlicher Richter ist von seinem Amt zu entbinden, wenn er
1. | nach §§ 20 bis 22 nicht berufen werden konnte oder nicht mehr berufen werden kann oder | |
2. | seine Amtspflichten gröblich verletzt hat oder | |
3. | einen Ablehnungsgrund nach § 23 Abs. 1 geltend macht oder | |
4. | die zur Ausübung seines Amtes erforderlichen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten nicht mehr besitzt oder | |
5. | seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk aufgibt. |
(2) In besonderen Härtefällen kann außerdem auf Antrag von der weiteren Ausübung des Amtes entbunden werden.
(3) 1Die Entscheidung trifft ein Senat des Oberverwaltungsgerichts in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 4 auf Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 5 und des Absatzes 2 auf Antrag des ehrenamtlichen Richters. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluß nach Anhörung des ehrenamtlichen Richters. 3Sie ist unanfechtbar.
(4) Absatz 3 gilt entsprechend in den Fällen des § 23 Abs. 2.
(5) Auf Antrag des ehrenamtlichen Richters ist die Entscheidung nach Absatz 3 von dem Senat des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben, wenn Anklage nach § 21 Nr. 2 erhoben war und der Angeschuldigte rechtskräftig außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen worden ist.
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Rechtsprechung zu § 24 VwGO
198 Entscheidungen zu § 24 VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 1 S 886/23
Entbindung eines ehrenamtlichen Richters
- VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318
Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13
Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2008 - 1 P 125/08
Zur Entbindung vom Amt eines ehrenamtlichen Richters gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.04.2021 - 2 B 10.21
Gehörsverstoß durch unterlassene Mitteilung und Wiedereröffnung der mündlichen ...
- BVerwG, 07.04.2021 - 2 B 10.21
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 1 P 147/11
Entbindung eines ehrenamtlichen Richters gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO wegen ...
- OVG Hamburg, 27.04.2015 - 3 AS 14/15
Entpflichtung eines ehrenamtlichen Richters wegen gröblicher Verletzung seiner ...
Querverweise
Auf § 24 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Ehrenamtliche Richter
- § 34 [Ehrenamtliche Richter beim Oberverwaltungsgericht]