Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 59 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1, § 60 Abs. 5, Abs. 7; AufenthG aF § 59 Abs. 3 S. 1; EMRK Art. 3; GRCh Art. 1, Art. 4, Art. 19 Abs. 2; Rückführungs-RL Art. 2 Abs. 2 lit. b, Art. 5, Art. 6
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (Zielstaat Türkei), fehlender tatsächlicher Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung (hier v.a. Dialyse), krankheitsbedingtes Unvermögen des Ausländers, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung der Behörde gegen das Urteil zur Aufhebung der verfügten Abschiebungsandrohung gegenüber einem türkischen Staatsangehörigen; Abschiebungsverbot wegen Vorliegens einer schwerwiegenden Erkrankung eines Ausländers
Verfahrensgang
- VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 21.1095
- VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (21)
- EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Dies gilt wegen des Grundsatzes der Nichtzurückweisung etwa für den Fall, dass ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass der betreffende Ausländer bei seiner Rückkehr in ein Drittland dem tatsächlichen Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GRC) in Verbindung mit deren Art. 1 und Art. 19 Abs. 2 ausgesetzt wäre (vgl. EuGH, U.v. 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 58).Zum anderen entspräche sie nicht der oben zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 58), wonach im Hinblick auf Art. 5 Rückführungsrichtlinie keine Rückkehrentscheidung ergehen darf, solange ein Abschiebungsverbot besteht (…vgl. bzgl. eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK BVerwG, B.v. 11.12.2023 - 1 B 13.23 - juris Rn. 4;… vorgehend VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 105, 138).
Vielmehr verweist er (…a.a.O., Rn. 50) zur Beantwortung der Vorlagefrage wiederum auf die Entscheidung vom 22. November 2022 - C-69/21 - juris Rn. 56.
Rn. 29 a) Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 63 bis 65) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…U.v. 13.12.2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien] - NVwZ 2017, 1187 Rn. 183) steht Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK der Abschiebung einer schwer kranken Person entgegen, für die unmittelbare Lebensgefahr besteht oder bei der es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass sie, obwohl sie nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, mit der tatsächlichen Gefahr konfrontiert würde, wegen des Ausbleibens einer angemessenen Behandlung im Zielland oder des fehlenden Zugangs zu einer solchen Behandlung einer ernsten, raschen und unumkehrbaren Verschlechterung ihres Gesundheitszustands ausgesetzt zu werden, die zu starken Schmerzen oder einer erheblichen Verkürzung ihrer Lebenserwartung führt.
Rn. 40 Ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG, dessen Vorliegen das Verwaltungsgericht bejaht hat, ist gegenüber § 60 Abs. 5 AufenthG nachrangig und deshalb nicht mehr zu prüfen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 17;… VGH BW, U.v. 17.7.2019 - A 9 S 1566/18 - juris Rn. 52; vgl. ferner Anm. von Franz, NVwZ 2023, 405 [406] und Pfersich, ZAR 2023, 80 [84] jeweils zu EuGH, U.v. 22.11.2022 - C-69/21 [Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid]).
- EGMR, 13.12.2016 - 41738/10
Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 29 a) Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…U.v. 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 63 bis 65) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (U.v. 13.12.2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien] - NVwZ 2017, 1187 Rn. 183) steht Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK der Abschiebung einer schwer kranken Person entgegen, für die unmittelbare Lebensgefahr besteht oder bei der es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass sie, obwohl sie nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, mit der tatsächlichen Gefahr konfrontiert würde, wegen des Ausbleibens einer angemessenen Behandlung im Zielland oder des fehlenden Zugangs zu einer solchen Behandlung einer ernsten, raschen und unumkehrbaren Verschlechterung ihres Gesundheitszustands ausgesetzt zu werden, die zu starken Schmerzen oder einer erheblichen Verkürzung ihrer Lebenserwartung führt.Rn. 30 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 (Paposhvili/Belgien) - NVwZ 2017, 1187 Rn. 186 ff.) ausgeführt, die betreffende Person müsse ggf. beweisen, dass es ernsthafte Gründe für die Annahme gebe, dass sie im Falle der Durchführung der Maßnahme tatsächlich der Gefahr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt werde.
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22
Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Zum anderen entspräche sie nicht der oben zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…U.v. 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 58), wonach im Hinblick auf Art. 5 Rückführungsrichtlinie keine Rückkehrentscheidung ergehen darf, solange ein Abschiebungsverbot besteht (…vgl. bzgl. eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK BVerwG, B.v. 11.12.2023 - 1 B 13.23 - juris Rn. 4; vorgehend VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 105, 138).Abweichend hiervon dürfte im (vorliegend nicht einschlägigen) Fall des § 59 Abs. 3 AufenthG grundsätzlich in Betracht kommen, dass eine Abschiebungsandrohung zwar ungeachtet eines festgestellten Abschiebungsverbots erlassen werden könnte, jedoch ihren Zweck verfehlen würde, wenn feststeht, dass die Durchsetzung der Ausreisepflicht aus zwingenden rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 108 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2019 - A 9 S 1566/18
Wesen des nationalen Abschiebungsschutzes; Vorliegen eines nationalen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 40 Ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG, dessen Vorliegen das Verwaltungsgericht bejaht hat, ist gegenüber § 60 Abs. 5 AufenthG nachrangig und deshalb nicht mehr zu prüfen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 17.7.2019 - A 9 S 1566/18 - juris Rn. 52; vgl. ferner Anm. von Franz, NVwZ 2023, 405 [406] und Pfersich, ZAR 2023, 80 [84] jeweils zu EuGH, U.v. 22.11.2022 - C-69/21 [Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid]). - BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 40 Ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG, dessen Vorliegen das Verwaltungsgericht bejaht hat, ist gegenüber § 60 Abs. 5 AufenthG nachrangig und deshalb nicht mehr zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 17;… VGH BW, U.v. 17.7.2019 - A 9 S 1566/18 - juris Rn. 52; vgl. ferner Anm. von Franz, NVwZ 2023, 405 [406] und Pfersich, ZAR 2023, 80 [84] jeweils zu EuGH, U.v. 22.11.2022 - C-69/21 [Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid]). - VG Würzburg, 27.02.2023 - W 5 K 22.30457
Erfolgloses asylrechtliches Klageverfahren eines türkischen Staatsangehörigen - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 34 Inwiefern sich diesbezüglich die Sachlage im türkischen Gesundheitswesen seit September 2020 konkret verbessert haben könnte, ergibt sich nicht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 27. Februar 2023 - W 5 K 22.30457 - juris Rn. 32 bis 34 und den dort in Bezug genommenen, teilweise vor 2020 publizierten Erkenntnismitteln, auf die die Beklagte hinweist. - EuGH, 19.09.2013 - C-297/12
Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 19.9.2013, Filev und Osmani - C-297/12 - juris Rn. 53) kann sich ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie (bis 24.12.2010, vgl. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie) von der Opt-Out-Klausel Gebrauch macht, nicht rückwirkend auf diese Ausnahmeregelung berufen, da sich die Situation für diejenigen Personen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (…vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 11;… OVG Bremen, B.v. 1.10.2024 - 2 B 196/24 - juris Rn. 28 NdsOVG, Urt. v. 06.03.2024 - 13 LC 116/23, juris Rn. 104;… HessVGH a.a.O., Rn. 16 ff.). - EuGH, 06.07.2023 - C-663/21
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 27 Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Juli 2023 - C-663/21 - juris Rn. 44, auf das die Beklagte Bezug nimmt. - BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 20 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 11). - BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rn. 23 Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG a.F. sollte dem Erlass der Androhung das Vorliegen von Abschiebungsverboten und Gründen für die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, B.v. 8.6.2022 - 1 C 24/21 - juris Rn. 19); nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollte ein Abschiebungshindernis oder -verbot einer Abschiebungsandrohung allenfalls dann entgegenstehen, wenn deshalb eine Abschiebung auf unabsehbare Zeit unmöglich wäre (…vgl. U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 43;… U.v. 10.7.2003 - 1 C 21.02 - juris Rn. 13). - BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
- OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …
- BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02
Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …
- BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …
- VGH Hessen, 18.03.2024 - 3 B 1784/23
Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 5 RL 2008/115/EG bei Erlass einer …
- BVerwG, 11.12.2023 - 1 B 13.23
Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz Vorliegens eines Abschiebungsverbots?
- VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455
Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit
- VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536
Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen …
- VGH Bayern, 05.07.2024 - 10 ZB 23.1712
Rechtswidrige Androhung der Abschiebung
- OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Ausweisung; Zuständigkeit der Landesausländerbehörde; Kindeswohl; …
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 21.1095
Ausweisung eines Sexualstraftäters in die Türkei
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 10 ZB 26.1207
Teilzulassung der Berufung, ernstliche Richtigkeitszweifel, (rechtmäßige) …
Damit hat der Gesetzgeber Bedenken gegen die Unionsrechtskonformität der früheren Regelung, wonach Abschiebungsverbote einer Abschiebungsandrohung generell nicht entgegenstanden, Rechnung getragen (vgl. ausführlich zur früheren Fassung BayVGH, U.v. 24.2.2025 - 10 B 22.1728 - juris Rn. 23). - VG Karlsruhe, 21.04.2026 - 8 K 7914/25
Ausweisung eines straffälligen Syrers; spezial- und generalpräventive …
Rn. 68 a) Die vorliegende Abschiebungsandrohung fällt in den zeitlichen Anwendungsbereich des mit Gesetz zur Verbesserung der Rückführung vom 21. Februar 2024 (BGBl. I 2024, Nr. 54) neu gefassten § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, weil die Abschiebungsandrohung am 24. Juni 2025 und damit nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung am 27. Februar 2024 erlassen wurde (vgl. im Hinblick auf die zeitliche Anwendbarkeit Bay. VGH, Urteil vom 24.2.2025 - 10 B 22.1728 -, juris Rn. 25 …und Beschluss vom 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 -, juris Rn. 11;… Hess. VGH Beschluss vom 18.3.2024 - 3 B 1784/23 -, juris Rn. 16; OVG Bremen…, Beschluss vom 2.10.2024 - 2 B 196/24 -, juris Rn. 33; Nds. OVG…, Urteil vom 6.3.2024 - 13 LC 116/23 -, juris Rn. 104;… Zimmerer in BeckOK-MigR, 24. Ed., Stand: 1.1.2026, § 59 AufenthG Rn. 18; vgl. zum Zeitpunkt eines Opt-out EuGH…, Urteil vom 19.9.2013 - C-297/12 - Filev und Osmani -, juris Rn. 53 ff.). - VGH Bayern, 21.07.2026 - 10 CS 26.890
Pflicht zur Anhörung vor Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, …
Rn. 18 Anders kann es sich zwar verhalten, wenn die Durchsetzung der Ausreisepflicht praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheint (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2025 - 10 B 22.1728 - juris Rn. 26;… B.v. 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 9;… VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 104, 110).
- VG Schleswig, 24.04.2026 - 11 B 3/26
Ausweisung eines syrischen Straftäters, der über einen subsidiären Schutzstatus …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 19.09.2013, Filev und Osmani - C-297/12 -, juris Rn. 53) kann sich ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie (bis 24.12.2010, vgl. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 der Rückführungsrichtlinie) von der "Opt-Out Regelung" Gebrauch macht, nicht rückwirkend auf diese Ausnahmeregelung berufen, da sich die Situation für diejenigen Personen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (vgl. VGH München, Urt. v. 24.02.2025 - 10 B 22.1728, juris Rn. 25;… OVG B-Stadt, Beschl. v. 01.10.2024 - 2 B 196/24 -, juris Rn. 28;… VGH München, Beschl. v. 05.07.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 11;… OVG Lüneburg, Urt. v. 06.03.2024 - 13 LC 116/23, juris Rn. 104). - VGH Bayern, 27.05.2025 - 10 ZB 25.793
Einreise- und Aufenthaltsverbot, Abschiebungsandrohung ohne Zielstaatsbestimmung, …
Rn. 9 Etwas Anderes folgt auch nicht aus den beiden vom Beklagten angeführten Entscheidungen des Senats (B.v. 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 12 sowie U.v. 24.2.2025 - 10 B 22.1728 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618
Abschiebung aufgrund einer sog. Alt-Ausweisung, Befristung des Einreise- und …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".