Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2011 - 2 L 223/08
- BVerwG, 01.08.2011 - 10 PKH 12.11
- BVerwG, 31.08.2011 - 10 B 19.11
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Die Widerrufsvoraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (…vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - InfAuslR 2011, 408 Rn. 15, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).Das Berufungsgericht hatte daher zu prüfen, ob es sich hierbei um eine hinreichend erhebliche und dauerhafte Veränderung der Umstände im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG handelt, weil sich eine signifikant und entscheidungserheblich veränderte Grundlage für die Verfolgungsprognose ergeben hat, so dass keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht (Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 20, 23).
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Die unionsrechtlichen Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil vom 2. März 2010 (Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505) weiter konkretisiert. - BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Die Widerrufsvoraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9 …und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - InfAuslR 2011, 408 Rn. 15, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen). - BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Diese hat nach Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 Rn. 12 f. m.w.N.). - BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10
Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11
Rn. 9 1. Bei dem Widerruf der Flüchtlingsanerkennung, der im vorliegenden Fall formell nicht zu beanstanden ist (s.a. Urteil vom 29. September 2011 - BVerwG 10 C 24.10 - juris Rn. 11 ff.), ist für die Verfolgungsprognose auf den Maßstab der beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit abzustellen, den das Berufungsgericht verfehlt hat.
- VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203
Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des …
Zur Frage, welche Anforderungen an das Erfordernis der erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie anzulegen sind und zum Maßstab für die Verfolgungsprognose hat sich das Bundesverwaltungsgericht zuletzt unter dem 1. März 2012 in mehreren Entscheidungen geäußert (vgl. BVerwG 10 C 11/11 zum Prognosemaßstab ; BVerwG 10 C 7/11 zur dauerhaften Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland und zum Prognosemaßstab ; BVerwG 10 C 10/11 zum Prognosemaßstab und zur Frage der Maßgeblichkeit von nachträglichen Änderungen der Rechtslage ).Dass die Berufung seinerzeit in vollem Umfang zugelassen worden ist, steht einer derartigen Auslegung nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.2012 Az. 10 C 11.11, juris RdNr. 8).
- AG Rheinbach, 10.12.2018 - 26 C 183/17
Unfallschadensregulierung: Gutachtenkosten sind trotz Versicherungsgutachten zu …
Die notwendigen Kosten für das zur Schadensfeststellung notwendige Gutachten hat der Schädiger dabei nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu tragen, wobei der Geschädigte im Rahmen der Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen darf, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, und in diesem Sinne einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen kann (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06; AG Schieiden, Urteil vom 20.01.2012, Az. 10 C 11/11). - VGH Bayern, 16.05.2013 - 9 B 12.30382
Aufgrund der politischen Entwicklung in Togo erscheint es faktisch als …
Diese hat nach Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG aufgrund der "Symmetrie" ("Spiegelbildlichkeit") der Maßstäbe für die Anerkennung und das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7/11 und 10 C 11/11 - juris Rn. 12, jeweils zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung togoischer Staatsangehöriger).Rn. 28 Soweit die Rechtsprechung unter Berufung auf die Auskunftslage noch eine Verfolgungswahrscheinlichkeit togoischer Staatsangehöriger im Falle einer Rückkehr nach Togo annimmt und aufgrund dessen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft verneint, legt diese - teilweise noch aus der Zeit vor Klärung der unionsrechtlichen Anforderungen an das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft durch den EuGH (…U.v. 2.3.2010 a.a.O. - Rechtssache Abdulla u.a.) stammende - Rechtsprechung allerdings zum überwiegenden Teil ihrer Gefahrenprognose noch den herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Verfolgungssicherheit zugrunde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 27.4.2010 - 4 Bf 283/08.AZ., UA S. 3; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 9.3.2011 - 2 L 212/08, 223/08 und 224/08, v. 17.3.2011 - 2 L 214/08;… Schleswig-Holsteinisches OVG, B.v. 5.10.2009 - 4 LA 73/09 - juris Rn. 5 und 10;… OVG Lüneburg, B.v.22.6.2009 - 7 LA 132/08 - juris Rn. 5;… andeutungsweise Schleswig-Holsteinisches OVG, B.v. 15.2.2010 - 4 LA 108/09, BA S. 3, VG Köln, U.v. 20.11.2009 - 19 K 4939/07.A - juris, wohl auch U.v. 20.11.2009 - 19 K 4814/07.A - juris Rn. 17 und 19; VG Aachen, U.v. 21.9.2009 - 5 K 1342/07.A - juris); sie kann deshalb insoweit keine hinreichende Beurteilungsgrundlage für die Frage einer erheblichen und dauerhaften Veränderung der Verhältnisse im Herkunftsland darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7/11, 10 C 8/11 und 10 C 11/11).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2024 - 4 L 101/12 Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 11.11 - den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9. März 2011 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Soweit das Bundesamt zugleich festgestellt hat, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG nicht vorliegen, ist das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 11.11 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 19.11.2018 - 8 KSt 2.18
Feststellung einer Entschädigungsberechtigung dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 2 S. …
Eine anschließende weitere Sachaufklärung zur Ermittlung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers lässt das Gesetz nicht zu (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 8 OA 34/11 - juris Rn. 5; VGH München, Beschluss vom 11. November 2013 - 10 C 11.11 83 - juris Rn. 5;… Hartmann, GKG, 48. Aufl. 2018, § 52 Rn. 17). - AG Schleiden/Eifel, 03.04.2013 - 10 C 181/12 Die notwendigen Kosten hat der Schädiger dabei nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu tragen, wobei der Geschädigte im Rahmen der Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen darf, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, und in diesem Sinne einen qualifizierten Sachverstandigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen darf (BGH-Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06: AG Schleiden, Urteil vom 20.01.2012, - Az. 10 C 11/11).
- AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15 Die notwendigen Kosten für das zur Schadensfeststellung notwendige Gutachten hat der Schädiger dabei nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu tragen, wobei der Geschädigte im Rahmen der Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen darf, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, und in diesem Sinne einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen kann (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06; AG Schleiden, Urteil vom 20.01.2012, Az. 10 C 11/11).
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