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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7471
BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84 (https://dejure.org/1984,7471)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84 (https://dejure.org/1984,7471)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - BReg. 1 Z 44/84 (https://dejure.org/1984,7471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Widerrufs einer Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament; Abhängigkeit der Schlusserbeneinsetzung von der gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfung Wechselbezüglichkeit für einzelne Verfügung des Testaments

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84
    Ein solches Verhältnis (sog. Wechselbezüglichkeit) muß für jede einzelne Verfügung des Testaments gesondert geprüft werden (BayObLGZ 1982, 474/477); möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten an die Schlußerbeneinsetzung (BayObLGZ 1983, 213/217 m.Nachw.).

    Ist im gemeinschaftlichen Testament keine klare und eindeutige Anordnung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der einzelnen Verfügungen enthalten, so muß diese durch Auslegung des Testaments nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ermittelt werden (BayObLGZ 1982, 474/477; Senatsbeschluß vom 5.8.1983 - BReg. …

    Seine Auslegung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen, keine verfahrensrechtlichen Vorschriften verletzt und auch die Beweisanforderungen weder vernachlässigt noch überspannt hat (BayObLGZ 1982, 474/477).

    Das ist nur für enge Freunde, bewährte Hausgenossen, langjährige Angestellte oder Personen anzunehmen, zu denen der andere Ehegatte enge persönliche Beziehungen und innere Bindungen hatte, die mindestens dem üblichen Verhältnis zu Verwandten entsprachen (BayObLGZ 1982, 474/478 f.).

  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84
    Ein solches Verhältnis (sog. Wechselbezüglichkeit) muß für jede einzelne Verfügung des Testaments gesondert geprüft werden (BayObLGZ 1982, 474/477); möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten an die Schlußerbeneinsetzung (BayObLGZ 1983, 213/217 m.Nachw.).
  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84

    Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des …

    Möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten (BayObLGZ 1983, 213/217; Senatsbeschluß vom 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84 S. 6).
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