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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4330
BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,4330)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,4330)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,4330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz - Frischwasserbezug eines Grundstücks als Indikator für die Menge des von dort eingeleiteten Niederschlagswassers - Prüfungsumfang der Gemeinde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Rn. 3 Die Antragstellerin entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1985 (BVerwG 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53) den Rechtssatz, die Erhebung von Entwässerungsgebühren nach dem Frischwassermaßstab für eine Mischkanalisation sei stets unzulässig, sofern die Niederschlagswasserbeseitigung erhebliche Kosten verursache.

    Beide Grundsätze fordern in Verbindung miteinander, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, sodass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren bezahlt werden (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1985 - BVerwG 8 B 11.84 - a.a.O. S. 39 m.w.N.).

    Wegen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten Ermessens kann nicht gefordert werden, dass der zweckmäßigste, vernünftigste, gerechteste oder wahrscheinlichste Maßstab angewendet wird (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 39; Beschluss vom 25. März 1985 - BVerwG 8 B 11.84 - a.a.O. S. 39).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Entsprechend dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist insoweit eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage zu formulieren und anzugeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Denn Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Die nach Art. 3 Abs. 1 GG anzustrebende Belastungsgleichheit gewährleistet insoweit zugleich ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gebührenhöhe (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001 - BVerwG 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 17).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher Verstoß allenfalls dann einen Revisionszulassungsgrund begründen kann, wenn er dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, was nur bei Verstößen in Betracht zu ziehen ist, die sich auf die tatsächliche Würdigung beschränken, die rechtliche Subsumtion hingegen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die Vorinstanz sich in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Wegen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten Ermessens kann nicht gefordert werden, dass der zweckmäßigste, vernünftigste, gerechteste oder wahrscheinlichste Maßstab angewendet wird (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 39;… Beschluss vom 25. März 1985 - BVerwG 8 B 11.84 - a.a.O. S. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fällen dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 - Juris; Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231; Beschluss vom 19.08.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36).
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger …

    Nach den - zumindest entsprechend anzuwendenden - Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit sind Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem erhebungstechnischen Vorteil der Typisierung steht und die Zahl etwaiger "Ausnahmen" gering ist (BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17/15 -, juris, Rn. 6 und Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2/05 -, juris, Rn. 8, jeweils m.w.N.; VG Koblenz…, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 35 ).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …

    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53 S. 39, vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - juris Rn. 8 …und vom 20. September 2007 - 9 BN 2.07 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 105 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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