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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13536
BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05 (https://dejure.org/2006,13536)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2006 - 10 B 83.05 (https://dejure.org/2006,13536)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2006 - 10 B 83.05 (https://dejure.org/2006,13536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung einer ordnungsgemäßen Büroorganisation; Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz; Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Rn. 5 Inwiefern das Oberverwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gesonderten Kontrolle von Rechtsmittelfristen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - VersR 2001, 607 ; der in der Beschwerdebegründung außerdem zitierte Beschluss des BGH vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577 betrifft eine andere Problematik) abgewichen sein sollte, hat die Beschwerde nicht ansatzweise dargelegt und ist auch sonst nicht erkennbar.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Die Beschwerde hat nämlich versäumt, einander widersprechende abstrakte Rechtssätze zu benennen, die in der angefochtenen Entscheidung einerseits und in den herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts andererseits aufgestellt sein sollen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14); vielmehr erschöpft sie sich insoweit in dem Vorwurf fehlerhafter Rechtsanwendung.
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Rn. 8 Die Vorinstanz vertritt hierzu im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24 S. 27) die Auffassung, zu einer ordnungsgemäßen Organisation der Fristenkontrolle gehöre es, dass das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils vom Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt werden dürfe, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt sei, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden sei (ebenso BGH, Beschluss vom 26. März 1996 - VI ZB 1 und 2/96 - NJW 1996, 1900 m.w.N.; BSG…, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 RKa 61/96 - juris Rn. 6); diesen Anforderungen habe der Prozessbevollmächtigte des Beklagten nicht genügt, denn aus seinen Darlegungen gehe jedenfalls nicht hervor, dass eine Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender in den Handakten vermerkt worden sei.
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Der Bundesgerichtshof hat seinerseits mit Beschluss vom 13. Februar 2003 (V ZR 422/02 - NJW 2003, 1528 ) es nicht für unabdingbar gehalten, dass das Empfangsbekenntnis erst nach vollständiger Fristensicherung in den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Rechtsanwalts und von dort an das zustellende Gericht zurückgegeben wird; es reiche vielmehr aus, wenn bei Unterzeichnung und Rückgabe des Empfangsbekenntnisses sichergestellt sei, dass Zustellungsdatum und Fristende in den Fristenkalender und die Handakte eingetragen würden.
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Rn. 5 Inwiefern das Oberverwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gesonderten Kontrolle von Rechtsmittelfristen (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - VersR 2001, 607 ; der in der Beschwerdebegründung außerdem zitierte Beschluss des BGH vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577 betrifft eine andere Problematik) abgewichen sein sollte, hat die Beschwerde nicht ansatzweise dargelegt und ist auch sonst nicht erkennbar.
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Rn. 8 Die Vorinstanz vertritt hierzu im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24 S. 27) die Auffassung, zu einer ordnungsgemäßen Organisation der Fristenkontrolle gehöre es, dass das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils vom Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt werden dürfe, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt sei, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden sei (ebenso BGH, Beschluss vom 26. März 1996 - VI ZB 1 und 2/96 - NJW 1996, 1900 m.w.N.; BSG…, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 RKa 61/96 - juris Rn. 6); diesen Anforderungen habe der Prozessbevollmächtigte des Beklagten nicht genügt, denn aus seinen Darlegungen gehe jedenfalls nicht hervor, dass eine Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender in den Handakten vermerkt worden sei.
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Rn. 4 Gleiches gilt für die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 1987 (VI ZR 43/87 - NJW 1988, 1853 f.) aufgeworfene Frage, ob sich ein Rechtsanwalt auf die Befolgung auch mündlicher Weisungen durch eine sonst zuverlässige Bürokraft verlassen darf.
  • BVerwG, 29.11.2004 - 5 B 105.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessvertreter einer Behörde; …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei späteren Entscheidungen eine Fristnotierung unmittelbar nach Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für ausreichend gehalten (…Beschlüsse vom 26. November 2004 - BVerwG 5 B 33.04 - juris Rn. 4 und vom 29. November 2004 - BVerwG 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 S. 58).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 2/95

    Zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristenkontrollen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Denn die Vorinstanz hat diese - in dem herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1995 (VIII ZB 2/95 - NJW 1995, 1682) im Übrigen gar nicht behandelte - Frage ausdrücklich offen gelassen.
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05
    Da Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht zu den in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgeführten divergenzfähigen Entscheidungen gehören, kommt insoweit in der Tat nur eine Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225 S. 15 f.).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Rechtsmittelfrist - …

  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Pflichten …

  • BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04

    Frage des Verschuldens der Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten; …

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 84.81

    Festsetzung einer Fahrtenbuchauflage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …

  • BSG, 26.11.1996 - 6 RKa 61/96

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter …

  • VGH Bayern, 22.05.2026 - 22 ZB 25.880

    Versäumen einer Frist zum Stellen eines Antrags auf Zulassung der Berufung, …

    Rn. 10 2.2.2 Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen; dies setzt einen widerspruchsfreien Vortrag voraus, der keinen Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der Sachdarstellung gibt (BVerwG, B.v. 19.4.2006 - 10 B 83.05 - juris Rn. 9).
  • VG München, 31.08.2026 - M 24 S 26.6653

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung, Wiedereinsetzung, Fristversäumnis, …

    Rn. 11 Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen; dies setzt einen widerspruchsfreien Vortrag voraus, der keinen Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der Sachdarstellung gibt (BVerwG, B.v. 19.4.2006 - 10 B 83.05 - juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 26.11.2013 - 22 A 2075/12

    Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG

    Wenngleich die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, ist der Antragsteller mit seinem entsprechenden Vorbringen auch nicht ausgeschlossen, denn unvollständige Angaben - wie sie hier zunächst gemacht worden sind - können nach Fristablauf noch ergänzt und erläutert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2006 - 10 B 83.05 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der …

    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen ist, allgemeine Weisungen an das Personal reichen nicht (Beschlüsse vom 26. November 2004 - BVerwG 5 B 33.04 - juris, vom 29. November 2004 - BVerwG 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und vom 19. April 2006 - BVerwG 10 B 83.05 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 5 A 1162/07

    Berufungszulassungsantrag, Verfahrensrecht, Fristen, Fristversäumnis, …

    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2006 - 10 B 83.05 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 22.11.2022 - 6 A 296/21

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Nach einer vielfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung darf die Bearbeitung prozessualer Fristen geschultem und bewährtem Büropersonal grundsätzlich nur dann überlassen werden, wenn es sich um einfache, in dem Büro geläufige Fristen handelt, wozu die Berufungsbegründungsfrist regelmäßig nicht gezählt wird (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 18. August 2022 - 3 LB 5/22 -, juris 7;… OVG NRW, Beschl. v. 29. September 2021 - 12 A 1684/20 -, juris Rn. 55;… SächsOVG, Beschl. v. 29. September 2014 - 3 A 273/14 -, juris Rn. 6 f.;… VGH BW, Beschl. v. 12. Juni 2007 - A 9 S 315/07 -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 30. Juli 2012 - 16a D 12.284 -, juris Rn. 22 jeweils zur Berufungsbegründungsfrist;… ebenso zu den im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu beachtenden Rechtsmittelbegründungsfristen BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 -, juris Rn. 3; zur Berufungsbegründungsfrist letzlich offen gelassen von BVerwG, Beschl. 19. April 2006 - 10 B 83/05 -, juris;… a. A.: BGH, Beschl. v. Beschl. v. 20. September 2022 - VI ZB 17/22 -, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 09.11.2022 - 2 LC 116/21

    Auslegung; Berufung; Umdeutung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es ist vorliegend schon nicht glaubhaft gemacht, dass der Prozessvertreter der ihm obliegenden Pflicht nachgekommen ist, durch eine ordnungsgemäße Büroorganisation dafür Sorge zu tragen, dass Rechtsmittelfristen zuverlässig in den Fristenkalender eingetragen und kontrolliert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.04.2006 - 10 B 83/05 -, Rn. 12, juris).
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