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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,398
VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606 (https://dejure.org/2016,398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2016 - 1 ZB 15.606 (https://dejure.org/2016,398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 1 ZB 15.606 (https://dejure.org/2016,398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage auf zwei Grundstücken als Doppelhaus hinsichtlich Drittschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage auf zwei Grundstücken als Doppelhaus hinsichtlich Drittschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Doppelhaus im Sinn von § 22 Abs. 2 BauNVO eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (BVerwG, U. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355; U. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerwGE 148, 290; U. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BayVBl 2015, 642; B. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 - juris).

    Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere so stark versetzt wird, dass es den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst (BVerwG, U. v. 24.2.2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Doppelhaus im Sinn von § 22 Abs. 2 BauNVO eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (BVerwG, U. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355; U. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerwGE 148, 290; U. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BayVBl 2015, 642; B. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 - juris).

    Es bedarf einer Würdigung des Einzelfalls unter Betrachtung quantitativer und qualitativer Gesichtspunkte (vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BayVBl 2015, 642; B. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 - juris).

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Doppelhaus im Sinn von § 22 Abs. 2 BauNVO eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (BVerwG, U. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355; U. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerwGE 148, 290; U. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BayVBl 2015, 642; B. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 - juris).

    Es bedarf einer Würdigung des Einzelfalls unter Betrachtung quantitativer und qualitativer Gesichtspunkte (vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BayVBl 2015, 642; B. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 - juris).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Doppelhaus im Sinn von § 22 Abs. 2 BauNVO eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (BVerwG, U. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - BVerwGE 110, 355; U. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerwGE 148, 290; U. v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - BayVBl 2015, 642; B. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 - juris).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Ansonsten muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B. v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18 und B. v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4;… B. v. 13.10.2015 - 4 B 24.15 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, U. v. 19.7.1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; B. v. 15.5.2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, U. v. 19.7.1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; B. v. 15.5.2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, U. v. 11.11.1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264;… B. v. 4.7.2007 - 7 B18.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.10.2015 - 4 B 24.15

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Ansonsten muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (…st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B. v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18 und B. v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4; B. v. 13.10.2015 - 4 B 24.15 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12

    Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606
    Ansonsten muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B. v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18 und B. v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4;… B. v. 13.10.2015 - 4 B 24.15 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2024 - 10 A 875/21

    Bildung einer baulichen Einheit durch angrenzende ebenerdige Terrassen und …

    Rn. 54 Vgl. für eine Hochterrasse Bay. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 1 ZB 15.606 -, juris Rn. 9.

    Rn. 89 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. September 2020 - 10 A 4545/19 -, juris Rn. 6, und vom 7. Juni 2011 - 10 A 2004/09 -, n. v. (BA Bl. 3 f.); Bay. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 1 ZB 15.606 -, juris Rn. 10.

  • VG Ansbach, 27.07.2016 - AN 9 K 14.01599

    Nachbarklage auf Rückbau einer Terrassenüberdachung

    Die Frage, ob sich ein Anbau an der gemeinsamen Grundstücksgrenze noch innerhalb der baulichen Einheit bewegt, beurteilt sich allein nach dem Merkmal des wechselseitigen Verzichts auf seitliche Grenzabstände, mit dem eine spezifisch bauplanerische Gestaltung des Orts- und Straßenbildes verfolgt wird (vgl. BayVGH, B. v. 5.1.2016 - 1 ZB 15.606 - juris Rn. 8).

    Zwar mag die Terrasse als Teil des Hauptbaukörpers die Doppelhausqualität nicht in Frage stellen, so dass sie nach § 22 Abs. 2 BauNVO an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf (vgl. BayVGH, B. v. 5.1.2016, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24

    Anfechtung einer Baugenehmigung

    Wird aber - wie hier - das Gebäude gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO LSA in zulässiger Weise an die Grenze gebaut, nimmt auch eine darauf errichtete Dachterrasse, die mit dem Wohngebäude eine Einheit bildet, an dieser Privilegierung teil (vgl. OVG Rh-Pf…, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 8 B 10739/20 - juris Rn. 12, m.w.N.; OVG NRW…, Beschluss vom 25. September 2020 - 10 A 4545/19 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 1 ZB 15.606 - juris Rn. 9).
  • VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19

    Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Soweit sich aus der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts etwas anderes ergibt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 33 ; Beschl. v. 15.4.2011, 2 Bs 34/11, n.v.; Beschl. v. 29.3.2010, 2 Bs 30/10, n.v.; Beschl. v. 8.12.2009, 2 Bs 216/09, n.v.; siehe zuletzt auch Beschl. v. 13.9.2023, 2 Bf 148/23.Z, n.v., BA S. 21 ["Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts, dass Balkone in Baugebieten mit geschlossener Bauweise nach § 6 Abs. 1 Satz 3 HBauO mit ihrer seitlichen Front keine Abstandsflächen einhalten müssen."];… ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 29.4.2009, 3 S 569/09, juris Rn. 10;… OVG Bautzen, Beschl. v. 12.10.2010, 1 B 249/10, juris, Rn. 5;… entsprechend auch für Terrassen OVG Münster, Beschl. v. 30.1.2024, 10 A 875/21, juris Rn. 78 ff.;… Beschl. v. 25.9.2020, 10 A 4545/19, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 5.1.2016, 1 ZB 15.606, juris Rn. 9 f.), folgt die Kammer dem aus den dargelegten Gründen nicht.
  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 9 ZB 23.481

    Wahrung Doppelhauscharakter bei Terrassenüberdachung und Brandwand

    Die Frage, ob zwei an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtete Gebäude (noch) ein Doppelhaus bilden, beurteilt sich allein nach dem Merkmal des wechselseitigen Verzichts auf seitliche Grenzabstände, mit dem eine spezifisch bauplanerische Gestaltung des Orts- und Straßenbildes verfolgt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2016 - 1 ZB 15.606 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei beidseitigen Abstandsflächenverstößen und …

    Rn. 56 Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die klägerischen Gebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. ... und Fl.Nr....der Gemarkung ... als Doppelhäuser eine bauliche Einheit bilden (vgl. BayVGH, B. v. 5.1.2016 - 1 ZB 15.606 - juris Rn. 8), die an das Vorhabensgrundstück in östlicher Richtung wie ein massiver "Riegel" angrenzen.
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 1 ZB 16.226

    Anhörungsrüge wegen nicht durchgeführter Ortsbesichtigung

    Rn. 1 Die gemäß § 152 a Abs. 1 Nr. 2' Abs. 2 Satz 1 VwGO statthafte und fristgerecht erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 5. Januar 2016 (Az.1 ZB 15.606) ist unbegründet' weil ein Verstoß gegen den Grundsatz zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vorliegt.
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