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   OLG München, 24.11.2006 - 10 U 4845/06   

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https://dejure.org/2006,32458
OLG München, 24.11.2006 - 10 U 4845/06 (https://dejure.org/2006,32458)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.2006 - 10 U 4845/06 (https://dejure.org/2006,32458)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 2006 - 10 U 4845/06 (https://dejure.org/2006,32458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Haftung von 75% bei offen gelassener Fahrertüre eines parkenden Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 14 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines am Rand abgestellten Fahrzeugs

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2554/19

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Unfall

    Es besteht auch kein Anlass zu einer mit § 287 ZPO unvereinbaren Pseudogenauigkeit in Form einer Umrechnung auf 25, 56 EUR oder 26, 00 EUR (wie sie etwa Thalmair in DAR 2007, 594 vertritt) (vgl. Senat, Urt. v. 16.07.2004 - 10 U 1953/04; v. 18.03.2005 - 10 U 5448/04; v. 27.01.2006 - 10 U 4904/05 = NZV 2006, 261 [262]; v. 28.07.2006 - 10 U 2237/06 = DAR 2006, 692; v. 24.11.2006 - 10 U 4845/06; v. 13.11.2009 - 10 U 3258/09; ebenso OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; LG Passau, Urt. v. 27.07.2006 - 3 O 1202/05).
  • AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines mit zu geringem

    Einen Vertrauensschutz zugunsten des Ein- oder Aussteigenden auf Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es nicht (OLG München, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 4845/06 Rn. 23 zit. n. juris).
  • OLG Koblenz, 17.03.2015 - 3 U 655/14

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Pkw wegen unsachgemäßer Reparatur

    Allerdings weist es mit der Erstzulassung am 21. Januar 2000, und einer - offenbar nach einer zwischenzeitlichen Stilllegung - erneuten Zulassung am 19. Dezember 2007 und einem Kilometerstand von mehr als 164.000 km bereits ein höheres Alter auf, so dass es dem Senat gerechtfertigt erscheint, das Fahrzeug um eine Gruppe und damit in Gruppe F mit einem Tagessatz von 50, 00 EUR herabzustufen (§ 287 ZPO ; siehe auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 24 U 111/05; OLG München, Urteil vom 24. November 2006 - 10 U 4845/06; Saarländisches OLG vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06, alle zitiert nach [...]).
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