Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (36)
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005
Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Rn. 3 Die Rechtsvorgängerin der Klägerin stellte am 19. September 2008 einen weiteren, in einem Parallelverfahren rechtshängig gemachten Antrag, ihr (hilfsweise) nach § 4 Abs. 1, 2 GlüStV 2008 eine Erlaubnis zur Lotterievermittlung ab dem 1. Januar 2009 (vornehmlich) im Internet zu erteilen; diese zuletzt u.a. für den Zeitraum ab 1. Juli 2012 verfolgte Verpflichtungsklage blieb erfolglos (BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1005 - VG Regensburg, U.v. 28.2.2013 - RO 5 K 11.855 -).Rn. 27 Die Klägerin regte an, den sich auf den Zeitraum ab 1. Juli 2012 beziehenden Teil des Verfahrens ebenso wie denjenigen im Parallelverfahren (10 BV 13.1005) abzutrennen und so lange ruhen zu lassen, bis über die seit 2014 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg anhängige Verpflichtungsklage entschieden sei, mit der sie ihren nach § 19 Abs. 2 GlüStV beim Land Niedersachsen gestellten, inzwischen abgelehnten Antrag auf eine "gebündelte Vermittlungserlaubnis für ganz Deutschland" verfolge.
Rn. 28 Der Senat hat mit Urteil vom 12. Dezember 2017 die Berufung im Parallelverfahren (10 BV 13.1005) zurückgewiesen.
Deshalb spielt auch keine Rolle, dass die Klägerin am 19. September 2008 bei der Beklagten einen Antrag, ihr für die Zeit ab dem 1. Januar 2009 eine Erlaubnis für die gewerbliche Vermittlung verschiedener Lotterien (ungeachtet des Vertriebswegs) gemäß § 4 Abs. 1, 2 GlüStV 2008 zu erteilen, gestellt hat, der mit Bescheid vom 2. März 2009 abgelehnt wurde und den sie im parallel geführten Rechtsstreit (10 BV 13.1005) hilfsweise weiterverfolgt hat.
Zur weiteren Begründung kann auf die ausführliche Darstellung der hier maßgeblichen Problematik im zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 12. Dezember 2016 im Parallelverfahren (10 BV 13.1005 - UA, 2.2.1) in entsprechender Weise Bezug genommen werden.
Zur weiteren Begründung der vorstehenden Ausführungen kann der Senat auf seine Ausführungen im Parallelverfahren (U.v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1005 - UA, 2.3) zur gleichgerichteten Problematik im Hinblick auf die dort begehrte Feststellung, die Versagung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter dem bis 30. Juni 2012 geltenden Rechtszustand sei rechtswidrig gewesen, Bezug nehmen.
Rn. 62 Zwar gilt für die ab 1. Juli 2012 geltend gemachte Erlaubnisfreiheit, dass die (allgemeine) Erlaubnispflicht der gewerblichen Spielvermittlung durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht aufgehoben wurde, sondern im Grundsatz über den 30. Juni 2012 hinaus fortbesteht (…SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 45 bis 47; OVG Hamburg, B.v. 11.8.2016 - 4 Bf 244/13.Z - juris); dementsprechend strebt die Klägerin nach wie vor (nur hilfsweise) eine Vermittlungserlaubnis für den Freistaat Bayern unter Geltung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (§ 4 Abs. 1, 2 GlüStV) an (vgl. Parallelverfahren 10 BV 13.1005).
Rn. 71 3. Nachdem die Klage auch mit ihren "für die Gegenwart" zur Entscheidung gestellten Feststellungsanträgen unzulässig ist, erübrigt sich eine Eingehen auf die Frage, in welchem Verhältnis die hier gestellten Klageanträge zu den im Klageverfahren 10 BV 13.1005 gestellten stehen.
- VGH Bayern, 04.02.2014 - 10 B 10.2913
Vermittlung von Sportwetten; Feststellungsklage; in der Vergangenheit liegendes …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Ist jedoch - wie hier - das ursprüngliche Rechtsverhältnisses wegen einer grundlegenden Änderung der Rechtslage nach Erhebung der Feststellungsklage beendet (vgl. hierzu: II.1), kann diese Klage unter Beachtung der zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entwickelten Grundsätze fortgeführt werden (…vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, U.v. 4.2.2014 - 10 B 10.2913 - juris Rn. 33).Rn. 41 Während für eine Feststellungsklage grundsätzlich ein berechtigtes Interesse erforderlich, aber auch ausreichend ist, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein kann und für das lediglich entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 20), sind bei vergangenen Rechtsverhältnissen strengere Anforderungen zu stellen (BayVGH, U.v. 4.2.2014 - 10 B 10.2913 - juris Rn. 33;… Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 43 Rn. 25: das seinerzeitige Rechtsverhältnis muss über seine Beendigung hinaus anhaltende Wirkung in der Gegenwart äußern).
Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen in Anlehnung an die Voraussetzungen bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO davon aus, dass entweder die Gefahr der Wiederholung, ein Rehabilitierungsinteresse, ein schwerwiegender Grundrechtseingriff (3.1) oder die Präjudizwirkung für einen angestrebten Staatshaftungsprozess (3.2) vorliegen muss (BayVGH, U.v. 4.2.2014, a.a.O., Rn. 33, 43 ff.).
Rn. 44 3.1.2 An diesen Grundsätzen gemessen kann hier dahinstehen, ob allein die Weigerung des Beklagten, die geltend gemachte Erlaubnisfreiheit der Vermittlungstätigkeit der Klägerin (für den Zeitraum bis 30. Juni 2012) anzuerkennen, mit einem "Eingriff" in ihre Berufsausübungsfreiheit (hier: in Gestalt der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG) sowie in ihre unionsrechtlichen garantierte Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV verbunden ist, und ob ein darin liegender Rechtseingriff schwerwiegender Natur ist (verneint für ein vergleichbares Feststellungsbegehren: BayVGH, U.v. 4.2.2014 - 10 B 10.2913 - juris Rn. 43 ff.).
Rn. 52 3.2.2 Ein Feststellungsinteresse wegen der Präjudizialität für Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche besteht nur dann, wenn ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (z.B. BayVGH, U.v. 4.2.2014 - 10 B 10.2913 - juris Rn. 51 ff.;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rn. 136).
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Denn mit der ursprünglich erhobenen Feststellungsklage wurde nicht die Feststellung der Erlaubnisfreiheit auch für den Fall künftiger, inhaltlich nicht vorhersehbarer Rechtsänderungen begehrt; vielmehr bildeten die seinerzeit gültigen Rechtsnormen des Glücksspielstaatsvertrags 2008 die konkrete Grundlage des zwischen den Beteiligten festzustellenden Rechtsverhältnisses (SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 44).Rn. 40 Bezieht die Klägerin ihre Klage nach § 43 Abs. 1 VwGO auf die Feststellung eines in der Vergangenheit liegenden Rechtsverhältnisses, hängt deren Zulässigkeit nicht - wie im Fall einer unmittelbaren Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - davon ab, ob sich das ursprüngliche Klagebegehren tatsächlich mit Ablauf des 30. Juni 2012 erledigt hat (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 45; hierzu: II. 1.), so dass diese Frage hier keiner weiteren Erörterung bedarf.
Die Neuregelung hat das ursprünglich zum Gegenstand der Feststellungsklage erhobene seinerzeitige Rechtsverhältnis beendet bzw. erledigt (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013, a.a.O., Rn. 44, 45;… OVG Saarl, U.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 56).
Rn. 62 Zwar gilt für die ab 1. Juli 2012 geltend gemachte Erlaubnisfreiheit, dass die (allgemeine) Erlaubnispflicht der gewerblichen Spielvermittlung durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht aufgehoben wurde, sondern im Grundsatz über den 30. Juni 2012 hinaus fortbesteht (SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 45 bis 47; OVG Hamburg, B.v. 11.8.2016 - 4 Bf 244/13.Z - juris); dementsprechend strebt die Klägerin nach wie vor (nur hilfsweise) eine Vermittlungserlaubnis für den Freistaat Bayern unter Geltung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (§ 4 Abs. 1, 2 GlüStV) an (vgl. Parallelverfahren 10 BV 13.1005).
Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV besteht zudem die Möglichkeit, ausnahmsweise auch die zuvor nach § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 verbotene Werbung im Fernsehen oder Internet zuzulassen (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 47).
- BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsschutzinteresse im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe gegeben, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (stRspr, BVerfG, B.v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 14;… B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - juris Rn. 49).Rn. 45 Denn selbst bei unterstellter Annahme eines tiefgreifenden Rechtseingriffs im dargelegten Sinn ist hier ein berechtigtes Feststellungsinteresse zu verneinen, weil keine Situation besteht, in der die Klägerin mit ihrem Feststellungsbegehren wegen der sich aus seiner Eigenart ergebenden kurzfristigen Erledigung ohne wirksamen Rechtsschutz geblieben wäre (…BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 40.12 - juris Rn. 27 ff.; BVerfG, B.v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 14).
Die Zulässigkeit dieser Einschränkung des Feststellungsinteresses in der hier maßgeblichen Fallgruppe haben das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - juris) sowie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B.v. 6.7.2016, a.a.O.) bestätigt.
Rn. 46 Auch im vorliegenden Fall ist nicht erkennbar, dass im Hinblick auf das ursprüngliche Feststellungsbegehren kein wirksamer Rechtsschutz im hierfür verfügbaren Zeitraum zu erlangen war (BVerfG, B.v. 6.7.2016, a.a.O., Rn. 14).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Feststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, also der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein (BVerwG, U.v. 16.5.2013 a.a.O.;… BVerwG, B.v. 30.4.1999 - 1 B 36.99 - juris Rn. 5).Die Zulässigkeit dieser Einschränkung des Feststellungsinteresses in der hier maßgeblichen Fallgruppe haben das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - juris) sowie das Bundesverfassungsgericht (…BVerfG, B.v. 6.7.2016, a.a.O.) bestätigt.
Einem Amtswalter ist nämlich auch bei fehlerhafter Rechtsanwendung regelmäßig kein Verschulden im Sinne des § 839 BGB vorzuwerfen, wenn seine Amtstätigkeit durch ein mit mehreren rechtskundigen Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht aufgrund einer nicht nur summarischen Prüfung als objektiv rechtmäßig angesehen wird (BVerwG, U.v. 16.5.2013, a.a.O., juris Rn. 45;… Decker in Beck'scher Online-Kommentar VwGO, ::0::Rn. 87.3).
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Soweit die Klägerin die Feststellung der Erlaubnisfreiheit ihrer Vermittlungstätigkeit für die Vergangenheit vor dem Hintergrund der Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs wegen rechtswidriger Verwaltungstätigkeit verfolgt, scheidet ein solcher Anspruch schon nach der sog. Kollegialgerichtsregel (BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - juris Rn. 27) aus.Der sog. Kollegialgerichtsregel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Richtern besetzten Gericht erwartet und verlangt werden kann (BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Zwar sei mit Änderungen der Rechtslage im Regelfall keine Klageänderung verbunden, allerdings sei im Rahmen einer Feststellungsklage das anzuwendende Recht bereits für die Begrenzung des Streitgegenstands relevant; daher könne anders als im Bereich der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage der Gegenstand der Feststellungsklage nicht von den das Rechtsverhältnis konstituierenden Rechtsvorschriften getrennt werden, wenn die Änderung so grundlegender Natur sei, dass das Rechtsverhältnis nunmehr ein anderes sei (BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 4 C 4.04 - juris).Verliert jedoch das für die begehrte Feststellung maßgebliche Recht seine Gültigkeit und tritt an seine Stelle grundlegend neues Recht, erledigen sich das in der Vergangenheit liegende Rechtsverhältnis und das darauf bezogene Feststellungsbegehren; seine Umstellung auf die neue Rechtssituation bedeutet eine Änderung des Klagegegenstands (zu einer nicht unerheblichen, aber nicht grundlegenden Änderung des Streitgegenstandes einer Feststellungsklage während des Klageverfahrens: BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 4 C 4.04 - juris Rn. 22;… vgl. a. BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 6.02 - juris Rn. 25, 26, jeweils zur geänderten Festlegung von Anflugverfahren durch Rechtsverordnung).
- VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Der Senat hält sie - mit dem Verwaltungsgericht Regensburg (UA, S. 12, 13) - auch nicht für sachdienlich (vgl. zum Begriff: BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 32, 33;… VG Bremen,U.v. 17.7.2014 - 5 K 4084/08 - juris Rn. 66 f.).Aus diesen Gründen kann nicht die Rede davon sein, dass die Änderung des Feststellungsbegehrens bei im Wesentlichen identischem Streitstoff zur endgültigen Streitbeilegung beitragen könnte (…BVerwG, U.v. 18.8.2005 - 4 C 1304 - juris Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - a.a.O.) und aus diesem Grund sachdienlich wäre.
- OVG Saarland, 26.11.2013 - 3 A 106/12
Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Soweit die Klägerin die Feststellung von "legislativem Unrecht" begehrt, würde ein hieran anknüpfender Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (offensichtlich) bereits daran scheitern, dass sich die Beschränkungen der Tätigkeit der Klägerin unmittelbar aus dem Gesetz (§ 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2008) ergeben, hoheitliches Handeln im Bereich der Gesetzgebung aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. z.B. BGH, U.v. 24.10.1996 - III ZR 127/91 - juris Rn. 9) im Regelfall keine Ansprüche aus Amtshaftung begründet, da den Amtsträgern insoweit keine drittbezogenen Amtspflichten obliegen, sondern diese in erster Linie dem Interesse der Allgemeinheit an einem geordneten Gemeinwesen dienen (OVG Saarl, U.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 113).Die Neuregelung hat das ursprünglich zum Gegenstand der Feststellungsklage erhobene seinerzeitige Rechtsverhältnis beendet bzw. erledigt (…vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013, a.a.O., Rn. 44, 45; OVG Saarl, U.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 56).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsschutzinteresse im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe gegeben, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (…stRspr, BVerfG, B.v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 14; B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - juris Rn. 49). - BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91
Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch …
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90
Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher …
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02
Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …
- BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …
- BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das …
- BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02
Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier: …
- BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90
Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
- VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1290
Fortgeltung des Internetverbots; Verhältnismäßigkeit einer Untersagungsanordnung; …
- BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 29.90
- BVerwG, 03.02.1999 - 1 PKH 2.99
- VG Bremen, 17.07.2014 - 5 K 4084/08
- BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit; …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- VGH Bayern, 24.04.2012 - 10 BV 11.2770
Feststellungsinteresse wegen Beschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14
Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch
- VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196
Lotterievermittlung im Internet, Kohärenz des § 4 Abs. 4 GlüStV und § 5 Ab. 3 …
- VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855
Internetvermittlungsverbot, Glücksspiele, Lotterien, Klageänderung, …
- VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19
Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den …
Mit einer Feststellungsklage kann nämlich auch ein vergangenes Rechtsverhältnis zur Klärung gestellt werden (vgl. nur BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 BV 13.1006 -, juris). - VG Hamburg, 13.05.2020 - 15 E 1967/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Anordnung …
Der Antragsteller kann die Feststellung, dass er sich nicht in Quarantäne begeben muss, weil die zugrundeliegenden Regelungen der §§ 30a, 30b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO verfassungswidrig sind, nicht erreichen, indem er eine einzelfallbezogene Befreiung von der Quarantänepflicht erstreitet (vgl. dazu VGH München, Urt. v. 12.12.2016, 10 BV 13.1006, juris Rn. 38).. - VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005
Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …
Gemäß dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2008) beantragte sie mit Antrag vom 29. November 2007 für das Jahr 2008 eine Internet-Vermittlungserlaubnis, deren Erteilung mit Bescheid des Beklagten vom 4. April 2008 abgelehnt wurde; mit der daraufhin erhobenen und im Parallelverfahren abgewiesenen Klage (vgl. VG Regensburg, U.v. 28.2.2013 - RO 5 K 12.1196 - und BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -) verfolgt die Klägerin noch die Feststellung der Erlaubnisfreiheit der beabsichtigten Vermittlungstätigkeit.Rn. 26 Die Klägerin regte am 21. Oktober 2015 an, den Teil des Verfahrens, der sich auf den Zeitraum ab 1. Juli 2012 beziehe, ebenso wie denjenigen im Parallelverfahren 10 BV 13.1006 abzutrennen und solange ruhen zu lassen, bis über die seit 2014 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg anhängige Verpflichtungsklage entschieden sei, mit der sie ihren nach § 19 Abs. 2 GlüStV beim Land Niedersachsen gestellten Antrag auf eine "gebündelte Vermittlungserlaubnis für ganz Deutschland" verfolgt.
Hintergrund dieses am 1. April 2009 gestellten Klageantrags ist nach der Erläuterung des Klägerbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, dass die Klägerin von Anfang an, wie auch die Anträge im Parallelverfahren 10 BV 13.1006 zeigen, primär die gerichtliche Feststellung der Erlaubnisfreiheit der von ihr betriebenen Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet verfolge; lediglich hilfsweise hierzu strebe sie die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis - nunmehr nach dem ab 1. Juli 2012 geltenden Rechtszustand - an.
Schon aus diesem Grund würde eine Kassation des Ablehnungsbescheids der Klägerin auch nicht die Feststellung der Erlaubnisfreiheit der Vermittlungstätigkeit im Internet seit dem 1. Juli 2012 verschaffen; diese Frage bildet im Übrigen ohnehin den Streitgegenstand im Parallelverfahren (10 BV 13.1006), in dem die entsprechende Klage mit Prozessurteil abgewiesen wurde.
Rn. 71 3. Nachdem die Klage auch mit ihren für die "aktuelle Situation" zur Entscheidung gestellten Anträge unzulässig ist, erübrigt sich eine Entscheidung der Frage, in welchem Verhältnis die im vorliegenden Klageverfahren verfolgten Ansprüche zu denjenigen im Klageverfahren 10 BV 13.1006 stehen.
- VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie; …
Mit einer Feststellungsklage kann nämlich auch ein vergangenes Rechtsverhältnis zur Klärung gestellt werden (vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen…, Urteil vom 10.03.2022 - 3 K 3574/19 - juris Rn. 39 unter Verweis auf nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris). - VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
Maßgeblich für die Beurteilung ist vorliegend daher die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (zum Feststellungsantrag nach § 43 VwGO vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 - juris Rn. 31;… zum Antrag auf Neubescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.990 - juris Rn. 19), soweit sie von dem durch das fristgerechte Vorbringen vorgegebenen Prüfungsrahmen umfasst ist.Dieses ist in der Regel in Höhe des Jahresbetrags des aus der Veranstaltung bzw. Vermittlung der Lotterie erzielten bzw. erwarteten Gewinns zu beziffern (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 - juris Rn. 78); der Hilfsantrag, den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2012 zu verpflichten, den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung einer Lotterie im Freistaat Bayern unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu verbescheiden, wirkt sich dabei nicht streitwerterhöhend aus, da es sich um denselben Gegenstand handelt (§ 45 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG).
- VG Düsseldorf, 16.01.2023 - 29 K 5290/21
Maskenpflicht Mund-Nase-Bedeckung Grundschule Corona …
Rn. 37 vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 BV 13.1006 -, juris Rn. 36 m.w.N.Rn. 40 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 5 A 557/16 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 BV 13.1006 -, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.
- VG Stuttgart, 12.10.2023 - 4 K 4593/21
Betrieb einer Table Dance-Bar ist keine Prostitutionsstätte
Da die Beteiligten darüber streiten, ob der Kläger eine gewerbliche Erlaubnis benötigt, erfolgt eine Orientierung an Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 BV 13.1006 -, Rn. 78, juris; a.A.: VG Berlin…, Beschluss vom 17. November 2022 - 4 L 460/22 -, Rn. 30, juris), wobei sich die Kammer zugleich von der Erwägung in Nr. 1.3 leiten lässt. - VG München, 12.12.2022 - M 26a K 21.3455
Corona-Pandemie, Verbot des gewerblichen Angebots von Freizeitaktivitäten, …
Es muss entweder die Gefahr der Wiederholung, ein Rehabilitierungsinteresse, ein schwerwiegender Grundrechtseingriff oder die Präjudizwirkung für einen angestrebten Staatshaftungsprozess vorliegen (BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1006, BeckRS 2016, 119326, Leitsatz).In dieser Situation, in der er der von ihm begehrten wirtschaftlichen Betätigung nachgegangen ist, besteht kein Bedürfnis an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage (BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris RN. 33).
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
Widerruf von Äußerungen in einem Begehungsbericht im Rahmen der heimrechtlichen …
Betrifft das streitige Rechtsverhältnis, wie hier, einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt, muss es darüber hinaus in der Gegenwart noch anhaltende Wirkungen zeitigen (BayVGH, Urteil vom 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 43 Rn. 25). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
Ermessensausübung für oder gegen die Rücknahme eines Verwaltungsakts; …
Rn. 61 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage, bei dem es sich, obwohl der Terminus in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht ausdrücklich verwendet wird (lediglich in §§ 43, 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet sich der Begriff "berechtigtes Interesse"), um eine allgemeine Sachurteilsvoraussetzung für alle Verfahrensarten handelt (…Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, Vorb § 40 RdNr. 30; BayVGH, Urt. v. 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris RdNr. 33), liegt im Regelfall vor und bedarf nur in besonderen Fällen der Begründung. - VG Düsseldorf, 15.11.2023 - 18 K 8019/21
- VG Düsseldorf, 15.11.2023 - 18 K 2708/22
Coronapandemie beendet - Kein Anspruch auf Distanzunterricht
- VG Düsseldorf, 27.04.2018 - 15 K 5548/15
Feststellungsklage Feststellungsinteresse Fortfestsetzungsfeststellungsklage …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".