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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30993
BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14 (https://dejure.org/2014,30993)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2014 - 10 B 52.14 (https://dejure.org/2014,30993)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 10 B 52.14 (https://dejure.org/2014,30993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsrecht einer Ratsfraktion in bestimmte Verwaltungsvorgänge der Stadt bei Vorliegen eines konkreten Kontrollinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsichtsrecht einer Ratsfraktion in bestimmte Verwaltungsvorgänge der Stadt bei Vorliegen eines konkreten Kontrollinteresses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deshalb nur dann gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie entscheidungserheblich sind (BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14
    Nur der wesentliche Kern des Vorbringens eines Beteiligten, der nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts von Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens ist, muss in den Gründen der Entscheidung behandelt werden (Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14
    Für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels ist ein substantiierter Tatsachen- und Rechtsvortrag notwendig (Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 10 B 52.14
    Über die Bezeichnung des Verfahrensmangels hinaus muss die Beschwerde darlegen, dass und aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung auf dem bezeichneten Verfahrensfehler beruhen kann (Beschluss vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Es muss ersichtlich werden, dass diese Entscheidung bei Vermeidung des Fehlers möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 3 …und vom 12. Mai 2020 - 6 B 53.19 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der …

    Es muss ersichtlich werden, dass diese Entscheidung bei Vermeidung des Fehlers möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 3 …und vom 12. Mai 2020 - 6 B 53.19 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.10.2020 - 6 B 51.20

    Nicht den Darlegungsanforderungen genügende Nichtzulassungsbeschwerde

    Deshalb muss der verletzte prozessuale Rechtssatz dargelegt werden; die verletzte Rechtsnorm sollte dabei genannt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - Rn. 3 …und vom 12. Mai 2020 - 6 B 53.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:120520B6B53.19.0] - Rn. 2).
  • BVerwG, 20.12.2022 - 6 B 36.22

    Verpflichtungsbegehren einer Diplom-Psychologin gegenüber dem Land bzgl. der …

    Insbesondere muss der verletzte prozessuale Rechtssatz dargelegt werden; die verletzte Rechtsnorm sollte dabei genannt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 3 …und vom 12. Mai 2020 - 6 B 53.19 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.04.2020 - 2 WNB 4.20

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen eines Gehörsverstoßes

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings dann gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.10.2022 - 6 B 8.22

    Auskunftsanspruch einer Person zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz über …

    Es muss ersichtlich werden, dass diese Entscheidung bei Vermeidung des Fehlers möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 3 …und vom 9. Oktober 2020 - 6 B 51.20 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 2 WNB 9.20

    Selbstreinigungsverfahren; Standhaftigkeit der Beschwerde; Darlegungserfordernis

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur dann dargetan, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 und Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.03.2020 - 2 WNB 3.20

    Verbotene Privatnutzung staatlicher IT-Ausstattung

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deshalb nur dann gegeben, wenn auf den Einzelfall bezogene Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 13 A 1988/14

    Klärungsbedürftigkeit der politischen Verfolgung bei einem Bassidij-Angehörigen …

    Rn. 7 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 10 B 52.14 -, juris.
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