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   BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 20.08   

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BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 20.08 (https://dejure.org/2009,11901)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2009 - 10 C 20.08 (https://dejure.org/2009,11901)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2009 - 10 C 20.08 (https://dejure.org/2009,11901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Begehrens von aus Tschetschenien stammenden Eheleuten russischer Staatsangehörigkeit auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einer unmittelbar drohenden Verfolgung in Anbetracht einer Eskalation des Kriegsgeschehens; Anspruch auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, RL 2004/83/EG Art. 8
    Flüchtlingsanerkennung, Asylverfahren, Tschetschenien, Tschetschenen, interne Fluchtalternative, Russische Föderation, Tscherkessen, Kabardino-Balkarien, Adygeja, Karatschajewo-Tscherkessien, Registrierung, Existenzminimum, Beweiserleichterung, Qualifikationsrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Begehrens von aus Tschetschenien stammenden Eheleuten russischer Staatsangehörigkeit auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einer unmittelbar drohenden Verfolgung in Anbetracht einer Eskalation des Kriegsgeschehens; Anspruch auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 20.08
    Am Ort des internen Schutzes muss unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Betroffenen jedenfalls das Existenzminimum gewährleistet sein (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 ).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 20.08
    Ob die Begründung für eine Gruppenverfolgung den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben, an denen auch unter Geltung der Richtlinie festzuhalten ist, insbesondere mit Blick auf die gebotenen Feststellungen zur Verfolgungsdichte genügt (vgl. dazu Urteile vom 21. April 2009 - BVerwG 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39, juris Rn. 13 ff. und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30 Rn. 7 ff.; vgl. ferner Urteil vom 5. Mai 2009 - BVerwG 10 C 19.08 - juris), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 20.08
    Ob die Begründung für eine Gruppenverfolgung den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben, an denen auch unter Geltung der Richtlinie festzuhalten ist, insbesondere mit Blick auf die gebotenen Feststellungen zur Verfolgungsdichte genügt (vgl. dazu Urteile vom 21. April 2009 - BVerwG 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39, juris Rn. 13 ff. und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30 Rn. 7 ff.; vgl. ferner Urteil vom 5. Mai 2009 - BVerwG 10 C 19.08 - juris), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 19.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 20.08
    Ob die Begründung für eine Gruppenverfolgung den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben, an denen auch unter Geltung der Richtlinie festzuhalten ist, insbesondere mit Blick auf die gebotenen Feststellungen zur Verfolgungsdichte genügt (vgl. dazu Urteile vom 21. April 2009 - BVerwG 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39, juris Rn. 13 ff. und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30 Rn. 7 ff.; vgl. ferner Urteil vom 5. Mai 2009 - BVerwG 10 C 19.08 - juris), kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Gemäß Absatz 3 kann Absatz 1 auch angewandt werden, wenn praktische Hindernisse für eine Rückkehr in das Herkunftsland bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2009 - 10 C 20/08 -, Juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.02.2012 - A 3 S 1876/09 -, Juris Rn. 27 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1872/12

    Keine Gruppenverfolgung Homosexueller in Kamerun

    Gemäß Absatz 3 kann Absatz 1 auch angewandt werden, wenn praktische Hindernisse für eine Rückkehr in das Herkunftsland bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2009 - 10 C 20/08 -, Juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.02.2012 - A 3 S 1876/09 -, Juris Rn. 27 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Gemäß Absatz 3 kann Absatz 1 auch angewandt werden, wenn praktische Hindernisse für eine Rückkehr in das Herkunftsland bestehen (BVerwG, Urteil vom 24.11.2009 - 10 C 20.08 -, juris).
  • OVG Thüringen, 28.11.2013 - 2 KO 185/09

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Aserbaidschaner armenischer Abstammung

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Teil des Herkunftslandes die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, sind die dortigen allgemeinen Gegebenheiten und die persönlichen Umstände des Antragstellers zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen (Art. 8 Abs. 2 RL 2004/83/EG); Absatz 1 kann auch angewandt werden, wenn praktische Hindernisse für eine Rückkehr in das Herkunftsland bestehen (Art. 8 Abs. 3 RL 2004/83/EG; vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - Juris, Rn. 15 ff.; Urteil vom 24. November 2009 - 10 C 20.08 -, Juris, Rn. 14, 19; vgl. nunmehr § 3e AsylVfG n. F. mit abweichendem Wortlaut).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2023 - A 12 S 3509/20

    Keine Verfolgung in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zur

    Daher gelten die ursprünglich zum Asylgrundrecht für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäbe auch unter der Richtlinie 2011/95/EU bzw. der Vorgängerrichtlinie 2004/83/EG und deren jeweiliger Umsetzung fort (vgl. näher zur Vereinbarkeit der Gruppenverfolgung mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem unionsrechtlichen Flüchtlingsrecht BVerwG, Urteile vom 24.11.2009 - 10 C 20.08 -, juris Rn. 15 f., und vom 05.05.2009 - 10 C 19.08 -, juris Rn. 13; vgl. ferner Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.02.2022 - 3 A 154/20.A -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2023 - A 10 S 400/23 -, juris Rn. 29, und vom 19.09.2013 - A 11 S 689/13 -, juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 06.02.2018 - Au 2 K 17.30712

    Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger tschetschenischer

    Ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 AsylG i.V.m. § 3e Abs. 1 AsylG vorliegen, ist im Falle einer Vorverfolgung unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL zu ermitteln; die Vermutung einer auch künftigen Verfolgung kann als widerlegt erachtet werden, soweit in einem Landesteil bei tatrichterlicher Würdigung des Vorbringens des Ausländers und der maßgeblichen Erkenntnismittel keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2009 - 10 C 20/08 - juris Rn. 15 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2021 - 4 LB 755/20

    Asylverfahren; Gruppe der Frauen in der Ukraine, subsidiärer Schutz aufgrund

    Da die Klägerin vorverfolgt ausgereist ist, ist die Gefahr eines ernsthaften Schadens unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 24.11.2009 - 10 C 20/08 -, juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 21.11.2017 - Au 2 K 17.30246

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Ahmadiyya aus Pakistan

    Ob die Voraussetzungen des § 3e Abs. 1 AsylG vorliegen, ist im Falle einer Vorverfolgung unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL zu ermitteln; die Vermutung einer auch künftigen Verfolgung kann als widerlegt erachtet werden, soweit in einem Landesteil bei tatrichterlicher Würdigung des Vorbringens des Ausländers und der maßgeblichen Erkenntnismittel keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2009 - 10 C 20/08 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 6 K 17.34310

    Anerkennung als Asylberechtigter

    Ob die Voraussetzungen des § 3e Abs. 1 AsylG vorliegen, ist im Falle einer Vorverfolgung unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL zu ermitteln; die Vermutung einer auch künftigen Verfolgung kann als widerlegt erachtet werden, soweit in einem Landesteil bei tatrichterlicher Würdigung des Vorbringens des Ausländers und der maßgeblichen Erkenntnismittel keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2009 - 10 C 20/08 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Augsburg, 12.08.2020 - Au 2 K 19.30113

    Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 AsylG i.V.m. § 3e Abs. 1 AsylG vorliegen, ist im Falle einer Vorverfolgung unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL zu ermitteln; die Vermutung einer auch künftigen Verfolgung kann als widerlegt erachtet werden, soweit in einem Landesteil bei tatrichterlicher Würdigung des Vorbringens des Ausländers und der maßgeblichen Erkenntnismittel keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2009 - 10 C 20/08 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Augsburg, 15.02.2017 - Au 6 K 17.30079

    Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG München, 14.10.2019 - M 3 K 17.45601

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes

  • VG Augsburg, 14.09.2017 - Au 2 K 17.32595
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