Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1100
- VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).Soweit der Beigeladene vorträgt, dass die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert werde, da die Baumaßnahmen unterhalb der Geländeoberfläche und des bestehenden Streifenfundaments erfolgen sollen, übersieht er, dass auch in Fällen, in denen das Erscheinungsbild unangetastet bleibt und das Bauvolumen nicht erweitert wird, Änderungen im Sinn des § 29 BauGB vorgenommen werden können, wenn das Bauwerk - wie hier angesichts der erforderlichen statischen Neuberechnung - durch die Eingriffe seiner ursprünglichen Identität beraubt werden (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481).
Rn. 14 Für die beabsichtigten baulichen Änderungen, die dazu führen, dass das Gebäude seiner ursprünglichen Identität beraubt wird, kann sich der Beigeladene nicht auf einen bestehenden Bestandsschutz berufen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006).
Denn jedenfalls lassen die baulichen Maßnahmen nach Art und Umfang, die eine statische Neuberechnung erforderlich macht, einen etwaigen Bestandsschutz entfallen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481).
- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Insoweit macht es nach dem Zweck des § 36 Abs. 1 BauGB keinen Unterschied, ob die Baugenehmigungsbehörde sich rechtswidrig über ein ausdrücklich versagtes Einvernehmen hinwegsetzt und die Baugenehmigung gleichwohl erteilt, oder ob sie rechtsirrig die Genehmigungsfreiheit eines Vorhabens annimmt (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - BayVBl 2001, 22).Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Die durch die statische Berechnung festzustellende Standfestigkeit eines Gebäudes ist ein so wesentliches Element seines Bestandes wie auch seiner Nutzbarkeit, dass sie als ein dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG gerecht werdendes Kriterium für die Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und dem infolge Wiederherstellung "neuen" Bauwerk dienen kann (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1974 - IV C 75.71 - BVerwGE 47, 126).
- VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169
Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Der Beigeladene muss sich vielmehr so behandeln lassen, als wenn er an der vorgesehen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten will (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1980 - IV C 63.77 - BauR 1980, 553; BayVGH, U.v. 27.7.2018 - 15 B 17.1169 - BayVBl 2019, 849; U.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - BayVBl 2018, 709). - BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts - …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048). - BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Der Beigeladene macht lediglich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2012 (4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631) geltend, dass es sich hier aufgrund einer seit geraumer Zeit bestehenden (legalen) Bebauung nicht um eine willkürliche oder regellose Bebauung handle und das Vorhaben sich daher in den Grenzen dieses Herkommens halte. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen' sind zu bejahen' wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG' B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011' 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG' B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004' 838). - BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14
Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Der Begriff der "Splittersiedlung" ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, das Vorliegen einer Splittersiedlung ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen' sind zu bejahen' wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG' B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011' 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG' B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004' 838). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Es kann daher nicht die Rede davon sein, dass der Umfang der Unterfangungsarbeiten nur einen minimalen Eingriff in die bestehende Gebäudesubstanz im Sinn einer bloßen Ausbesserung und Ergänzung an der bestehenden Gründung darstellt und daher im Einzelfall noch eine Instandhaltungsmaßnahme sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93.11 - NVwZ-RR 2011, 754 zum teilweisen Auswechseln tragender Gebäudeteile). - BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
- BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99
Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB
- VGH Bayern, 07.03.2018 - 1 B 16.2375
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Garage
- VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Instandhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude können nicht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 …
- BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 63.77
Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG
- VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung
- VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 ZB 10.1506
Abgrenzung von Instandhaltung zur Änderung/Errichtung einer baulichen Anlage
- VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018
Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - fristgerechter Beginn …
Die Fundamente entsprächen nicht der zum Genehmigungsantrag vorgelegten Typenprüfung, so dass es sich um ein Aliud handle (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.933 - juris).Rn. 122 Aufgrund dessen führt auch die vom Kläger angeführte Rechtsprechung im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Januar 2020 (1 ZB 18.933 - juris Rn. 12 ff.) zu keinem anderen Ergebnis, weil sich der dort zugrundeliegende Sachverhalt von dem vorliegenden grundlegend unterscheidet.
- VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004
Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark
Eine Veränderung der Statik führe nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.933 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 18.10.1974 - IV C 75.71 - juris) zu einem "neuen" Bauwerk.Rn. 56 Aufgrund dessen führt auch die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Januar 2020 (1 ZB 18.933 - juris Rn. 12 ff.) zu keinem anderen Ergebnis, weil sich der dort zugrundeliegende Sachverhalt von dem vorliegenden grundlegend unterscheidet.
- VG München, 08.10.2025 - M 11 K 22.2981
Klage gegen Beseitigungsanordnung für Badehaus (erfolgreich), Abgrenzung von …
Rn. 28 (3) Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob Instandhaltungsarbeiten schon von vornherein ausscheiden, wenn eine Anlage keinen Bestandsschutz genießt bzw. dieser nicht nachgewiesen wird (…so noch zu Art. 63 Abs. 5 BayBO a.F. BayVGH, B.v. 18.2.2000 - 2 ZS 00.371 - juris Rn. 3; anders nun BayVGH, B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.933 - juris Rn. 13;… B.v. 14.8.2012 - 1 CS 12.1489 - juris Rn. 7 ff.).
- VG Würzburg, 07.12.2021 - W 5 S 21.1440
Baueinstellungsverfügung wegen formell illegaler Renovierungsarbeiten
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvorhaben wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 1 ZB 18.933 - BeckRS 2020, 2754;… Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand 20. Edit. 1.11.2021, Art. 57 Rn. 288). - VG München, 17.09.2024 - M 1 K 21.1278
Klage gegen Baueinstellung für Errichtung eines Parkplatzes mit Schrankenanlage …
Während dies in der früheren Rechtsprechung ohne Weiteres angenommen wurde (…so zu Art. 63 Abs. 5 BayBO a.F. BayVGH, B.v. 18.2.2000 - 2 ZS 00.371 - juris Rn. 3), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in jüngerer Zeit die Auffassung vertreten, dass die Annahme verfahrensfreier Instandhaltungsarbeiten i.S.d. Art. 57 Abs. 6 BayBO unabhängig von der Frage des Bestandsschutzes zu beantworten sei (BayVGH, B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.933 - juris Rn. 13;… B.v. 14.8.2012 - 1 CS 12.1489 - juris Rn. 7 ff.). - VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18 Zwar gehen Teile der Rechtsprechung davon aus, dass Instandhaltungsarbeiten auch dann nicht als genehmigungspflichtige Änderung einer Anlage anzusehen, wenn diese selbst keinen Bestandsschutz genießt (VGH München…, Beschluss vom 14. August 2012 - 1 CS 12.1489 -, juris Rn. 7 ff.;… Beschluss vom 15. April 2019 - 1 CS 19.150 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Januar 2020 - 1 ZB 18.933 -, juris Rn. 13).
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