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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11675
BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95 (https://dejure.org/1996,11675)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1996 - 10 B 3.95 (https://dejure.org/1996,11675)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 10 B 3.95 (https://dejure.org/1996,11675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Eine Abweichung im Sinne des § 127 Nr. 1 BRRG liegt nicht vor, wenn die angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte auf der Anwendung von Vorschriften beruhen, die Beamtengesetzen verschiedener Bundesländer angehören (BVerwG, Beschluß vom 30. Mai 1967 - BVerwG II B 32.67 - BVerwGE 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]).

    Denn selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können in dem Rahmen und System der Gesetze, in denen sie jeweils enthalten sind, verschiedene Bedeutung haben (BVerwGE 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; auch BVerwG, Beschluß vom 25. April 1996 - BVerwG 10 B 1.95 -).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Gerade angesichts der bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetz- und Verordnungsgebers (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82] , Beschluß vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83/89 undBeschluß vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93 und 2 BvL 40/93 - BVerfGE 93, 386 ) sind die Ausführungen der Beschwerde zu dem geltend gemachten Revisionsgrund zu unsubstantiiert, um der Darlegungspflicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gerecht zu werden.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Gerade angesichts der bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetz- und Verordnungsgebers (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82] , Beschluß vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83/89 undBeschluß vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93 und 2 BvL 40/93 - BVerfGE 93, 386 ) sind die Ausführungen der Beschwerde zu dem geltend gemachten Revisionsgrund zu unsubstantiiert, um der Darlegungspflicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gerecht zu werden.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß allerdings gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, weshalb diese Rechtsfrage im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf, dargelegt werden (stRspr, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61];Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 10 B 4.94 - undBeschluß vom 26. September 1995 - BVerwG 6 B 61.95 - <PersR 1996, 27>).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Gerade angesichts der bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetz- und Verordnungsgebers (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82] , Beschluß vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83/89 undBeschluß vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93 und 2 BvL 40/93 - BVerfGE 93, 386 ) sind die Ausführungen der Beschwerde zu dem geltend gemachten Revisionsgrund zu unsubstantiiert, um der Darlegungspflicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gerecht zu werden.
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß allerdings gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, weshalb diese Rechtsfrage im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf, dargelegt werden (stRspr, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61];Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 10 B 4.94 - undBeschluß vom 26. September 1995 - BVerwG 6 B 61.95 - <PersR 1996, 27>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß allerdings gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, weshalb diese Rechtsfrage im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf, dargelegt werden (stRspr, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61];Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 10 B 4.94 - undBeschluß vom 26. September 1995 - BVerwG 6 B 61.95 - <PersR 1996, 27>).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Soweit die Beschwerde allerdings in dem Sinne auszulegen sein sollte, daß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darauf gestützt wird, die Regelung des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 LTGV sei mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, kann eine so begründete Beschwerde nur dann eine Zulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen, wenn in der Beschwerdeschrift dargelegt wird, worin der Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die für eine Gleichbehandlung der von ihm benannten Personengruppen wesentlichen Sachverhaltsmerkmale erblickt (BVerwG, Beschluß vom 28. September 1995 - BVerwG 10 B 6.94 -).
  • BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgung von in den Ruhestand versetzten ehemaligen …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Ferner ist darzulegen oder muß jedenfalls ersichtlich sein, daß der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der in Betracht kommenden Lebensverhältnisse überschritten hat (BVerwG, Beschluß vom 19. April 1990 - BVerwG 6 B 40.89 - ).
  • VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87

    Verpflichtung eines in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Beamten zur …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95
    Soweit sich der Kläger darauf beruft, der angefochtene Beschluß weiche von dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 1 UE 761/87 - (NJW 1993, 2888 [VGH Hessen 10.02.1993 - 1 UE 761/87]) ab, scheidet die damit sinngemäß von ihm begehrte Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG ebenfalls aus.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 B 4.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.03.1996 - 10 B 1.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.04.1996 - 10 B 1.95
  • BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12

    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

    Denn selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können in dem Rahmen und der Systematik der Gesetze, deren Teil sie jeweils sind, unterschiedliche Bedeutung haben (Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 10 B 3.95 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Sie läßt lediglich erkennen, daß der Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. März 1996 - BVerwG 10 B 1.96 - und vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 10 B 3.95 -).
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