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   AG Mannheim, 03.09.2014 - 10 C 241/14   

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https://dejure.org/2014,50579
AG Mannheim, 03.09.2014 - 10 C 241/14 (https://dejure.org/2014,50579)
AG Mannheim, Entscheidung vom 03.09.2014 - 10 C 241/14 (https://dejure.org/2014,50579)
AG Mannheim, Entscheidung vom 03. September 2014 - 10 C 241/14 (https://dejure.org/2014,50579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der vorgerichtlichen Beauftragung eines Inkassounternehmens gegen die Schadensminderungspflicht

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 Abs 2 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB
    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich beauftragten Inkassobüros

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Inkassokosten: Kein Ersatz bei zahlungsunwilligem Schuldner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erkennbar zahlungsunwillige Schuldner - und die Kosten des Inkassounternehmens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inkassokosten bei erkennbar zahlungsunwilligem Schuldner nicht erstattungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inkassokosten bei erkennbar zahlungsunwilligem Schuldner nicht erstattungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Entwurf eines Mahnschreibens

    Auszug aus AG Mannheim, 03.09.2014 - 10 C 241/14
    Ein Auftrag, gerichtet auf die bloße Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens genügt nicht, um eine Geschäftsgebühr gemäß 2300 VV RVG auszulösen (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).
  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus AG Mannheim, 03.09.2014 - 10 C 241/14
    Die Geschäftsgebühr verursacht gesonderte, im Übrigen nicht anrechenbare Kosten (OLG Nürnberg a.a.O.; BGH NJW 2006, 2560).
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