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   BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13   

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BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13 (https://dejure.org/2015,29961)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2015 - 10 AZR 939/13 (https://dejure.org/2015,29961)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 (https://dejure.org/2015,29961)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 3.1 S 2 TVöD-B, § 27 Abs 1 TVöD-B, § 7 Abs 1 TVöD-B, § 7 Abs 2 TVöD-B
    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 48a Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), § 48a Abs. 2, Abs. 9 BAT, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

  • Betriebs-Berater

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit (TVöD)

  • rewis.io

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD -B § 27
    Berücksichtigung von Nachtarbeitsstunden bei der Gewährung von Zusatzurlaubstagen

  • rechtsportal.de

    TVöD -B § 27
    Berücksichtigung von Nachtarbeitsstunden bei der Gewährung von Zusatzurlaubstagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Zusatzurlaub nach dem TVöD für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2740
  • DB 2015, 2702
  • NZA-RR 2015, 665
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 752/13

    Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 16. Juli 2014 (- 10 AZR 752/13 -) eingehend begründet hat, ergibt die Auslegung des § 27 Abs. 3.1 Satz 2 TVöD-B, dass mit "Zeiträumen" die in § 27 Abs. 1 TVöD-B genannten Monatszeiträume gemeint sind, für die dem Beschäftigten Zusatzurlaub für ständige Wechselschicht- bzw. ständige Schichtarbeit zusteht.

    Indem die Tarifvertragsparteien in § 27 Abs. 3.1 Satz 2 TVöD-B angeordnet haben, dass die in "Zeiträumen" geleisteten Stunden unberücksichtigt bleiben, "für die Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit zusteht", haben sie inhaltlich auf die Regelung in Abs. 1 Bezug genommen und damit zum Ausdruck gebracht, dass auf die dort definierten, nach Monaten bemessenen Zeitspannen abzustellen ist (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 752/13 - Rn. 14) .

    Dieses Nachrangverhältnis kann nur dann zum Tragen kommen, wenn für die Berechnung der Zusatzurlaubsansprüche für Nachtarbeitsstunden nach § 27 Abs. 3.1 Satz 1 TVöD-B auf dieselben Zeiträume abgestellt wird, die für den Zusatzurlaub für Wechselschicht- oder Schichtarbeit nach Abs. 1 relevant sind (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 752/13 - Rn. 16) .

    Die Tarifvertragsparteien, denen insoweit eine Einschätzungsprärogative zukommt (BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 14, BAGE 147, 33) , haben offensichtlich für die Beschäftigten, denen bereits nach § 27 Abs. 1 TVöD-B für ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit bis zu sechs Zusatzurlaubstage im Jahr zustehen, einen über den Zeitzuschlag nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD-B hinausgehenden Ausgleich für geleistete Nachtarbeitsstunden als entbehrlich angesehen (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 752/13 - Rn. 20) .

    Dabei besteht, neben dem im Urteil des Senats vom 16. Juli 2014 (- 10 AZR 752/13 -) beschriebenen Vorrang von Zusatzurlaubstagen aus Wechselschicht- und Schichtarbeit gegenüber solchen aus Nachtarbeit, ein Vorrang von Zusatzurlaubstagen für Wechselschichtarbeit gegenüber solchen für Schichtarbeit.

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Klagen, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitpunkt verurteilt werden soll, sind zulässig (st. Rspr., zB BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Die Tarifvertragsparteien, denen insoweit eine Einschätzungsprärogative zukommt (BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 14, BAGE 147, 33) , haben offensichtlich für die Beschäftigten, denen bereits nach § 27 Abs. 1 TVöD-B für ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit bis zu sechs Zusatzurlaubstage im Jahr zustehen, einen über den Zeitzuschlag nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD-B hinausgehenden Ausgleich für geleistete Nachtarbeitsstunden als entbehrlich angesehen (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 752/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Die einzelnen Regelungen bauen aufeinander auf und bestimmen das Verhältnis der Zusatzurlaubsansprüche zueinander (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 20 [zu § 27 TVöD-K idF vom 1. August 2006]) .
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 903/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Altersteilzeit ab dem 1. Dezember

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Tarifvertragsparteien dürfen auch pauschalieren und generalisieren (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 903/11 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 27.09.2013 - 8 Sa 636/12

    Nachtarbeit - Zusatzurlaub (TVöD)

    Auszug aus BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2013 - 8 Sa 636/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

    Dementsprechend gehe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 07.07.2015 - 10 AZR 939/13 davon aus, dass die Tarifvertragsparteien Wechselschichtarbeit als besonders belastend einstufen, dann folge die Schichtarbeit, erst danach komme die Belastung durch Nachtarbeit.

    Den Tarifvertragsparteien kommt aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährten Tarifautonomie eine Einschätzungsprärogative und ein weiterer Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Regelung der Arbeitsbedingungen zu (vgl. BAG vom 07.07.2015 - 10 AZR 939/13 in NZA-RR 2015, 665; BAG vom 23.09.2010 - 6 AZR 180/09 in NZA-RR 2011, 104; BAG vom 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 in NZA 2009, 391; BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 665/08 in NZA 2010, 670; BAG vom 24.08.2008 - 6 AZR 76/07 in NZA 2009, 154; BAG vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06 in NZA 2007, 453).

    Wegen der fachlichen Nähe der Tarifvertragsparteien zu dem Tarifgeschehen darf von der Richtigkeitsgewähr ausgegangen werden, dass die von ihnen vereinbarten Arbeitsbedingungen und -entgelte den Besonderheiten der jeweiligen Branche Rechnung tragen und damit ausgewogen sind (vgl. BAG vom 07.07.2015 - 10 AZR 939/13 a.a.O.; BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 in NZA 2011, 300; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 in NZA 2007, 343; BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 in NZA 2006, 1112; BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 in.

    Dementsprechend geht auch der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass die Tarifvertragsparteien Wechselschichtarbeit als besonders belastend einstufen, es folgt die Schichtarbeit und erst danach ist die Belastung durch Nachtarbeit zu nennen (vgl. BAG vom 07.07.2015 - 10 AZR 939/13 in NZA-RR 2015, 665).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 - Rn. 22; vgl. auch BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 32 mwN, aaO) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

    Dabei kommt es nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf die in den von den Tarifvertragsparteien festgelegten Monatszeiträumen erbrachte Arbeitsleistung an (für § 27 TVöD-B BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 - Rn. 19, 21) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 Sa 2139/15

    Anrechnung von Prämien und Zulagen - Taxifahrer

    Diese Auslegung berücksichtigt, dass die Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung von Ansprüchen generalisieren und typisieren dürfen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13).
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Allgemein genügt es, wenn für eine getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG, 7.7.2015, 10 AZR 939/13; 15.42015, 4 AZR 796/13; zit. nach juris).
  • ArbG Düsseldorf, 15.02.2016 - 2 Ca 5978/15
    Erst danach kommt die Belastung durch Nachtarbeit (vgl. beispielsweise BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 -, Rn. 13, juris).

    Tarifvertragsparteien dürfen auch pauschalieren und generalisieren (BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 -, Rn. 22, juris).

  • LAG Hessen, 31.01.2019 - 11 Sa 870/18

    Gleichheitsgrundsatz verlangt Berücksichtigung der Lebensverhältnisse

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 36; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43; 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 - Rn. 22; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 32).
  • LAG Hessen, 29.10.2018 - 17 Sa 671/17

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Nürnberg, 27.09.2013 - 8 Sa 636/12

    Nachtarbeit - Zusatzurlaub (TVöD)

  • ArbG Krefeld, 05.12.2017 - 4 Ca 1356/16

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage

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