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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.09.2005 - 1 ZB 05.501   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,68898
VGH Bayern, 26.09.2005 - 1 ZB 05.501 (https://dejure.org/2005,68898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2005 - 1 ZB 05.501 (https://dejure.org/2005,68898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2005 - 1 ZB 05.501 (https://dejure.org/2005,68898)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht; …

    Dies ist vielmehr nur für die Frage der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betätigung von Bedeutung (BayVGH vom 4.1.2005 NVwZ-RR 2005, 522; BayVGH vom 26.9.2005 Az. 1 ZB 05.501; BayVGH vom 19.3.2007 Az. 25 BV 03.2063).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2291

    Schafhaltungsbetrieb mit 45 Mutterschafen im Nebenerwerb; überwiegende …

    Dies ist vielmehr nur für die Frage der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betätigung von Bedeutung (BayVGH vom 4.1.2005 NVwZ-RR 2005, 522; BayVGH vom 26.9.2005 Az. 1 ZB 05.501; BayVGH vom 19.3.2007 Az. 25 BV 03.2063).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2006 - 1 MB 18/06

    Zulässigkeit einer Biogasanlage eines Landwirts

    Solange ein Betrieb für die (vorliegend betriebene) Tierproduktion - jedenfalls - auf Dauer genügend Eigen- und Pachtflächen bewirtschaftet, kann dessen Eigenschaft als "landwirtschaftlicher" Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Nr. 1 BauGB nicht in Abrede gestellt werden; dies gilt auch dann, wenn - im Rahmen einer erheblichen Gesamtwirtschaftsfläche - hinsichtlich einzelner Flächen Pachtungen beendet werden oder neue hinzutreten (vgl. dazu VGH München, Beschl. vom 25.09.2005, 1 ZB 05.501, juris).
  • OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Bestand und Nutzung einer Lagerhalle …

    Dagegen muss das selbst erzeugte Futter nicht notwendig vollständig im eigenen Betrieb verwendet werden.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 26.9.2005 - 1 ZB 05.501 -, juris (m.w.N.)) Vielmehr kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, bei hoher Bodenqualität z.B. Zuckerrüben anzubauen und das für die eigenen Tiere benötigte Heu und Stroh zuzukaufen.(…Vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. § 5 Rdnr. 7.4) Erst recht muss es für einen Landwirt, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb gewinnbringend zu betreiben, möglich sein, bei der Bewirtschaftung seines Ackerbodens produzierte Überschüsse (z.B. Heu) an Interessenten abzugeben.
  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit, …

    Zudem betrifft die Frage, in welchem Umfang die erforderlichen Betriebsflächen im Eigentum des Betriebsinhabers stehen (oder auf andere Weise dinglich gesichert sein) müssen und in welchem Umfang es sich um Pachtflächen handeln darf, und die weitere Frage, welche Laufzeit die Pachtverträge haben müssen, nicht die "eigene Futtergrundlage", sondern die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs (Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. September 2005 - 1 ZB 05.501 -, Rn. 19, juris).
  • VG Ansbach, 04.02.2013 - AN 3 S 12.02309

    Dorfgebiet; Schlacht- und Zerlegeraum; Bestimmtheit der Baugenehmigung

    Rn. 54 a) Tierzucht mit anschließender Vermarktung der aus der Tierzucht hergestellten Erzeugnisse erfüllt grundsätzlich den Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs, jedenfalls dann, wenn die Tierhaltung im Wege unmittelbarer Bodenertragsnutzung erfolgt auf zum Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen, § 201 BauGB (BayVGH v. 26.9.2005, 1 ZB 05.501).
  • VG Koblenz, 25.07.2006 - 1 K 59/06

    Landkreis muss über Schweinemastbetrieb neu entscheiden

    Die Frage, ob die hierfür erforderlichen Betriebsflächen im Eigentum des Betriebsinhabers stehen müssen oder es sich um Pachtflächen handeln darf, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (vgl. VGH Bayern, Beschlüsse vom 4. Januar 2005, NVwZ-RR 2005, 522 ff. und vom 26. September 2005, 1 ZB 05.501, zitiert nach juris).
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