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   ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21   

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ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21 (https://dejure.org/2021,67221)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2021 - 10 BV 126/21 (https://dejure.org/2021,67221)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2021 - 10 BV 126/21 (https://dejure.org/2021,67221)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    a) Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (vgl. BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9; BAG 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 14) .

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9; BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 12) .

    (st. Rspr., vgl. BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; BAG 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19; BAG 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25) .

    Er muss nicht anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auswählen (BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - Rn. 27, jeweils mwN.) .

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Veranstaltungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren in Betracht kommen (BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13 mwN.; Fitting BetrVG 30. Aufl. 2020, § 40 Rn. 74) .

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Schulung unter den konkreten Umständen der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben diente und der Betriebsrat bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00) .

    Er muss nicht anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auswählen (BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - Rn. 27, jeweils mwN.) .

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    a) Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (vgl. BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9; BAG 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 14) .

    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 20.08.2014 - 7 ABR 64/12) .

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    Ihm steht im Rahmen eines Beurteilungsspielraums die Befugnis zu, die Teilnahme an einer seiner Ansicht nach qualitativ höherwertigen - wenn auch teureren - Schulungsmaßnahme zu beschließen (BAG 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 - Rn. 21; LAG Rheinland-Pfalz 20.05.2000 - 7 TaBV 11/19 - Rn. 47) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    (st. Rspr., vgl. BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; BAG 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19; BAG 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    (st. Rspr., vgl. BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; BAG 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19; BAG 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9; BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 12) .
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    c) Nachdem die W.A.F der Personalvertretung die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt hatte, ist der Freistellungsanspruch der Personalvertretung entstanden und fällig geworden (vgl. BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Rn. 12; LAG Hessen 24.04.2017 - 16 TAaBV 238/16) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
    Nach Auffassung der Kammer konnte die Personalvertretung diese Mehrkosten aufgrund ihres Beurteilungsspielraums unter Abwägung mit den Vorteilen, die mit einer Übernachtung im Tagungshotel verbunden sind (abendlicher Gedanken- und Erfahrungsaustausch über die Betriebsratsarbeit unter den Seminarteilnehmern nach Abschluss des eigentlichen Seminarprogramms - vgl. hierzu BAG 27.05.2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 24 - sowie der deutlich geringere Stress ohne die tägliche An- und Abreise) für erforderlich halten.
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   ArbG Düsseldorf, 11.11.2021 - 10 BV 126/21   

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https://dejure.org/2021,45676
ArbG Düsseldorf, 11.11.2021 - 10 BV 126/21 (https://dejure.org/2021,45676)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2021 - 10 BV 126/21 (https://dejure.org/2021,45676)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2021 - 10 BV 126/21 (https://dejure.org/2021,45676)
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  • LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

    1.Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2021 - Az.: 10 BV 126/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Beteiligte zu 2. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2021 - Az.: 10 BV 126/21 - teilweise abzuändern und den Antrag zurückzuweisen, als die Beteiligte zu 2. verpflichtet worden ist, die Personalvertretung wegen der entstandenen Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von 1.108,62 EUR zzgl.

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