Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.07.2013

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   BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12   

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BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12 (https://dejure.org/2013,15814)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2013 - 10 C 24.12 (https://dejure.org/2013,15814)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 10 C 24.12 (https://dejure.org/2013,15814)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 AufenthG 2004, § 32 AufenthG 2004, Art 10 Abs 3 Buchst a EGRL 86/2003
    Nachzugsanspruch von Eltern zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling; Erlöschen mit Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der erforderlichen Minderjährigkeit eines Kindes vor dem Hintergrund der Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung

  • rewis.io

    Nachzugsanspruch von Eltern zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling; Erlöschen mit Volljährigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 36 Abs. 1
    Zeitpunkt der Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der erforderlichen Minderjährigkeit eines Kindes vor dem Hintergrund der Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12
    § 36 Abs. 1 AufenthG ist auch nicht etwa teleologisch zu reduzieren, wenn neben dem unbegleiteten Sohn in Deutschland weitere minderjährige Kinder im Heimatland zu betreuen sind (Urteil vom 18. April 2013 a.a.O. Rn. 14).

    Anders als beim Kindernachzug nach § 32 AufenthG reicht eine Antragstellung vor Erreichen der Volljährigkeit nicht aus, um den Anspruch zu erhalten (vgl. dazu ausführlich Urteil vom 18. April 2013 a.a.O. Rn. 17 ff.).

    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (Urteile vom 10. März 2011 - BVerwG 1 C 7.10 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 5 = NVwZ 2011, 1199 und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff. - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12
    Sie dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 12 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4 Rn. 10).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12
    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind vom Revisionsgericht allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 S. 32).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 24.12
    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (Urteile vom 10. März 2011 - BVerwG 1 C 7.10 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 5 = NVwZ 2011, 1199 und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff. - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 13.6.2013, 10 C 24.12, juris Rn. 8; Urt. v. 7.4.2009, 1 C 17.08, BVerwGE 133, 329, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

    a) Da über Verpflichtungsklagen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln aufgrund der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, juris Rn. 10, sowie zuletzt Urteile vom 13. Juni 2013 - 10 C 24.12 -, juris Rn. 8, und vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 -, Rn. 7), ist das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) zugrunde zu legen.
  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 13.6.2013, 10 C 24.12, juris Rn. 8; Urt. v. 7.4.2009, 1 C 17.08, BVerwGE 133, 329, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 29.03.2019 - 38 K 27.18

    Visum; Voraussetzungen für Elternnachzug zu subsidiär schutzberechtigtem Kind;

    Der in § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG geregelte Elternnachzug zum minderjährigen Kind dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (vgl. die Gesetzesbegründung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz, BT-Drs. 19/2438, S. 23), nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit ihrem Kind (vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 36 und 90; zum Elternnachzug allgemein BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 21, und vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 24.12 - juris Rn. 9; für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2016 - OVG 3 B 18.15 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 41.19

    Erteilung eines Visums für die Eltern von volljährigen Kindern zum Zweck des

    Der in § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG geregelte Elternnachzug zum minderjährigen Kind dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (vgl. BT-Drs. 19/2438, S. 23), nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit ihrem Kind (vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 36 und 90; zum Elternnachzug allgemein BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 21, und vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 24.12 - juris Rn. 9; für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2016 - OVG 3 B 18.15 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19
    Der in § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG geregelte Elternnachzug zum minderjährigen Kind dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (vgl. BT-Drs. 19/2438, S. 23), nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit ihrem Kind (vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 36 und 90; zum Elternnachzug allgemein BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 21, und vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 24.12 - juris Rn. 9; für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2016 - OVG 3 B 18.15 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Denn es ist hier auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 17.07.2015 geltende Fassung des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG abzustellen (vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis BVerwG, Urteil vom 13.06.2013 - 10 C 24.12 -, juris), nach welcher die Aufenthaltserlaubnis "abweichend von § 11 Abs. 1 erteilt werden kann".
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 25.19

    Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Kindern nach deren

    Der in § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG geregelte Elternnachzug zum minderjährigen Kind dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (vgl. BT-Drs. 19/2438, S. 23), nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit ihrem Kind (vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 36 und 90; zum Elternnachzug allgemein BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 21, und vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 24.12 - juris Rn. 9; für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2016 - OVG 3 B 18.15 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 57.19
    Der in § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG geregelte Elternnachzug zum minderjährigen Kind dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (vgl. BT-Drs. 19/2438, S. 23), nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit ihrem Kind (vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 36 und 90; zum Elternnachzug allgemein BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 21, und vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 24.12 - juris Rn. 9; für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2016 - OVG 3 B 18.15 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 03.04.2019 - 38 K 26.18

    Subsidiär schutzberechtigte Kindern: Kein Recht auf Familie bei Volljährigkeit

    Der in § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG geregelte Elternnachzug zum minderjährigen Kind dient dem Schutz des unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten und seinem Interesse an der Familieneinheit mit seinen Eltern (vgl. die Gesetzesbegründung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz, BT-Drs. 19/2438, S. 23), nicht jedoch eigenständigen Interessen der Eltern am Zusammenleben mit ihrem Kind (vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 36 und 90; zum Elternnachzug allgemein BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - juris Rn. 21, und vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 24.12 - juris Rn. 9; für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf den Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2016 - OVG 3 B 18.15 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 45.19

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug - Volljährigkeit - Zeitpunkt des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2016 - 3 B 18.15

    Erlöschen des Nachzugsrechts der Eltern bei Eintritt der Volljährigkeit beim in

  • VG Berlin, 22.06.2016 - 19 K 83.16

    Asylrecht: Familienzusammenführung; Anspruch auf Elternnachzug

  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 26.19
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.2013 - 10 C 24.12   

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https://dejure.org/2013,20873
BVerwG, 23.07.2013 - 10 C 24.12 (https://dejure.org/2013,20873)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2013 - 10 C 24.12 (https://dejure.org/2013,20873)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 10 C 24.12 (https://dejure.org/2013,20873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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