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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28751
VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996 (https://dejure.org/2018,28751)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2018 - 10 B 17.1996 (https://dejure.org/2018,28751)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996 (https://dejure.org/2018,28751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1 und 2 VwGO, Art. 35 Satz 1, Art. 40, Art. 45 BayVwVfG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG, Art. 8 GG
    Versammlungsrecht: Gefahrenprognose und Nachschieben von Gründen im Versammlungsrecht | Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1 und 2 VwGO, Art. 35 Satz 1, Art. 40, Art. 45 BayVwVfG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG, Art. 8 GG
    Versammlungsrecht: Gefahrenprognose und Nachschieben von Gründen im Versammlungsrecht | Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auch für eine Feststellungsklage kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses an..; Beruft man sich bei einer Beschränkung einer Versammlung auf sicherheitsrechtliche Gründe, muss die Prognose der Versammlung diese Gründe stützen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auch für eine Feststellungsklage kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses an..; Beruft man sich bei einer Beschränkung einer Versammlung auf sicherheitsrechtliche Gründe, muss die Prognose der Versammlung diese Gründe stützen.

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1 und 2 VwGO, Art. 35 Satz 1, Art. 40, Art. 45 BayVwVfG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG, Art. 8 GG
    Versammlungsrecht: Gefahrenprognose und Nachschieben von Gründen im Versammlungsrecht | Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16).

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG lässt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) Beschränkungen (oder ein Verbot) einer Versammlung nur für den Fall zu, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Danach ist es aber auch mit Blick auf die nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG gebotene Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig, wenn die Versammlungsbehörde die von ihr diesbezüglich zu fordernden Bemühungen um Sachaufklärung (…vgl. Dürig-Friedl, a.a.O.; zu den auch bei dem Erlass von Auflagen/Beschränkungen nicht zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17) nicht zum Zeitpunkt ihrer Verfügung, sondern erst nachträglich im Verwaltungsstreitverfahren unternimmt und mit den nachgeschobenen Gründen - selbst bei unveränderter Sachlage - die getroffene Entscheidung nach deren Unwirksamwerden zu rechtfertigen versucht.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Rn. 36 Selbst wenn man aber entsprechend den in der Rechtsprechung nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht gebildeten Grundsätzen neue Gründe für einen Verwaltungsakt - hier die erledigte streitbefangene Beschränkung - dann zuließe, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 32 m.w.N., allerdings ausdrücklich offen gelassen für den Fall einer rückwirkenden Änderung bei einem endgültig erledigten Dauerverwaltungsakt), würde das an der Rechtswidrigkeit der angegriffenen Beschränkung nichts ändern.

    Rn. 45 Die Zulässigkeit eines Nachschiebens oder einer Ergänzung von Ermessenserwägungen bestimmt sich nach ganz herrschender Meinung nach dem materiellen Recht und dem Verwaltungsverfahrensrecht; § 114 Satz 2 VwGO ermöglicht dagegen allein keine Mängelheilung, sondern bestimmt lediglich, dass einem danach zulässigen Nachholen von Ermessenserwägungen prozessuale Hindernisse unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen nicht entgegenstehen (stRspr des BVerwG, vgl. z.B. U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 31;… Decker in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1.4.2018, § 114 Rn. 38;… Riese in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2017, § 113 Rn. 45;… H. A. Wolff in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 2014, § 114 Rn. 205;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 85 f.;… Schemmer in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand: 1.4. 2018, § 45 Rn. 35, 37 jeweils m.w.N.).

    Rn. 47 Einer Ergänzung der Ermessenserwägungen mit heilender Rückwirkung (ex tunc) nach Erledigung des versammlungsrechtlichen Verwaltungsakts (hier: der angefochtenen Beschränkung) stehen jedenfalls die bereits oben angeführten materiell-rechtlichen Gründe entgegen (…im Ergebnis so auch OVG NW, a.a.O.;… zweifelnd: Rennert in Eyermann, a.a.O., § 114 Rn. 88; offen gelassen: BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 32 im Fall eines für einen bereits abgelaufenen Zeitraum erledigten Dauerverwaltungsakts), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls Bezug genommen wird.

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Demgemäß hätten bereits mehrere Gerichte eine solche Beschränkung für rechtswidrig erklärt (SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - VG Aachen, U.v. 14.1.2009 - 6 K 374/08 -, bestätigt durch OVG NW, B.v. 13.10.2010 - 5 A 506/09 -).
  • VG Aachen, 14.01.2009 - 6 K 374/08

    Mehrere Auflagen zu einer Demonstration der NPD am 8. Februar 2008 waren …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Demgemäß hätten bereits mehrere Gerichte eine solche Beschränkung für rechtswidrig erklärt (SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - VG Aachen, U.v. 14.1.2009 - 6 K 374/08 -, bestätigt durch OVG NW, B.v. 13.10.2010 - 5 A 506/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 5 A 506/09

    Begründung versammlungsbeschränkender Auflagen mit der Gesamtschau der den Aufzug …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Demgemäß hätten bereits mehrere Gerichte eine solche Beschränkung für rechtswidrig erklärt (SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - VG Aachen, U.v. 14.1.2009 - 6 K 374/08 -, bestätigt durch OVG NW, B.v. 13.10.2010 - 5 A 506/09 -).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Die Frage, ob bei der (allgemein) im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 10 B 14.2246

    Versammlungsrechtliche Beschränkung einer Dauerversammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Rn. 23 1. Maßgeblich für die gerichtliche Prüfung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsaktes (Art. 35 Satz 1 BayVwVfG) - hier der durch Zeitablauf erledigten (s. Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG) versammlungsrechtlichen Beschränkung gemäß Art. 15 BayVersG (zum Rechtscharakter derartiger Maßnahmen vgl. BayVGH, U.v. 22.9.2015 - 10 B 14.2246 - juris Rn. 33) - ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Erledigung des Verwaltungsakts und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage (…Decker in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1.4.2018, § 113 Rn. 88;… H. A. Wolff in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 299;… Riese in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2017, § 113 Rn. 152 jeweils m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.9.2015 - 10 B 14.2246 - juris Rn. 44).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    Aufgabe der Gerichte ist es zu prüfen, ob die (von der Versammlungsbehörde) für die Beurteilung der Gefahrenlage herangezogenen Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts des Art. 8 GG in nachvollziehbarer Weise auf eine unmittelbare Gefahr hindeuten (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 7.11.2008 - 1 BvQ 43/08 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
    dargelegten Gründen gerade in der vorliegenden prozessualen Konstellation wenig überzeugend (im Ergebnis so auch OVG NW, B.v. 20.2.2001 - 18 A 1520/92 - NVwZ 2001, 1424).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156

    Versammlungsrechtliche Beschränkung - Gewährung von Prozesskostenhilfe für …

  • VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 92.1672
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    Rn. 50 Maßgeblich für die gerichtliche Prüfung der Rechtswidrigkeit der erledigten Verwaltungsakte bzw. polizeilichen Maßnahmen ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Erledigung und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage (Bayerischer VGH, Urteil vom 10.07.2018 - 10 B 17.1996 -, juris Rn. 23;… Riese, in: Schoch/Schneider, Stand: Juli 2020, VwGO, § 113 Rn. 152).
  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162

    Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen …

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).

    Die Frage, ob bei der (allgemein) im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46; BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).

  • VG Düsseldorf, 10.04.2024 - 18 K 4774/21

    Polizeiliche Maßnahmen während Demonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW …

    Rn. 70 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38, juris, Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996, juris, Rn. 23.
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