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| VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzureichende Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Mängel der gerichtlichen Aufklärung oder Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung Berufungszulassung (abgelehnt); Asylbewerber aus Nigeria; unzureichende Darlegung grundsätzlicher Bedeutung; Verwertung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Auch Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung verletzen nur dann das Recht aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil der Kläger mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen musste (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines Beweisantritts im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
So kann ein Verstoß gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150). - BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01
Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Das Gericht darf in diesem Fall aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Asylbewerbers nur dann ausnahmsweise auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Gerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (BVerwG vom 10.5.2002 DVBl 2002, 1213; vom 26.2.2003 - 1 B 218/02 - Juris; vom 17.4.2003 - 1 B 226/02 - Juris).
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Auch Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung verletzen nur dann das Recht aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil der Kläger mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen musste (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Ferner muss ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dargelegt werden (BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24). - BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Hierfür hätte es zumindest eines überprüfbaren Hinweises auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte) bedurft, die die aufgeworfenen Frage anders als im Sinn des angefochtenen Urteil beantworten (vgl. BVerfG vom 7.11.1994 DVBl 1995, 35; BayVGH vom 25.10.2004 - 1 ZB 04.30884 - und vom 16.1.2003 - 19 ZB 03.30001 - Juris; OVG LSA vom 18.2.1998 JMBl ST 1998, 289). - BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98
Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Auch Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung verletzen nur dann das Recht aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil der Kläger mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen musste (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerwG, 26.02.2003 - 1 B 218.02
Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Das Gericht darf in diesem Fall aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Asylbewerbers nur dann ausnahmsweise auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Gerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (BVerwG vom 10.5.2002 DVBl 2002, 1213; vom 26.2.2003 - 1 B 218/02 - Juris; vom 17.4.2003 - 1 B 226/02 - Juris). - BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Ferner muss ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dargelegt werden (BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24). - BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02
Irak, Nordirak, Blutrache, Zwangsheirat, Familienehre, Vereinfachtes …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Das Gericht darf in diesem Fall aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Asylbewerbers nur dann ausnahmsweise auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Gerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (BVerwG vom 10.5.2002 DVBl 2002, 1213; vom 26.2.2003 - 1 B 218/02 - Juris; vom 17.4.2003 - 1 B 226/02 - Juris). - VGH Bayern, 16.01.2003 - 19 ZB 03.30001
- VGH Bayern, 25.10.2004 - 1 ZB 04.30884
- VGH Bayern, 24.06.2019 - 15 ZB 19.32283
Aufstockerklage eines in Griechenland als subsidiär Schutzberechtigten …
Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2008 - 1 ZB 08.30252 - juris Rn. 9;… B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.31172 - juris Rn. 15 m.w.N.;… B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6;… B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7;… SächsOVG, B.v. 4.1.2018 - 5 A 578/17.A - juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 578/17
Berufungszulassungsantrag im Asyl; Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach …
Darin müsste vielmehr ein Gehörsverstoß im oben genannten Sinne liegen (vgl. die Beispiele bei BayVGH, Beschl. v. 21. Juli 2008 - 1 ZB 08.30252 -, juris Rn. 9, sowie bei Hailbronner, AuslR, Stand: Juni 2011, § 78 AsylG, Rn. 46 ff.). - VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Angebliche Divergenz nicht ausreichend dargelegt
Rn. 10 c. Sollte in der vorstehend unter b. genannten Rüge sinngemäß die (weitere) Rüge enthalten sein, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, weil es den Kläger nicht näher zu den Gründen für seine in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Konversion befragt habe, dann greift dies ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az. 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az. 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 ZB 08.30252). - VGH Bayern, 27.01.2009 - 14 ZB 09.30004
Asylrecht (Iran); grundsätzliche Bedeutung (verneint); Verfahrensfehler, weil …
Rn. 10 b. Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, greift ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az.: 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az.: 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az.: 1 ZB 08.30252). - VGH Bayern, 12.10.2009 - 15 ZB 08.30351
Asylfolgeverfahren (Burkina Faso); Verfahrensfehler (Gehörsverstoß - verneint); …
Durch Mängel der gerichtlichen Sachaufklärung oder der Sachverhalts- und Beweiswürdigung könnte der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls ausnahmsweise verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt (vgl. BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 ZB 08.30252 m.w.N.).
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