Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6084
OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85 (https://dejure.org/1985,6084)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.1985 - 10 C 1/85 (https://dejure.org/1985,6084)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 1985 - 10 C 1/85 (https://dejure.org/1985,6084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82

    Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Den Erfordernissen des Gleichheitssatzes ist gleichermaßen genügt, wenn der im Allgemeininteresse aufgewendete Kostenanteil bei der Feststellung der durch Gebühren zu deckenden Kosten abgesetzt oder wenn dieser Anteil der Höhe nach in der Satzung festgelegt wird (zum Ganzen vgl. BVerwG in NVwZ 1984, 650 [651]; Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -).

    Die Feststellung des Kostenanteils bedarf indes, auch wenn dem Satzungsgeber insoweit eine weitgehende Einschätzungsfreiheit eingeräumt ist, einer auf sachgerechten Erwägungen beruhenden Bewertung des Umfangs von Anlieger- und Allgemeininteresse an der Straßenreinigung (vgl. BVerwG in NVwZ 1984, 650 [652]).

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Unerheblich ist, daß die Ausgaben für die Straßenreinigung in den Jahren 1983 und 1984 wesentlich höher waren als die Gebühreneinnahmen: Zum einen ist dieser Umstand schon deshalb ohne Belang, weil für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung allein die Sachlage im Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung, hier also am 07. Januar 1982, maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 56, 283 [288];… Kopp, a.a.O., § 47 VwGO Rdnr. 87).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Das folgt aus der äußeren Form und dem materiellen Gehalt (zu diesen Kriterien für die Abgrenzung von Rechtsnorm und Verwaltungsvorschrift vgl. BVerwGE 52, 193 [196 ff.];… Kopp, VwGO, 6. Aufl. 1984, § 47 Rdnr. 16):.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Eine Vollstreckung aus den Gebührenbescheiden droht nicht, weil Zahlungsrückstände zu seinen Lasten nicht vorhanden sind; dieser Umstand könnte im übrigen eine Antragsbefugnis nicht begründen (zum Ganzen vgl. BVerwGE 56, 172 [176 ff.]; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Januar 1982 - 10 C 23/81 - in NVwZ 1982, 1170).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1982 - 10 C 23/81

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Eingriffe in das …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Eine Vollstreckung aus den Gebührenbescheiden droht nicht, weil Zahlungsrückstände zu seinen Lasten nicht vorhanden sind; dieser Umstand könnte im übrigen eine Antragsbefugnis nicht begründen (zum Ganzen vgl. BVerwGE 56, 172 [176 ff.]; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Januar 1982 - 10 C 23/81 - in NVwZ 1982, 1170).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1981 - 6 A 44/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 1/85
    Den Erfordernissen des Gleichheitssatzes ist gleichermaßen genügt, wenn der im Allgemeininteresse aufgewendete Kostenanteil bei der Feststellung der durch Gebühren zu deckenden Kosten abgesetzt oder wenn dieser Anteil der Höhe nach in der Satzung festgelegt wird (zum Ganzen vgl. BVerwG in NVwZ 1984, 650 [651]; Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer …

    49 Andererseits ist anerkannt, dass nicht jede Leistungsstörung in einem öffentlich-rechtlichen Gebührenverhältnis zu einer entsprechenden Minderung der Gebühr zwingt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985 - 10 C 1/85 -).

    Dabei ist ihr eine weitgehende Einschätzungsfreiheit eingeräumt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung besteht insoweit eine weitgehende Einschätzungsfreiheit des Satzungsgebers, der eine auf sachgerechten Erwägungen beruhende Bewertung des Umfangs von Anlieger- und Allgemeininteresse an der Straßenreinigung vornehmen muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.05.1984 - 8 C 55/82 -, NVwZ 1984, Seite 650, 652).

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen …

    Andererseits ist anerkannt, dass nicht jede Leistungsstörung in einem öffentlich-rechtlichen Gebührenverhältnis zu einer entsprechenden Minderung der Gebühr zwingt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985 - 10 C 1/85 -).

    Dabei ist ihr eine weitgehende Einschätzungsfreiheit eingeräumt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung besteht insoweit eine weitgehende Einschätzungsfreiheit des Satzungsgebers, der eine auf sachgerechten Erwägungen beruhende Bewertung des Umfangs von Anlieger- und Allgemeininteresse an der Straßenreinigung vornehmen muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.05.1984 - 8 C 55/82 -, NVwZ 1984, Seite 650, 652).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Hinsichtlich der Gewichtung des Allgemeininteresses steht der Gemeinde allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zu (OVG RP, Urteil vom 9. Februar 2006 - 7 A 11037/05 -, AS 33, 99 [108]), wobei die Bewertung auf sachgerechten Erwägungen beruhen muss (OVG RP, Urteil vom 25. September 1985 - 10 C 1/85 -).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung; …

    Andererseits ist anerkannt, dass nicht jede Leistungsstörung in einem öffentlich-rechtlichen Gebührenverhältnis zu einer entsprechenden Minderung der Gebühr zwingt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985 - 10 C 1/85 -).

    Dabei ist ihr eine weit gehende Einschätzungsfreiheit eingeräumt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung besteht insoweit eine weit gehende Einschätzungsfreiheit des Satzungsgebers, der eine auf sachgerechten Erwägungen beruhende Bewertung des Umfangs von Anlieger- und Allgemeininteresse an der Straßenreinigung vornehmen muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.1985, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.05.1984 - 8 C 55/82 -, NVwZ 1984, Seite 650, 652).

  • VG Düsseldorf, 19.08.2004 - 16 L 1928/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur nachträglichen Heranziehung zu …

    Rn. 32 vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 und 58.62 - BVerwGE 69, 242 (243 f.) und 7. April 1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 (376); OVG Rh-Pf., Urteil vom 25. September 1985 - 10 C 1/85 -, VR 1986, 138 und VG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2002 - 16 K 1785/01 -.
  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15

    Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger

    Dies ist Ausfluss des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, der es verbietet, den zu den Straßenreinigungskosten herangezogenen Anliegern solche Kosten aufzuerlegen, die im Interesse aller übrigen Straßenbenutzer aufgewandt worden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = juris Rn. 16; OVG RP, Urteile vom 14. April 1981 - 6 A 44/80 -, KStZ 1982, 155, und vom 25. September 1985 - 10 C 1/85 -, VR 1986, 138 = juris Ls. 2; Hess.VGH…, Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305 = juris Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2004 - 16 L 1522/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der nachträglichen Heranziehung von …

    Rn. 25 vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 und 58.62 - BVerwGE 69, 242 (243 f.) und 7. April 1989 - 8 C 90.87 - BVerwGE 81, 371 (376); OVG Rh-Pf., Urteil vom 25. September 1985 - 10 C 1/85 -, VR 1986, 138 und VG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2002 - 16 K 1785/01 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Rheinland-Pfalz
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht