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| OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19 |
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§ 1 Abs 6 Nr 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB, § 11 Abs 3 BauNVO, § 1 Abs 7 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB
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§ 1 Abs 6 Nr 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB, § 11 Abs 3 BauNVO, § 1 Abs 7 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Sondergebiet - Verkaufsflächenbegrenzung - Sortimentsbeschränkung - planerhaltende Auslegung - Abwägung - Schutz der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche - städebauliches Entwicklungskonzept -Einzelhandelskonzept
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Es hat mit seinem Urteil vom 3. April 2008 (BVerwG 4 CN 3.07 - juris, Rn. 16 ) ausgeführt, § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO eröffne der Gemeinde die Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche für das jeweilige Grundstück im Bebauungsplan in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße durch eine Verhältniszahl (z.B. 0,3/0,5 etc.) festgelegt werde, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden solle.Für eine Aufrechterhaltung als Regelung zum Maß der baulichen Nutzung fehlt ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtsgrundlage, da sie nicht mit Hilfe eines der von § 16 Abs. 2 BauNVO zugelassenen Parameter (Grundfläche, Geschossfläche) vorgenommen werden (BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O. Rn. 14).
Eine vorhabenunabhängige Kontingentierung von Nutzungsoptionen ist der Baunutzungsverordnung grundsätzlich fremd (BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O. Rn. 16 f.).
- BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20
Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Eine solche Zuordnung ist möglich, wenn es in dem Sondergebiet nur ein Grundstück gibt, auf dem Vorhaben der bestimmten Art errichtet werden können und sollen; ein solcher Fall liegt nahe, wenn das jeweilige Sondergebiet ausschließlich oder doch im Wesentlichen aus einem Grundstück besteht (BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - BVerwG 4 CN 8.18 - juris Rn. 34; Festhaltung in: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2022 - BVerwG 4 CN 5.20 -, juris Rn. 31).Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht im Detail ausgeführt, wie der Bezug zur Art der baulichen Nutzung bei einer grundstücksbezogenen Festsetzung der Verkaufsfläche im Einzelnen beschaffen sein muss (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2022 - BVerwG 4 CN 5.20 -, juris Rn. 34).
- BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18
Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
§ 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO lässt es danach auch zu, die höchstzulässige Verkaufsfläche für die Grundstücke im Bebauungsplan in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsfläche für jeweils einzelne Grundstücke festgelegt wird, sofern dadurch die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - BVerwG 4 CN 8.18 - juris Rn. 33).Eine solche Zuordnung ist möglich, wenn es in dem Sondergebiet nur ein Grundstück gibt, auf dem Vorhaben der bestimmten Art errichtet werden können und sollen; ein solcher Fall liegt nahe, wenn das jeweilige Sondergebiet ausschließlich oder doch im Wesentlichen aus einem Grundstück besteht (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - BVerwG 4 CN 8.18 - juris Rn. 34; Festhaltung in: BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2022 - BVerwG 4 CN 5.20 -, juris Rn. 31).
- BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Zwar versteht es sich von selbst, dass ein Wettbewerbsschutz mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht erfolgen darf (zu § 34 Abs. 3 BauGB: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 1.08 -, juris Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 10 S 51.21
Was ist ein "Baugrundstück"?
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Es ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten privaten und öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht - sog. Abwägungsdisproportionalität - (st. Rechtsprechung, zuletzt Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - OVG 10 S 51/21 -, juris Rn. 33 m.w.N.) Diese Grundsätze gelten sowohl für den Abwägungsvorgang als auch für das Abwägungsergebnis; maßgeblich ist gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Die benannte 10%-Grenze, die wie ausgeführt für das interkommunale Abstimmungsgebot entwickelt wurde, stellt lediglich den äußeren Bereich dar, ab dem eine Berücksichtigung des Belanges sich aufdrängt, wobei selbst dies eine entsprechende Planung, d.h. regelmäßig die Neuansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, nicht ausschließen muss (vgl. etwa zu einer ähnlichen Problematik: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12 -, juris Rn. 89). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Es fehlt auch an einem überzeugenden Grund, die gesetzliche Regelung in diesem Sinne - einschränkend - auszulegen (so BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 39.74 -, juris Rn. 28). - BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Im Allgemeinen wird für die Kennzeichnung einer Bauleitplanung die Angabe eines Plangebietes bestimmend sein (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nur solche Bebauungspläne nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind; davon ist u. a. auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - BVerwG 4 BN 9.12 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19
Das "kleine" Grundstück auf dem Flurstück 2... (2.702 m²) steht ebenfalls im Eigentum der Antragstellerin, worauf es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ankommt (st. Rspr. vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 -, juris Rn. 24).
- OVG Saarland, 25.01.2024 - 2 C 186/22
Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem überwiegend bebauten …
Auf der anderen Seite muss der von der Bauleitplanung erfasste Bereich mit dem vorhandenen Gebietsnamen hinreichend übereinstimmen, so dass dessen Verwendung nicht irreführend wirkt.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22/80 -, juris, Rn. 15 ff.; siehe auch Urteil des Senats vom 25.11.1997 - 2 N 3/97 -, juris, Rn. 21, und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2023 - OVG 10 A 9.19 -, juris, Rn 70][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22/80 -, juris, Rn. 15 ff.; siehe auch Urteil des Senats vom 25.11.1997 - 2 N 3/97 -, juris, Rn. 21, und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2023 - OVG 10 A 9.19 -, juris, Rn 70] Einer Bekanntmachung mit geographischer Bezeichnung und Kartenausschnitt kommt im Regelfall die erforderliche Anstoßfunktion zu.[vgl. Bay. VGH, Urteil vom 17.12.2019 - 2 N 18.1804 -, juris, Rn. 21][vgl. Bay. VGH, Urteil vom 17.12.2019 - 2 N 18.1804 -, juris, Rn. 21]. - OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2023 - 10 B 12.18
Bauvorbescheid; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; allgemeines Wohngebiet; …
Denn der Plangeber ist berechtigt, eine Planung vorzunehmen, die eine vorhandene Bebauung bzw. Nutzung nicht nur sichert, sondern sie perspektivisch umgestaltet und damit im Umkehrschluss die bisherige Bebauung bzw. Nutzung rechtlich unzulässig macht (zuletzt etwa OVG Bln-Bbg, Urteil vom 27. Januar 2023 - OVG 10 A 9.19 -, juris Rn. 100).
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