Rechtsprechung
| BVerwG, 06.01.1998 - 10 C 1.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1996 - 12 A 5068/94
- BVerwG, 06.01.1998 - 10 C 1.96
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die im Einklang mit der des Bundesgerichtshofs zu § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO steht, dürfen nach Ablauf der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur noch solche Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs vorgetragen werden, mit denen der bisherige Vortrag lediglich ergänzt oder substantiiert wird; das Vorbringen neuen, die Wiedereinsetzung erstmals rechtfertigenden Sachverhalts ist nicht zulässig (…vgl. Beschluss vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 84.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 126; Beschluss vom 30. Juli 1997 - BVerwG 10 C 1.96 - n.v.; Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 115, 97).
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