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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24249
VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789 (https://dejure.org/2020,24249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - 1 ZB 20.789 (https://dejure.org/2020,24249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 1 ZB 20.789 (https://dejure.org/2020,24249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Für den Adressaten muss daher der Inhalt der getroffenen Regelung eindeutig erkennbar sein, sodass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 14.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist im Zweifel durch Auslegung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts und der speziellen Sachkunde des adressierten Fachkreises in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (stRspr, vgl. BVerwG U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Rn. 6 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Rn. 6 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Hinreichende Bestimmtheit liegt dann vor, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2003 - 6 C 20.02 - BVerwGE 119, 282).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Rn. 6 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Bauaufsichtsbehörde nachträglich Nebenbestimmungen auf die Grundlage von Art. 48 Abs. 1 Satz 1, Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 BayVwVfG stützen kann, um eine bereits bei Erteilung der Genehmigung bestehende, der Baugenehmigungsbehörde aber noch nicht bekannte, naturschutzrechtliche Rechtswidrigkeit zu beseitigen (vgl. VGH BW, 14.4.2008 - 8 S 2322/07 - juris Rn 21;… Simon/Busse, BayBO, Januar 2020, Art. 68 Rn. 384).
  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 15 CS 20.184

    Erfolglose Beschwerde. Vorläufiger Rechtsschutz gegen sofortige Vollziehbarkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 1 ZB 20.789
    Erst wenn auch unter Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundsätze keine Klarheit über den Behördenwillen geschaffen werden kann bzw. Widersprüchlichkeiten nicht beseitigt werden können, ist Unbestimmtheit anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 15 CS 20.184 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (…vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 11;… U.v. 28.11.2019 - 5 A 4/18 - BVerwGE 167, 163 Rn. 22; BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 1 ZB 20.789 - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 30.09.2020 - W 5 S 20.1131

    Nutzungsuntersagung für Probierstand wegen Nutzungsänderung

    Erst wenn auch unter Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundsätze keine Klarheit über den Behördenwillen geschaffen werden kann bzw. Widersprüchlichkeiten nicht beseitigt werden können, ist Unbestimmtheit anzunehmen (BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 1 ZB 20.789 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.04.2024 - 1 ZB 23.1617

    Erneute Zwangsgeldandrohung wegen Nichtbefolgung einer Anordnung zur Beseitigung …

    Erst wenn auch unter Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundsätze keine Klarheit über den Behördenwillen geschaffen werden kann bzw. Widersprüchlichkeiten nicht beseitigt werden können, ist Unbestimmtheit anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 1 ZB 20.789 - juris Rn. 9).
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