Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisibilität der Bereichsausnahme für Forschung und Lehre bei Ansprüchen auf Informationszugang
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 3 GG, § 2 Abs 3 Nr 2 InfFrG BW
Revisibilität der Bereichsausnahme für Forschung und Lehre bei Ansprüchen auf Informationszugang - datenbank.nwb.de
Revisibilität der Bereichsausnahme für Forschung und Lehre bei Ansprüchen auf Informationszugang
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 314/23
- BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1846
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Dabei übersieht er, dass der Justizgewährleistungsanspruch des Art. 19 Abs. 4 GG keinen Instanzenzug garantiert, sondern nur die Eröffnung des Rechtswegs an sich (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 - BVerfGE 136, 382 Rn. 32). - BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Etwaige Besetzungsfehler des Berufungsgerichts oder sonstige Verfahrensmängel vor oder bei Erlass des Nichtabhilfebeschlusses hindern das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdegericht aber nicht daran, über die Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 11). - BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 1.21
Informationszugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Rn. 13 Die Beschwerde benennt in dem von ihr angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 2022 (10 C 1.21 ) schon keinen entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz.
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 5.11
Anschlussberufung; Asylverfahren, gerichtliches; Berufung; Berufungsbegründung, …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Für eine entsprechende Anwendung des § 58 Abs. 1 VwGO ist weder Anlass noch Raum (BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 5.11 - BVerwGE 142, 99 Rn. 20). - BVerwG, 11.02.2016 - 4 B 1.16
Baugenehmigung; Baugenehmigungsbehörde; Bebaubarkeit eines Grundstücks; …
- BVerwG, 30.12.2021 - 7 BN 2.21
Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiet
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Dies ist jedoch nicht Ziel eines Revisionsverfahrens (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - 4 B 1.16 - NVwZ-RR 2016, 471 Rn. 2 und vom 30. Dezember 2021 - 7 BN 2.21 - juris Rn. 21). - BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13). - BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5). - BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21
Disziplinare Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 2 B 7.21 - juris Rn. 19). - BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 2.21
Verfahrensmangel; Nachbarklage wegen Geräuschimmissionen einer Windenergieanlage
Auszug aus BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24
Rn. 17 Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung der Möglichkeit des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem geltend gemachten Aufklärungsmangel, also dass die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich zu Feststellungen geführt hätte, deren Berücksichtigung nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG, Beschluss vom 8. November 2021 - 7 B 2.21 - juris Rn. 12). - BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90
Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision
- BVerwG, 13.09.2024 - 7 B 4.24
Eingeschlossene Baugenehmigung in immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem, wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 10 B 8.24 - juris Rn. 17). - BVerwG, 11.09.2024 - 7 B 3.24
Annahme der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Wohngebiete bei einem …
Dies ist jedoch nicht Ziel eines Revisionsverfahrens (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 10 B 8.24 - juris Rn. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …
Eine Aufklärungsrüge erfordert unter anderem Darlegungen dazu, dass bereits in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 2024 - 10 B 8.24 - juris Rn. 17 …und vom 26. August 2024 - 1 B 19.24 - juris Rn. 7;… Beschluss des Senats vom 21. März 2024 - OVG 10 N 37/21 - juris Rn. 30, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 17.07.2025 - 10 B 22.24 Dies ist nicht Ziel eines Revisionsverfahrens (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 10 B 8.24 - NVwZ 2024, 1846 Rn. 7).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2024 - 6 MB 8/24
Ausschluss der Beschwerde nach AsylVfG 1992, Fassung: 2024-02-21, § 80
Das gegen den Antragsgegner geführte Verfahren wurde zunächst unter dem Aktenzeichen 10 B 8/24 bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erfasst und nach interner Abgabe dort unter dem Aktenzeiche 11 B 6/24 geführt. - BVerwG, 17.07.2025 - 10 B 21.24 Dies ist nicht Ziel eines Revisionsverfahrens (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 10 B 8.24 - NVwZ 2024, 1846 Rn. 7).
- VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
Rückgängigmachung einer Abschiebung in die Türkei
Rn. 7 Am 18.01.2024 haben die Antragsteller einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verhindern, beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gestellt, zunächst gegen das Bundesamt (10 B 8/24) und sodann gegen die Ausländerbehörde wegen bereits laufender Abschiebemaßnahmen.
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