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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12393
BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07 (https://dejure.org/2008,12393)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 10 C 15.07 (https://dejure.org/2008,12393)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 10 C 15.07 (https://dejure.org/2008,12393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl eines irakischen Staatsangehörigen aufgrund des Niederstechens eines Mitglieds der Baath-Partei; Voraussetzungen für den Widerruf der Anerkennung als ausländischen Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Aussetzung eines Verfahrens ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EG Art. 68 Abs. 1; EG Art. 234 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. e; RL 2004/83/EG Art. 7 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 15; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; AsylVfG § 71 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Vorlagebeschluss, EuGH, Vorabentscheidung, Anerkennungsrichtlinie, Erlöschen, Genfer Flüchtlingskonvention, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Gebietsgewalt, allgemeine Gefahr, ernsthafter Schaden, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07
    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Vorlagebeschluss vom 7. Februar 2008 im Verfahren BVerwG 10 C 33.07 verwiesen.

    Im Gegensatz zu der dem Verfahren BVerwG 10 C 33.07 zugrunde liegenden Entscheidung hat das Berufungsgericht vorliegend das Bestehen einer staatlichen oder staatsähnlichen Gewalt im Sinne einer prinzipiell schutzmächtigen Ordnung aber nicht offen gelassen, sondern ist trotz der schwierigen Sicherheitslage von einer "grundsätzlichen Kontrolle des Staatsgebiets auch durch alliierte Kräfte" ausgegangen.

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling; …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07
    Denn maßgeblich für die Prüfung der Voraussetzungen des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung, die in Erfüllung eines rechtskräftigen Verpflichtungsurteils ausgesprochen wird, ist nicht der Zeitpunkt des Ergehens des Anerkennungsbescheids, sondern des rechtskräftig gewordenen Verpflichtungsurteils (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 ).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03

    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die Rücknahme …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07
    Rn. 6 Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2020 - A 10 S 1272/17

    Weder für den Irak insgesamt noch für die Herkunftsregion des Klägers, die …

    Rn. 5 Mit Beschluss vom 22.12.2008 - A 2 S 1014/08 - hat der für das Verfahren zuständige 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs die Berufung zugelassen und sodann mit Beschluss vom 04.02.2009 - A 2 S 3392/08 - das Verfahren bis zum Abschluss des durch den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2008 - 10 C 15.07 - eingeleiteten Vorlageverfahrens zum Europäischen Gerichtshof ausgesetzt.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 6.10

    Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge

    Rn. 7 Mit Beschluss vom 31. März 2008 - BVerwG 10 C 15.07 - hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG eingeholt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2008 - 1 LB 17/08

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    März 2008 (10 C 15.07, juris) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Einholung einer Vo rabentscheidung vorgelegten Fragen nicht vorgreiflich, denn diese betreffen das Vorliegen bzw. Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG; sie sind damit für die vorliegende Entscheidung über ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht einschlägig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 1 LB 9/08
    Die in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. Februar 2008 (10 C 23.07 u. a.; InfAuslR 2008, 183) und vom 31. März 2008 (10 C 15.07, juris) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Einholung einer Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen das Vorliegen bzw. Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG; sie sind damit für die vorliegende Entscheidung über ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht einschlägig.
  • BVerwG, 08.04.2008 - 10 C 34.07
    Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die mit den Beschlüssen des Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 31.07 u.a. - und vom 31. März 2008 - BVerwG 10 C 15.07 u.a. - vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt (vgl. Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - juris m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2008 - 1 LB 44/04

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    2) Für die Entscheidung über das Schutzbegehren nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG sind die in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. Februar 2008 (10 C 23.07 u. a.; InfAusIR 2008, 183) und vom 31. März 2008 (10 C 15.07, juris) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Einholung einer Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nicht vorgreiflich, denn diese betreffen das Vorliegen bzw. Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG; sie sind damit für die vorliegende Entscheidung über ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht einschlägig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2008 - 1 LB 14/07

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    " II. ... 1) Für die Entscheidung sind die in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. Februar 2008 (10 C 23.07 u. a.; InfAusIR 2008, 183) und vom 31. März 2008 (10 C 15.07, juris) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Einholung einer Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nicht vorgreiflich, denn diese betreffen das Vorliegen bzw. Erlöschen der Flüchtlingseh genschaft /'.
  • VG München, 18.12.2009 - M 16 K 09.50316

    Widerruf; Schiit; Widerrufsfrist

    Zwar hat das BVerwG beispielsweise mit Beschluss vom 31. März 2008, Az. 10 C 15.07, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG zur Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 1 und 3, Art. 68 Abs. 1 EG vorgelegt.
  • VG Bayreuth, 07.06.2011 - B 3 K 11.30072

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Folgen des Ablaufs der Prüfungsfrist des § …

    Vor allem stehe die Entscheidung des EuGH auf dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.02.2008 (Az. 10 C 15.07 und 10 C 31 bis 33.07) betreffend die rechtliche Bewertung der durch Anschläge nach wie vor geprägten tatsächlichen Situation im Irak im Hinblick auf das Widerrufsverfahren aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2008 - A 2 S 1948/07

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, …

    Die vom Kläger in der Begründung seines Zulassungsantrags sinngemäß aufgeworfene Frage, ob Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 dahin auszulegen ist, dass die Flüchtlingseigenschaft bereits dann erlischt, wenn die begründete Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung im Sinne dies Art. 2 Buchst. c der Richtlinie, aufgrund derer die Anerkennung erfolgte, entfallen ist und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie haben muss (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31.03.2006 - 10 C 15.07 -): hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG.
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