Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.10.1999

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   OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1052/98   

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OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1052/98 (https://dejure.org/1999,5545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.1999 - 10 U 1052/98 (https://dejure.org/1999,5545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 10 U 1052/98 (https://dejure.org/1999,5545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftpflichtversicherung; Versicherungsschutz; Feststellungsklage; Zahlungsanspruch; Betriebshaftpflichtversicherung; Versicherungsfall

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713 ZPO; ; AHB § 1, 3 II; ; AHB § 149; ; AHB § 4 I Nr. 6 b Satz 3; ; AHB § 4 II Nr. 5; ; VVG § 151; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; AHB § 3; AHB § 4; AHB § 5; VVG § 149; VVG § 151; VVG § 154
    Anwendbarkeitsgrenzen der Erfüllungs- und Herstellungsklausel bei mehreren Aufträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegenüber der Haftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllungs- und Herstellungsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 755
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1052/98
    In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwar grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe, außer, wenn der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (BGH, VersR 1984, 252; Senat, Urteil vom 12.4. 1996 - 10 U 1169/95 - VersR 1997, 1390 = r+s 1996, 481).
  • OLG Hamm, 20.11.1996 - 20 U 256/93

    Ausschluß der Eintrittspflicht bei Nachbesserungsarbeiten aufgrund von Zusatz-

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1052/98
    Die Klägerin hatte nicht nur eine gegenteilige Tatsachengrundlage unter Beweis gestellt; in der zitierten Kommentarstelle (Späte, a.a.O., § 4 Rdnr. 261 auf Seite 541) wird vor allem auch ein zutreffender rechtlicher Unterschied gemacht, ob mehrere Verträge vorliegen oder nicht: Erfolgt danach die weitere Leistung aufgrund einer neuen Entscheidung des Bestellers, so ist regelmäßig von mehreren Leistungsgegenständen auszugehen und der Risikoausschluss des § 4 II Nr. 5 AHB greift deshalb nicht ein (Späte, a.a.O.; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1997, 1475 f.).
  • OLG Koblenz, 12.04.1996 - 10 U 1169/95

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit bei Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1052/98
    In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwar grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe, außer, wenn der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (BGH, VersR 1984, 252; Senat, Urteil vom 12.4. 1996 - 10 U 1169/95 - VersR 1997, 1390 = r+s 1996, 481).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Eine Klage auf Befreiung von der Haftpflichtverbindlichkeit, mithin auf Befriedigung des Haftpflichtgläubigers, kommt demnach in der Regel nur dann in Betracht, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist (vgl. § 106 Satz 2 VVG; OLG Koblenz, Urteil vom 29. Oktober 1999 - 10 U 1052/98, juris Rn. 5; Langheid, in: Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, 6. Auflage 2019, § 100 Rn. 55).

    Eine andere Bewertung folgt auch nicht unter Berücksichtigung des funktionalen Zusammenhangs der Leistungsgegenstände (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. Oktober 1999 - 10 U 1052/98, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 20. November 1996 - 20 U 256/93, juris Rn. 19).

  • OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13

    Zum Leistungsausschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der

    Wenn er bei Ausführung eines späteren Auftrags das aufgrund eines früheren Auftrags fertiggestellte - von dem Vertragsgläubiger bereits abgenommene - andere Werk beschädigt, greifen die Risikoausschlüsse der Erfüllungs- und Herstellungsklausel nicht ein (OLG Koblenz, Urt. v. 29.10.1999, Az: 10 U 1052/98, juris; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.1996, Az: 20 U 256/93, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 197/08

    Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz bei Maßnahmen zur

    Die Fugenverdichtung war auch offensichtlich kein gesondertes, erst nach der vollständigen Herstellung des Kellers beauftragtes und daher möglicherweise von dieser zu trennendes Gewerk der Klägerin (vgl. etwa den Fall OLG Koblenz VersR 2000, 755; Schmal/Allenstein aaO Rn. 731).
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   OLG Koblenz, 19.10.1999 - 10 U 1052/98   

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04

    Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess;

    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Senat OLGR Karlsruhe 2003, 179; BGHZ 79, 76; OLG Koblenz RuS 2000, 279).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit

    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 79, 76 = BGH VersR 81, 173; OLG Düsseldorf r+s 1996, 258; OLG Köln r+s 2000, 279).
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