Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Errichtung einer Umgehungsstraße zur Verbreiterung einer verkehrsberuhigten Ortsdurchfahrt im Interesse der Teilnehmer einer Flurbereinigung; Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks; Bindung an zuvor aufgestellte Wegepläne und Gewässerpläne bis zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 15 KF 2138/01
- BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Ein solcher Zulassungsgrund ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz jedoch nicht (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
Dass sich dem Gericht darüber hinausgehende Sachverhaltsaufklärungen hätten aufdrängen müssen (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O. m.w.N.), zeigt die Beschwerde nicht auf.
Soweit die Beschwerde geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe, ohne den Sachverhalt näher aufzuklären, festgestellt, dass ein Blockheizkraftwerk auf dem Grundstück nicht errichtet werden könne, und die Frage, ob es sich im Übrigen um Bauland handele, sei von ihm nicht mehr weiter erörtert worden, erfüllt dieses Vorbringen schon deswegen nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO stellt, weil nicht substantiiert dargelegt wird, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58
Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Die Beschwerde benennt zwar tragende Rechtssätze aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - BVerwGE 15, 72), stellt diesen aber keine abweichenden Rechtssätze des Oberverwaltungsgerichts entgegen, sondern macht lediglich geltend, dessen "nicht weiter reflektierte Entscheidung (widerspreche) den Anforderungen, welche das Bundesverwaltungsgericht ... stellt".Die Entscheidung bezieht sich vielmehr ausdrücklich auf (einseitige) Eingriffe in die Rechtsstellung des Betroffenen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - a.a.O. S. 76) und schließt (zweiseitige) Vereinbarungen zwischen Hofraumeigentümer und Flurbereinigungsbehörde nicht aus.
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Denn es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich sind (vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Die Frage, ob das angegriffene Urteil an einem Verfahrensmangel leidet, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 58 m.w.N.). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Anhaltspunkte dafür, dass die Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das Oberverwaltungsgericht in der Frage, ob von einer Vernässung des dem Kläger zugeteilten Flurstücks 27 Flur 12 auszugehen ist, von objektiver Willkür geprägt wäre und deswegen ausnahmsweise an einem Verfahrensmangel leiden könnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 19), sind nicht ersichtlich. - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung muss aber gerade der vom Vorderrichter entschiedenen Rechtsfrage selbst, nicht erst derjenigen Rechtsfrage zukommen, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
- BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11
Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …
Aus den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 19 und vom 11. Oktober 2005 - BVerwG 10 B 8.05 - juris Rn. 12) folgt nichts anderes. - BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung …
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung muss der vom Vorderrichter entschiedenen Rechtsfrage selbst, nicht erst derjenigen Rechtsfrage zukommen, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2020 - 3 S 1113/20
Erweiterung eines Lebensmittelmarktes; Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben …
Dabei muss es sich um eine vom Verwaltungsgericht entschiedene Frage handeln, die selbst von grundsätzlicher Bedeutung ist; dass erst einer Frage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre, grundsätzliche Bedeutung zukommt, genügt dagegen nicht (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO BVerwG, Beschl. v. 11.10.2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Kindererziehungszuschlags
Klärungsbedürftig sind nur solche Rechtsfragen, die das Berufungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 5 f. und vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4). - BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 104.05
Anwendbarkeit des § 6 Absatz 2 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen …
(Vermeintliche) Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind jedoch revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können deswegen einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - BVerwG 10 B 8.05 - juris; Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4 m.w.N.; Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 17; stRspr). - BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11
Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl …
Aus den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 19 und vom 11. Oktober 2005 - BVerwG 10 B 8.05 - juris Rn. 12) folgt nichts anderes. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 8 A 84/10 Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2005 - 10 B 8.05 -, juris.
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2025 - 13 A 11073/24
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Folgeantrag bei zwischenzeitlicher …
Rn. 20 Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner ständigen Rechtsprechung zu dem im hier maßgeblichen Umfang inhaltsgleichen Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO davon aus, dass die rechtsgrundsätzliche Bedeutung gerade der vom letzten Tatrichter entschiedenen Frage zukommen muss - nicht erst derjenigen Frage, die sich stellen würde, wenn die Sache anders - hier unter Zugrundelegung eines fortgeschriebenen Lagebildes - entscheiden worden wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 -, juris Rn. 4…, vom 20. Februar 2012 - 6 B 38.11 -, juris Rn. 11…, vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 -, juris Rn. 2 und - i.E. - vom 21. Juli 2025 - 8 B 42.24 -, juris Rn. 3 ff., sowie ergänzend auch: Buchheister, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2025, § 132 VwGO Rn. 52 entsprechend und Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 127, 152 m.w.N., darunter OVG NRW…, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 8 A 84/10.A -, juris Rn. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".