Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - I-10 W 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70971
OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - I-10 W 22/14 (https://dejure.org/2014,70971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2014 - I-10 W 22/14 (https://dejure.org/2014,70971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2014 - I-10 W 22/14 (https://dejure.org/2014,70971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,70971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Rechtfertigung der Kostenschuld eines Dritten (hier: Makler); Bestellung einen Vertragsentwurfs bei einem Notar durch den Makler ohne ausdrückliche Ermächtigung im Namen eines Interessenten; Haftung des Maklers als Vertreter ohne Vertretungsmacht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14
    Die Frage, ob sie den Kaufvertragsentwurf im Sinne von § 145 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 KostO "erfordert" hat oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14; OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
  • OLG Dresden, 29.08.2003 - 3 W 231/03

    Kostenhaftung des Maklers bei Beauftragung des Notars mit der Fertigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14
    Der Notar, der weiß, dass der Makler den beabsichtigten Vertrag nur vermitteln soll, kann nicht erwarten dass er für die Notarkosten haften will (OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Dresden, 3 W 231/03, Beschluss vom 29. August 2003, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 53/91

    Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 145 Abs. 1 KostO bei Anfertigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14
    Die Frage, ob sie den Kaufvertragsentwurf im Sinne von § 145 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 KostO "erfordert" hat oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14; OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
  • LG Köln, 27.06.2008 - 11 T 102/07

    Erfordern eines Entwurfs i. S. des § 145 KostO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14
    Wird aber einem Notar von einem Immobilienmakler der Auftrag erteilt, einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen, und wird dieser Entwurf zur Grundlage einer Beurkundungsverhandlung gemacht, so lässt dieses Verhalten nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass beide Vertragsparteien mit der Auftragserteilung einverstanden sind (vgl. LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12; LG Köln 11 T 102/07, Beschluss vom 27. Juni 2008, juris Rn. 8).
  • LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10

    Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14
    Wird aber einem Notar von einem Immobilienmakler der Auftrag erteilt, einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen, und wird dieser Entwurf zur Grundlage einer Beurkundungsverhandlung gemacht, so lässt dieses Verhalten nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass beide Vertragsparteien mit der Auftragserteilung einverstanden sind (vgl. LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12; LG Köln 11 T 102/07, Beschluss vom 27. Juni 2008, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 268/16

    Makler bestellt Vertragsentwurf: Muss er ihn auch bezahlen?

    Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014; OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli - OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992).
  • LG Krefeld, 26.07.2018 - 7 OH 5/18

    Zahlungsanspruch eines Notars auf Gebühren für die vorzeitige Beendigung des

    Zwar sind Ausnahmen denkbar; die Kostenschuld eines Dritten bedarf indes einer besonderen Rechtfertigung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.3.2014 - 10 W 22/14, BeckRS 2016, 74291; OLG Dresden, Beschl. v. 29.8.2003 - 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815 = juris Rn. 5).

    Hierfür wäre im Streitfall erforderlich, dass das Verhalten des Maklers für den Notar als Empfänger der Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte den Schluss zuließe, er verlange ausnahmsweise den Entwurf der Vertragsurkunde für sich, etwa um diesen selbst in weiteren Verhandlungen für sich nutzbar zu machen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.3.2014 - 10 W 22/14, BeckRS 2016, 74291; OLG Frankfurt a. M., RNotZ 2013, 563 = BeckRS 2013, 15215 = juris Rn. 15).

  • OLG Nürnberg, 16.11.2020 - 8 W 3216/20

    Grundstücksmakler als Kostenschuldner für Erstellung des notariellen Kaufvertrags

    Die zum früheren Recht (§ 2 Nr. 1 KostO) vertretene Ansicht, dass grundsätzlich nur derjenige für die Kosten des Notars hafte, dessen Erklärung beurkundet werden sollte (vgl. BayObLG, BeckRS 1993, 6272 Rn. 11 a.E.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2014 - I-10 W 22/14, juris Rn. 4), ist durch das GNotKG überholt.
  • OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20

    Makler als Schuldner von Notarkosten

    Die zum früheren Recht (§ 2 Nr. 1 KostO) vertretene Ansicht, dass grundsätzlich nur derjenige für die Kosten des Notars hafte, dessen Erklärung beurkundet werden sollte (vgl. BayObLG, BeckRS 1993, 6272 Rn. 11 a.E.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2014 - I-10 W 22/14, juris Rn. 4), ist durch das GNotKG überholt.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16

    Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs

    Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014; OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14; OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht