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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87 |
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Art. 20 Abs. 3 GG; § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ; § 35 VwVfG
Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2837 (Ls.)
- NVwZ 1989, 880
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81
Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87
Während die Rechtspr. vor allem des BVerwG Leistungsbescheide in Über- und Unterordnungsverhältnissen auch ohne spezielle gesetzl. Grundlage kraft hoheitlicher Gewalt aufgrund Gewohnheitsrechts zuläßt (vgl. .. [zuletzt] BVerwG, NJW 1985, 2602;… zust. Mayer-Kopp, Allg. VerwR, 5. Aufl., S. 147 f.), [fordert das Schrifttum] mit Rücksicht auf Art. 20 Abs. 3 GG eine besondere gesetzl. Ermächtigung (vgl. etwa .. Achterberg, JZ 1969, 354;… H. J. Wolff-Bachof, VerwR 1, 9. Aufl., § 44 f.).«. - BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85
Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87
Diese Ausführungen legen die Schlußfolgerung nahe, daß der 8. Senat zumindest für feststellende Verwaltungsakte den bisher auf die materiellrechtliche Seite des Verwaltungshandelns beschränkten Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes auf die verfahrensrechtliche Befugnis der Verwaltung, die gesetzl. Rechtslage durch Verwaltungsakt festzustellen, ausgedehnt hat (so Drescher, DVBl 1986, 729; Bauer, NVwZ 1987, 112).
- BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10
Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage; …
Hierzu müssen nicht sämtliche Eingriffswirkungen der Handlungsform Verwaltungsakt in den Blick genommen werden (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 - NVwZ 1989, 880; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O. Rn. 25 ff. zu § 35 VwVfG; Knack/Henneke, a.a.O. Rn. 40 vor § 35 VwVfG; Druschel, Die Verwaltungsaktbefugnis, Diss. - BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10
Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage; …
Hierzu müssen nicht sämtliche Eingriffswirkungen der Handlungsform Verwaltungsakt in den Blick genommen werden (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 - NVwZ 1989, 880; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O. Rn. 25 ff. zu § 35 VwVfG; Knack/Henneke, a.a.O. Rn. 40 vor § 35 VwVfG; Druschel, Die Verwaltungsaktbefugnis, Diss. - VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89
Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung
Dient der Leistungsbescheid unabhängig von seinem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt als Titel und als Vollstreckungsgrundlage, so unterliegt er schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. das Senatsurteil vom 9.7.1985, VBlBW 1986, 22; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.3.1988, NVwZ 1989, 880; vgl. auch BVerwG, Urteile v. 24.6.1966, BVerwGE 24, 225, und v. 29.11.1985, BVerwGE 72, 265).
- VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 564/11
Kostenerstattungsbescheid betreffend die Straßenreinigung wegen ausgelaufener …
Wegen seiner Titelfunktion und der Vollstreckbarkeit ist einem Leistungsbescheid unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Regelung eine den Adressaten belastende Rechtsfolge immanent, so dass der Verwaltungsakt grundsätzlich von der Geltung des Vorbehalts des Gesetzes nicht ausgenommen werden darf (vgl. OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N.).Selbst wenn davon auszugehen ist, dass ein Anspruch eines Hoheitsträgers durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden darf, wenn dieser dem Betroffenen im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. aber auch diesbezüglich ablehnend OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N), so reicht es nicht in jedem Falle aus, dass dieses Verhältnis ein allgemein subordinationsrechtliches Gepräge hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2026 - 14 B 184/26
Erfolgreiche Beschwerde des Antragstellers gegen Ablehnung des Antrags auf …
Rn. 41 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 10 S 2252/89 -, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG, Urteil vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 -, juris, VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2010 - 34 A 76.07 -, juris, Rdnr. 24. - VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14
Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption; …
Sieht er davon ab, wird die im Leistungsbescheid getroffene Festsetzung, selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte, verbindlich und kann ohne gerichtliche Hilfe zwangsweise vollzogen werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, S. 880 (881)). - OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 6935/95
Beschädigung von Leih-Schulbüchern durch Schüler: Schadensersatz; Anstaltsrecht …
Soll diese behördliche Eingriffsmöglichkeit gegeben sein, muß dies deshalb ausdrücklich gesetzlich bestimmt sein (OVG Lüneburg, NVwZ 1989, 880; VGH Mannheim, NVwZ 1990, 388). - OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß der Dienstherr grundsätzlich berechtigt ist, einen Vermögensschaden, der ihm durch die schuldhafte Dienstpflichtverletzung eines Beamten entstanden ist, durch Leistungsbescheid einzufordern (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. die zusammenfassende Darstellung in OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881). - VG Meiningen, 24.04.2024 - 5 K 964/21
Erstattung der Kosten für das Fällen eines unter Naturschutzrecht gestellten …
Wegen seiner Titelfunktion und der Vollstreckbarkeit ist einem Leistungsbescheid - unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Regelung - eine den Adressaten belastende Rechtsfolge immanent, so dass der Verwaltungsakt grundsätzlich von der Geltung des Vorbehalts des Gesetzes nicht ausgenommen werden darf (vgl. OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Wenn man demnach davon ausgehen kann, dass ein Anspruch eines Hoheitsträgers durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden darf, wenn dieser dem Betroffenen im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. aber auch diesbezüglich ablehnend OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N), so reicht es also nicht schon in jedem Falle aus, dass dieses Verhältnis ein allgemein subordinationsrechtliches Gepräge hat, denn dies rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass das Überordnungsverhältnis sämtliche Einzelansprüche erfasst, die hieraus erwachsen. - VGH Hessen, 15.02.1993 - 2 UE 96/90
Kostenerstattungsanspruch des Straßenbaulastträgers gegenüber dem …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid
- VG Göttingen, 26.09.2000 - 4 A 4168/98
- VG Schleswig, 12.09.2024 - 4 A 199/22
Ersatzanspruch für Schäden infolge der Einleitung von Öl in eine öffentliche …
- OVG Niedersachsen, 30.09.1991 - 13 L 7698/91
Obdachlosenunterkunft
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