Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PAG Art. 25 Nr. 2
Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Geld im Hinblick auf die Eigentumsvermutung für Besitzer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Geld im Hinblick auf die Eigentumsvermutung für Besitzer
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 5 K 09.1616
- VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 686
- DVBl 2012, 655
- DÖV 2012, 444
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00
Widerlegung der Eigentumsvermutung
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480
Diese gesetzliche Vermutung kann widerlegt werden, allerdings nur durch den Beweis des Gegenteils gemäß § 292 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts (vgl. BGH vom 04.2.2002 NJW 2002, 2101 RdNr. 7). - VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707
Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder …
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480
Zwar reicht es nach der Rechtsprechung aus, die gesetzliche Eigentumsvermutung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen zu widerlegen, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (vgl. BayVGH vom 19.11.2010 BayVBl 2011, 312 m.w.N.). - BGH, 03.03.2005 - I ZR 133/02
Atlanta
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480
Denn die Vermutung spricht jedenfalls dafür, dass einem der beiden Kläger das Eigentum am sichergestellten Geld zusteht (sog. Erwerbsvermutung, vgl. z.B. BGH vom 3.3.2005 NJW 2005, 1581/1582). - BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480
Insbesondere muss der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. Oktober 2011 (Az. 1 BvR 732/11 RdNr. 15) aufgeworfenen Frage, ob verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen einer Verletzung von Art. 14 GG, gegen eine Sicherstellung bestehen, wenn zwar der betroffene Besitzer des Bargelds sein Eigentum daran wegen einer Widerlegung der Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht beweisen kann, der Eigentümer der sichergestellten Sache aber unbekannt ist und die sicherstellende Behörde zugleich nicht davon ausgeht, dass der rechtmäßige Eigentümer aufzufinden sein wird, so dass die eigentlich dem Schutz privater Rechte dienende Sicherstellung und Verwahrung letztlich eine dauerhafte Entziehung des Eigentums zugunsten des Staates bewirkt, nicht weiter nachgegangen werden.
- VG Hamburg, 09.02.2017 - 17 E 7585/16
Einstweiliger Rechtsschutz: Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei
Danach kann die Eigentumsvermutung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen widerlegt werden, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2002, 8 C 9.01, juris, Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 01.12.2011, 10 B 11.480, juris, Rn. 32).Rn. 47 Es kann dahinstehen, ob in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Anfang an die Voraussetzungen für eine Sicherstellung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c HmbSOG nicht vorlagen, neben dem öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch auch ein Herausgabeanspruch gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 HmbSOG in Betracht kommt oder ob dieser Anspruch voraussetzt, dass die Sicherstellung jedenfalls zunächst rechtmäßig war (ebenfalls dahinstehend lassend BayVGH, Urt. v. 1. Dezember 2011, 10 B 11.480, juris, Rn. 39 [zu Art. 28 Abs. 1 BayPAG]).
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17
Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Im Fall der Heranziehung von Indizien und Erfahrungssätzen ist die Eigentumsvermutung widerlegt, wenn diese mit einem "für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit" das vermutete Eigentum des Besitzers erschüttern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2002, a.a.O.;… BGH, Urt. v. 14.01.1993 - IX ZR 238.91 -, NJW 1993, 935, Senat, Beschl. v. 21.04.2016, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 01.12.2011 - 10 B 11.480 - BayVBl. 2012, 429). - VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435
Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv …
Insbesondere betreffe die vom Antragsteller herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480) eine Rechtsgrundlage, die gerade auch dem Schutz privater Rechte zu dienen bestimmt sei.
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47
Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr …
Grundsätzlich ist daher auch die Sicherstellung von Bargeld auf Grundlage dieser Befugnisnorm des Polizeiaufgabengesetzes möglich (…Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 3. Aufl. 2011, Art. 25 Rn. 49 ff.; Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339 ff.; Hunsicker, Präventive Gewinnabschöpfung, StV 2010, 212; Barthel, Präventive Gewinnabschöpfung als neue Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden, KommJur 2009, 81 (83); BayVGH, U. v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 27).Da die Norm auf den Schutz privater Rechte abzielt, müssen zunächst die Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 2 PAG vorliegen (…Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 3. Aufl. 2011, Art. 25 Rn. 21; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 25).
Allerdings ist die Widerlegung der Vermutung des § 1006 BGB in den Fällen, in denen es um Banknoten geht, schwerer möglich, als dies bei anderen beweglichen Sachen der Fall ist (BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 32).
- VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043
Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer …
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2011 - 10 B 11.480 - wurde ausgeführt, dass auch vorliegend zu gelten habe, dass zu voller richterlicher Überzeugung feststehen müsse, dass der Betroffene weder Eigentümer noch rechtmäßiger Besitzer und wahrer Eigentümer ein Dritter sei.Somit kann der Kläger sein Herausgabebegehren nicht auf den Folgenbeseitigungsanspruch gem. § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO, sondern nur auf den im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machenden Herausgabeanspruch nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 PAG stützen (…Schmidbauer/Steiner, aaO, Art. 28 PAG Rn 10; vgl. auch BayVGH. U. v. 1. Dezember 2011 - 10 B 11.480 - juris Rn 23).
- VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
Vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips ist eine analoge Anwendung des Art. …
Letztlich genügen aber ein bloßer Verdacht oder nicht vollständig auszuräumende Bedenken, Unklarheiten oder Ungereimtheiten gerade bei Geldbeträgen regelmäßig nicht, die Vermutung des § 1006 BGB zu widerlegen (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 33).Das Tätigwerden der Polizei ist immer subsidiär gegenüber möglichen eigenen Schutzmaßnahmen des Privaten (…vgl. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Kommentar zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz und Polizeiorganisationsgesetz, 3. Auflage 2011, Art. 25 PAG Rn. 21; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - Rn. 17).
- OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch …
Rn. 21 b) Die weitere von dem Kläger als grundsätzlich klärungsbedürftig formulierte Frage, "inwieweit es der Sicherheitsbehörde schrankenlos möglich ist, auch bei nicht ermittelbaren Eigentümer(n), Bargeld sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung BayVGH, Urteil vom 01.12.2011, Az. 10 B 11.480 und des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG, 1 BvR 732/11 vom 24.10.2011" entzieht sich einer abstrakten Antwort, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist mithin nicht grundsätzlich klärungsfähig. - VGH Bayern, 14.08.2019 - 10 ZB 19.1334
Herausgabe sichergestellter Reifen - Berufungszulassung
Die gesetzliche Vermutung des § 1006 Abs. 1 BGB kann nach ständiger Rechtsprechung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen widerlegt werden, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (…BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - BeckRS 2010, 5..6419 Rn. 11; U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 32;… B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 -juris Rn. 18 m.w.N.). - VG Neustadt, 05.06.2018 - 5 K 1216/17
Sicherstellung eines archäologischen Fundstücks; Widerlegung der …
Im Falle der Heranziehung von Indizien und Erfahrungssätzen ist die Eigentumsvermutung widerlegt, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das vermutete Eigentum des Besitzers erschüttern (OVG Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09, Rn. 31, 33 juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 01. Dezember 2011 - 10 B 11.480, Rn. 32 juris). - VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer
Rn. 8 Da zugunsten des Fremdbesitzers die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB nicht greift (…vgl. BGH NJW, U.v. 21.12.1960 - VIII ZR 145/59 - juris Rn. 14;… U.v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02 - juris Rn. 22 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 10 B 11.480 - juris Rn. 30;… Gursky in Staudinger, BGB, 12. Auflage 2012, § 1006 Rn. 6;… Baldus in Münchner Kommentar, BGB, 7. Auflage 2017, § 1006 Rn. 21, 37 m.w.N.), trifft den Kläger die volle Beweislast dafür, dass er rechtmäßiger Besitzer (§ 872 BGB) ist. - OVG Bremen, 08.10.2012 - 1 B 102/12
Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld; …
- VG München, 08.06.2015 - M 7 S 15.1151
Sicherstellungsverfügung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, …
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