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   VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14   

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https://dejure.org/2014,17342
VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14 (https://dejure.org/2014,17342)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.2014 - 10 S 242/14 (https://dejure.org/2014,17342)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 10 S 242/14 (https://dejure.org/2014,17342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 324
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, Art 7 EGRL 126/2006, Art 12 EGRL 126/2006
    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses; Anmeldung im Ausländerregister; Verwertbarkeit von Angaben des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2 Nr. 5; FeV § 14 Abs. 1 Nr. 2
    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Führerscheinentzug - und der zwischenzeitlich besorgte EU-Führerschein

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deutsche Fahrerlaubnis darf u. U. auch nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entzogen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deutsche Fahrerlaubnis darf u. U. auch nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entzogen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3049
  • NZV 2015, 50
  • DÖV 2014, 850
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Das führt hier aber deshalb nicht zur Unionsrechtswidrigkeit der Entziehungs- und der daran anknüpfenden Aberkennungsentscheidung, weil die tschechische Fahrerlaubnis der Antragstellerin voraussichtlich nicht anzuerkennen ist (zu einer ähnlichen Konstellation: BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - juris).

    Es könne insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinwiesen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet habe, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschluss vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30/12 - juris).

    Der Europäische Gerichtshof geht - wie ausgeführt - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass das nationale Gericht im Rahmen der ihm obliegenden Beurteilung der aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen kann, also durchaus auch den Wahrheitsgehalt divergierender Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat ermitteln und würdigen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O. Rn. 30, BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris).

  • BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Es könne insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinwiesen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet habe, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschluss vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30/12 - juris).

    Der Europäische Gerichtshof geht - wie ausgeführt - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass das nationale Gericht im Rahmen der ihm obliegenden Beurteilung der aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen kann, also durchaus auch den Wahrheitsgehalt divergierender Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat ermitteln und würdigen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O. Rn. 30, BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Im Übrigen begegnet § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV unionsrechtlichen Bedenken insoweit, als die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV im Aufnahmemitgliedstaat bereits isoliert - also ohne zusätzlichen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) - die Fahrberechtigung im Inland entfallen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 - VBlBW 2012, 419).

    Diesem Umstand kommt aber keine durchgreifende rechtliche Bedeutung zu, insbesondere wird mit der Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat keine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 -, VBlBW 2012, 419 m.w.N.).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Europäischer Gerichtshof) ist geklärt, dass sowohl im Anwendungsbereich der 2. Führerscheinrichtlinie (RL 91/439/EWG) als auch im Anwendungsbereich der hier einschlägigen 3. Führerscheinrichtlinie (RL 2006/126/EG) ein aus dem Führerschein oder aufgrund unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellerstaat ersichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 9 der 2. Führerscheinrichtlinie bzw. Art. 7 Nr. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 12 der 3. Führerscheinrichtlinie die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.05.2011 - Rs. C-184/10 - Grasser -, DAR 2011, 385; Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10 - Apelt -, Blutalkohol 2012, 27; Urteil vom 01.03.2012 - Rs. C-467/10 -, Akyüz -, juris Rn. 61 ff.; Urteil vom 26.04.2012 - Hofmann - a.a.O. Rn. 90).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (BVerwG, Beschluss vom 15.08.2013 - 3 B 38/13 - juris; BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 9.11 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 61 und EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 71 f.; Senatsbeschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122; Senatsurteil vom 14.01.2013 - 10 S 1021/12 -).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    10 Die Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis ergibt sich aber voraussichtlich aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, so dass sich die Verfügung vom 21.10.2013 in der Fassung vom 15.11.2013 jedenfalls im Ergebnis als rechtmäßig erweisen dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 3 C 15.09 -juris Rn. 24).

    Dabei hat er es gebilligt, dass der Aufnahmestaat Informationen im Ausstellerstaat einholt (EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-44 - Wierer -, juris Rn. 58; Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz - a.a.O. Rn. 72; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13

    Rechtmäßigkeit des Gebrauchens einer in der Tschechischen Republik erworbenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Der vom Vermieter angegebene Aufenthalt der Antragstellerin vom 20.04.2012 bis 20.10.2012 ist insoweit unerheblich, weil das Wohnsitzerfordernis zum insoweit allein maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis erfüllt sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2013 - 3 B 10/13 - juris Rn. 7).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG (jetzt: Art. 7 Abs. 5 Buchst. a der Richtlinie 2006/126/EG), wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (EuGH, st. Rspr. seit den Urteilen vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Allerdings geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 30.09.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; sowie Beschluss vom 08.10.2003 - 10 S 842/03 - ähnlich BayVGH, Beschluss vom 25.05.2010 - 11 CS 10.227 - juris) davon aus, dass die Frage, ob der betreffende Fahrerlaubnisinhaber zwischenzeitlich die Fahreignung wiedererlangt hat, auch für die Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung von Bedeutung ist.
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 11 BV 12.1697

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Aus dem Datum der Anmeldung ergibt sich also nicht die tatsächliche Aufenthaltsdauer (ebenso BayVGH, Urteil vom 25.02.2013 - 11 BV 12.1697 - juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 11 CS 13.737 - juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
    Allerdings geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 30.09.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; sowie Beschluss vom 08.10.2003 - 10 S 842/03 - ähnlich BayVGH, Beschluss vom 25.05.2010 - 11 CS 10.227 - juris) davon aus, dass die Frage, ob der betreffende Fahrerlaubnisinhaber zwischenzeitlich die Fahreignung wiedererlangt hat, auch für die Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung von Bedeutung ist.
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 CS 13.737

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß;

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

  • BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13

    Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

    Übermittelt ein gemeinsames Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit, das von Deutschland und dem Ausstellermitgliedstaat unterhalten wird, die Informationen, so rühren sie vom Ausstellermitgliedstaat her, wenn sie von dessen Behörden stammen (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2013 - 3 B 38/13, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 10 S 242/14, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685

    EU-Fahrerlaubnis

    Darüber hinaus erweckt diese Bescheinigung erhebliche Bedenken, ob angesichts des nur als vorübergehend bezeichneten Aufenthalts in Polen und der darin angegebenen Beibehaltung des ständigen Wohnsitzes in Deutschland überhaupt von einem ordentlichen Wohnsitz i.S.d. Art. 12 RL 2006/126/EG in Polen ausgegangen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 15).

    Es obliegt jedoch ihm, die Unstimmigkeiten der Meldeverhältnisse durch einen substantiierten Vortrag auszuräumen und die Frage des Vorhandenseins einer Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt zumindest während der Hälfte des Jahres hatte, nachvollziehbar zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 144, 377 Rn. 31 f.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049 Rn. 16 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der

    Wird - wie hier - eine Fahrungeeignetheit festgestellt, so ist grundsätzlich von deren Fortbestand auszugehen, solange nicht vom Betroffenen der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erbracht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 - 10 S 242/14 - juris Rn. 22 und vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 - juris Rn. 10 f.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes häufig - das Verwaltungsverfahren noch nicht durch den Erlass eines Widerspruchsbescheids abgeschlossen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2014 a. a. O. und vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 14; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O. Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 LA 126/17 - juris Rn. 7).

  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Es reicht nicht, dass der Kläger seinen ordentlichen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) zu irgendeinem anderen Zeitpunkt davor oder danach im Ausstellerstaat hatte (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 11 CS 15.693 - juris; U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049; NdsOVG, B.v. 12.11.2013 - 12 ME 188/13 - DAR 2014, 44; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 28 FeV Rn. 26; Koehl, NZV 2015, 7).
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