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   OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19   

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https://dejure.org/2019,21834
OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19 (https://dejure.org/2019,21834)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2019 - 10 LA 155/19 (https://dejure.org/2019,21834)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 (https://dejure.org/2019,21834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 29 Abs. 2 S. 2 Dublin III-VO; § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG; § 78 Abs. 4 S. 4 AsylG
    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung hinsichtlich der Annahme des "Flüchtigseins"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dublin III-Verordnung Art. 29 Abs. 2 S. 2
    Verlängerung der Überstellungsfrist bei Kirchenasyl; Kirchensayl; Überstellung; Überstellungsfrist; Verlängerung

  • rechtsportal.de

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung hinsichtlich der Annahme des "Flüchtigseins"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der Überstellungsfrist bei Kirchenasyl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 179
  • DÖV 2019, 885
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011

    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19
    Auf dieser Grundlage lässt sich die von der Beklagten aufgeworfene Frage ohne weiteres dahingehend beantworten, dass ein Asylbewerber, der sich in das Kirchenasyl begeben hat, nicht flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - seine ladungsfähige Anschrift bekannt ist und das Kirchenasyl der Durchführung der Überstellung weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht entgegensteht, was hier das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 LA 7/18 -, juris 5. Leitsatz und Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011 -, juris Rn. 2) angenommen hat und von der Beklagten auch nicht in Abrede gestellt worden ist.

    Die Flucht muss also kausal für die Nichtdurchführbarkeit der Überstellung sein (ebenso für den Fall des "offenen Kirchenasyls" Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011 -, juris Rn. 2 m.w.N.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19
    Der Europäische Gerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 19. März 2019 (- C-163/17 -, juris Rn. 99) wie folgt entschieden:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2018 - 1 LA 7/18

    Dublin-Verfahren; Verlängerung der Überstellungsfrist bei flüchtiger Person;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19
    Auf dieser Grundlage lässt sich die von der Beklagten aufgeworfene Frage ohne weiteres dahingehend beantworten, dass ein Asylbewerber, der sich in das Kirchenasyl begeben hat, nicht flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - seine ladungsfähige Anschrift bekannt ist und das Kirchenasyl der Durchführung der Überstellung weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht entgegensteht, was hier das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 LA 7/18 -, juris 5. Leitsatz und Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011 -, juris Rn. 2) angenommen hat und von der Beklagten auch nicht in Abrede gestellt worden ist.
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19
    Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; ferner: GK-AsylG, Stand: Juni 2019, § 78 AsylG Rn. 88 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Januar 2019, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u. a. Senatsbeschluss vom 13.09.2018 - 10 LA 349/18 -, juris Rn. 2 ff.):.
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des

    Vielmehr verzichtet der Staat als Ausdruck des Respekts vor einer christlich-humanitären Tradition bewusst darauf, das Recht durchzusetzen (vgl. in diesem Sinne auch: VGH München, Urteil vom 12. Februar 2020 - 14 B 19.50010 - AuAS 2020, 81 ; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 7 A 10885/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 125/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - InfAuslR 2019, 400 ; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2020, § 29 AsylG Rn. 49a; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 53).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 22.19

    (Keine) Flüchtigkeit bei Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Selbstgestellung

    Die Flucht muss kausal dafür sein, dass es den zuständigen Behörden tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 60; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 123; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 14; Brauer, in: ZAR 2019, 256, 260 f.).

    Demgegenüber ist Flüchtigkeit zu verneinen, wenn sich ein Asylbewerber zwar subjektiv der Überstellung entziehen will, der behördliche Zugriff aber objektiv fortbesteht (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 14 B 19.50010

    Verlängerung der Überstellungsfrist bei (offenem) Kirchenasyl

    Allein der Umstand, dass ein Asylbewerber sich der Überstellung entziehen will und sich dazu in das (offene) Kirchenasyl begeben hat, führt nicht dazu, dass er flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-Verordnung ist (im Anschluss an OVG Bremen, B.v. 18.9.2019 - 1 LA 246/19 - juris; HessVGH, B.v. 12.9.2019 - 6 A 1495/19.Z.A - juris; OVG NW, B.v. 5.9.2019 - 13 A 2890/19.A -, B.v. 2.9.2019 - 11 A 2285/19.A - sowie B.v. 29.8.2019 - 11 A 2874/19.A -, jeweils juris; NdsOVG, B.v. 25.7.2019 - 10 LA 155/19 - juris).

    Dies zugrunde gelegt ist nicht davon auszugehen, dass ein Asylbewerber, der sich in das Kirchenasyl begeben hat, flüchtig ist, wenn - wie im vorliegenden Fall der Kläger - den Behörden seine ladungsfähige Anschrift bekannt ist (sog. offenes Kirchenasyl; ebenso OVG Bremen, B.v. 18.9.2019 - 1 LA 246/19 - juris; HessVGH, B.v. 12.9.2019 - 6 A 1495/19.Z.A - juris; OVG NW, B.v. 5.9.2019 - 13 A 2890/19.A -, B.v. 2.9.2019 - 11 A 2285/19.A - sowie B.v. 29.8.2019 - 11 A 2874/19.A -, jeweils juris; NdsOVG, B.v. 25.7.2019 - 10 LA 155/19 - juris).

    An der somit erforderlichen Kausalität fehlt es aber mangels Nichtdurchführbarkeit der Überstellung regelmäßig - so auch hier - im Fall des sog. offenen Kirchenasyls, wenn also den Behörden die Adresse des Asylbewerbers bekannt ist (ebenso OVG Bremen, B.v. 18.9.2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 29.8.2019 - 11 A 2874/19.A - juris Rn. 16; NdsOVG, B.v. 25.7.2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 14).

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