Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 27.08.2013

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43435
LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,43435)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2013 - 10 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,43435)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 10 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,43435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anzeigepflicht, Massenentlassung, Aufhebungsvertrag, Transfergesellschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Massenentlassungsanzeige; Berechnung des Schwellenwertes bei dreiseitiger Vertragsgestaltung zum Übertritt in Beschäftigung- und Qualifizierungsgesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung von Arbeitnehmern, die in eine Transfergesellschaft wechseln, bei der Ermittlung des Schwellenwerts für eine Massenentlassungsanzeige

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 1 S 1 Nr 2 KSchG, § 17 Abs 1 S 2 KSchG
    Anzeigepflicht bei Massenentlassung - Schwellenwert - Wechsel in Transfergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Massenentlassungsanzeige; Berechnung des Schwellenwertes bei dreiseitiger Vertragsgestaltung zum Übertritt in Beschäftigung- und Qualifizierungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anzeigepflicht bei der Massenentlassung - und die Mitarbeiterzählung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer mit Vertrag zum Übertritt in Beschäftigungsgesellschaft sind für anzeigepflichtige Entlassungen mitzuzählen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 937
  • NZA-RR 2014, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13
    Hierzu zählen nicht nur die Arbeitnehmer, die nach Ausspruch der Kündigung in eine Beschäftigung- und Qualifizierungsgesellschaft wechseln (BAG, Urt. v. 28.6.2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 45), sondern auch die Arbeitnehmer, die bereits vor Ausspruch der Kündigung einen solchen dreiseitigen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten bei gleichzeitiger Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit der Transfergesellschaft beendet wird, unterzeichnet haben.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13
    Auch dann genügt eine Rechtsmittelbegründung, die für das Rechtsmittelgericht und den Gegner erkennbar auch den nicht näher behandelten Anspruch einbezieht (vgl. z.B. BAG v. 16.3.2004, 9 AZR 323/03).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13
    Es ist Sinn und Zweck des § 17 KSchG, die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen aufzufangen und deshalb unter anderem der Agentur für Arbeit die Möglichkeit zu geben, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten (BAG, Urteil vom 18.1.2012 - 6 AZR 407/10, Rn. 45).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13
    a) Das Arbeitsgericht hat zunächst zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entschieden, dass ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führt (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 2 AZR 371/11).
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 10 Sa 32/13
    Anderes gilt, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (vgl. BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1).
  • ArbG Rheine, 09.02.2016 - 2 Ca 2/16

    Massenentlassungsanzeige, vom Arbeitgeber veranlasster Beendigung, Wechsel in

                Die Kündigung vom 29.06.2015 ist gemäß § 134 BGB unwirksam, weil die Beklagte die gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige nicht erstattet hat (vgl. überzeugend: LAG Baden-Württemberg v. 23.10.2013 - 10 Sa 32/13 m.w.N.; vgl. ErfK- Kiel , 16. Auflage 2016, § 17 KSchG, Rdn. 12. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,51708
LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,51708)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.08.2013 - 10 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,51708)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. August 2013 - 10 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,51708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13
    Die sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz durch Arbeitskollegen ist ein an sich geeigneter Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - NZA 2004, 1214; LAG Schleswig Holstein 04. März 2009 - 3 Sa 410/08 - juris; Hess. LAG 17. November 2010 - 6 Sa 640/10 - juris).

    Die Unerwünschtheit des fraglichen sexuellen Verhaltens muss nach Außen in Erscheinung getreten und für den Handelnden erkennbar sein (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2009 - 3 Sa 410/08

    Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Wirksamkeit,

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13
    Die sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz durch Arbeitskollegen ist ein an sich geeigneter Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - NZA 2004, 1214; LAG Schleswig Holstein 04. März 2009 - 3 Sa 410/08 - juris; Hess. LAG 17. November 2010 - 6 Sa 640/10 - juris).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13
    Das Berufungsgericht darf nämlich auch ohne erneute Beweisaufnahme eine von einem Zeugen bekundete Erklärung jedenfalls dann anders als der Erstrichter auslegen, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestandes von demselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter (BGH 08. September 1997 - II ZR 55/96 - NJW 1998, 384).
  • LAG Hessen, 17.11.2010 - 6 Sa 640/10

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13
    Die sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz durch Arbeitskollegen ist ein an sich geeigneter Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - NZA 2004, 1214; LAG Schleswig Holstein 04. März 2009 - 3 Sa 410/08 - juris; Hess. LAG 17. November 2010 - 6 Sa 640/10 - juris).
  • ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13
    Damit war dieser Sachverhalt abgeschlossen und gab dem Kläger, der mit dieser Schilderung möglicherweise auf den ganz anders gelagerten Sachverhalt im Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg (Urteil vom 19.04.2012 - 2 Ca 460/11 Ö - juris) ansprechen will, nicht das Recht, der Zeugin F. sexuell anzügliche Fragen zu stellen.
  • LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 535/13

    Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug

    Die gegen diese Kündigung gerichtete Kündigungsschutzklage ist mit Urteil des Hessischen LAG vom 27. August 2013 - 10 Sa 32/13 - abgewiesen worden.

    Wie im Rechtsstreit beim Hess. LAG zum Az.: 10 Sa 32/13 mit Urteil vom 27. August 2013 festgestellt wurde, ist das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten am 16. Mai 2012 aufgelöst worden.

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