Rechtsprechung
| BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2247 Abs. 1, Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Formgültigkeit eines privatschriftlichen Testaments; Erfüllung des Formerfordernisses mit einer auf einem Testamentsumschlag gesetzten Unterschrift des Erblassers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dillingen - VI 428/84
- LG Augsburg, 07.05.1985 - 5 T 4724/84
- BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 494
- Rpfleger 1985, 486
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Dabei brauchen die Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein, es genügt, wenn sie möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, BayObLGZ 1984, 246/250, zuletzt Senatsbeschluß vom 29.8.1985 - BReg. 1 Z 47/85 S. 14). - BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen …
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Dabei brauchen die Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein, es genügt, wenn sie möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, BayObLGZ 1984, 246/250, zuletzt Senatsbeschluß vom 29.8.1985 - BReg. 1 Z 47/85 S. 14). - BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Das Landgericht hat auch den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln verstoßen, keine Verfahrensbestimmung verletzt und auch die Beweisanforderungen weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt (BayObLGZ 1982, 474/477).
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Das Landgericht hat in seiner Entscheidung auf die zulässige Erstbeschwerde, die sich gegen die anfechtbare Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins bestimmten Inhalts richtet (BGHZ 20, 255/256 ff.; BayObLGZ 1980, 42/45), im wesentlichen ausgeführt:. - BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Das Landgericht hat in seiner Entscheidung auf die zulässige Erstbeschwerde, die sich gegen die anfechtbare Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins bestimmten Inhalts richtet (BGHZ 20, 255/256 ff.; BayObLGZ 1980, 42/45), im wesentlichen ausgeführt:. - BayObLG, 28.06.1979 - BReg. 1 Z 40/79
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Ohne nähere Darlegungen, aber im Ergebnis zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Selbstbenennung der Erblasserin am Eingang des im Umschlag enthaltenen Schriftstücks vom 13.2.1983 (vgl. BayObLGZ 1968, 311; 1979, 203/204 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 21.4.1983 - BReg. 1 Z 14/83 S. 5 und vom 31.5.1983 - BReg. 1 Z 113/82 S. 5;… MünchKomm BGB RdNr. 28, Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, Palandt BGB 44. Aufl. Anm. 5 b, vgl. auch Staudinger BGB 12. Aufl. § 2247 RdNr. 53, je zu § 2247 BGB) keine Unterschrift im Sinne des § 2247 Abs. 1, 3 BGB ist. - BayObLG, 02.03.1982 - BReg. 1 Z 129/81
Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 49/85
Somit ist in einem solchen Fall der Umschlag ein Teil der Testamentsurkunde, die aus mehreren unverbundenen Blättern, gleich welcher Art, bestehen kann, von denen nur das letzte (hier der Umschlag) die das Testament abschließende Unterschrift tragen muß (BayObLGZ 1982, 131/133 m.w.Nachw.; Erman RdNr. 6, Palandt Anm. 5 b, MünchKomm RdNr. 30, je zu § 2247 BGB; Haegele BWNotZ 1977, 29/33).
- OLG Rostock, 25.09.2013 - 3 W 30/13
Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments: Unterschrift des Erblassers …
Hierbei wird der Umschlag als Teil der Testamentsurkunde, die aus mehreren Blättern bestehen kann, angesehen, wobei der Umschlag als letztes Blatt die Unterschrift tragen muss (…OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 24.06.1996, 22 W 18/96, NJW 1996, 2938; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1985, BReg 1 Z 49/85; Beschluss vom 01.07.1988, BReg 1 a Z 1/88, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".