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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18077
BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17 (https://dejure.org/2018,18077)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2018 - 10 C 2.17 (https://dejure.org/2018,18077)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2018 - 10 C 2.17 (https://dejure.org/2018,18077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und 2; VwGO §§ 43, 61 Nr. 2; WPO §§ 57, 57c, 57e, 59, 60, 61, 63; WPK-Satzung § 8 Abs. 3 Satz 1
    Anfechtungsfrist; Beirat; Demokratiegebot; Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; Haushaltsausschuss; Interessengruppen; Vorstand; Wahllisten; Wirtschaftsprüferkammer; funktionale Selbstverwaltung; personalisierte Verhältniswahl

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wahl des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, § 43 VwGO, § 61 Nr 2 VwGO
    Wahl des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer

  • Wolters Kluwer

    Spiegelbildliche Repräsentation der im Beirat der Wirtschaftsprüferkammer vertretenen Interessengruppen als Anforderung bei der Besetzung des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer und des Haushaltsausschusses des Beirats der Kammer; Gültigkeit der Wahlen des Vorstands ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spiegelbildliche Repräsentation der im Beirat der Wirtschaftsprüferkammer vertretenen Interessengruppen als Anforderung bei der Besetzung des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer und des Haushaltsausschusses des Beirats der Kammer; Gültigkeit der Wahlen des Vorstands ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 323
  • NVwZ 2019, 326
  • DÖV 2018, 785
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Rn. 13 bb) Den Klägern zu 3. bis 21. stehen als gewählten Mitgliedern des Beirats aufgrund des durch Wahlakt erteilten Mandats eigene organschaftliche Rechte zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).

    Dagegen spricht bereits der von den Vorinstanzen hervorgehobene Umstand, dass das Gebot der demokratischen Repräsentation auf die Organe der funktionalen Selbstverwaltung nicht "eins zu eins" übertragen werden kann, sondern dass der Gesetzgeber hier über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt, der auch vom Parlamentsrecht abweichende Regelungen zulässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - BVerfGE 107, 59 …und vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - NVwZ 2017, 1282 Rn. 114; BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).

    Rn. 29 (1) Dabei geht der Senat davon aus, dass den Klägern das passive Wahlrecht kraft Bundesrechts zusteht und dass es ihnen die Befugnis verleiht, das Mandat als "Recht aus der Wahl" grundsätzlich ungeschmälert wahrzunehmen (BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).

    All dies ist für Parlamentsabgeordnete anerkannt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80, 188 ); es lässt sich auf das von den Mitgliedern gewählte Vertretungsorgan einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung wie den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Dagegen spricht bereits der von den Vorinstanzen hervorgehobene Umstand, dass das Gebot der demokratischen Repräsentation auf die Organe der funktionalen Selbstverwaltung nicht "eins zu eins" übertragen werden kann, sondern dass der Gesetzgeber hier über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt, der auch vom Parlamentsrecht abweichende Regelungen zulässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - BVerfGE 107, 59 und vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - NVwZ 2017, 1282 Rn. 114; BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).

    Der Senat lässt offen, ob dieses Recht - als Kehrseite der Pflichtmitgliedschaft - zugleich grundrechtlich unterlegt ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - NVwZ 2017, 1282).

  • BVerwG, 26.06.2002 - 6 C 21.01

    Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Rn. 17 aa) Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass wegen der Eingriffsbefugnisse des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer gegenüber den Kammermitgliedern (vgl. §§ 62, 63 Wirtschaftsprüferordnung vom 5. November 1975, BGBl. I S. 2803, in der hier maßgeblichen Änderung durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010, BGBl. I S. 1746, - WPO -) das Recht zur Überprüfung seiner Legitimation nur auf einer dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG genügenden Rechtsgrundlage eingeschränkt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 6 C 21.01 - Buchholz 451.45 § 93 HWO Nr. 1 S. 4 f.).

    Denn die Wirksamkeit der Entscheidungen des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer und des Haushaltsausschusses des Beirats wird durch die Wahlanfechtung nicht berührt, solange die Wahl ihrer Mitglieder nicht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 und vom 26. Juni 2002 - 6 C 21.01 - Buchholz 451.45 § 93 HWO Nr. 1 S. 4 f. Rn. 35).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    All dies ist für Parlamentsabgeordnete anerkannt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80, 188 ); es lässt sich auf das von den Mitgliedern gewählte Vertretungsorgan einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung wie den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Dagegen spricht bereits der von den Vorinstanzen hervorgehobene Umstand, dass das Gebot der demokratischen Repräsentation auf die Organe der funktionalen Selbstverwaltung nicht "eins zu eins" übertragen werden kann, sondern dass der Gesetzgeber hier über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt, der auch vom Parlamentsrecht abweichende Regelungen zulässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - BVerfGE 107, 59 …und vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - NVwZ 2017, 1282 Rn. 114; BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Als solche sind sie mit eigenen organschaftlichen Rechten ausgestattet und zu deren Geltendmachung befugt (BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 und 4/84 - BVerfGE 70, 324 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Das gilt namentlich, wenn sie wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08

    Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit kommt auch im Bereich des Kommunalrechts bei der Besetzung der aus der Gemeinde- oder Kreisvertretung abgeleiteten Gremien zur Anwendung, jedenfalls seitdem die politischen Parteien auch die Bildung der Stadt- und Gemeinderäte und der Kreistage maßgeblich bestimmen und dort Fraktionen bilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17.08 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 173 Rn. 21 f. …und vom 28. April 2010 - 8 C 18.08 - BVerwGE 137, 21 Rn. 22).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08

    Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit kommt auch im Bereich des Kommunalrechts bei der Besetzung der aus der Gemeinde- oder Kreisvertretung abgeleiteten Gremien zur Anwendung, jedenfalls seitdem die politischen Parteien auch die Bildung der Stadt- und Gemeinderäte und der Kreistage maßgeblich bestimmen und dort Fraktionen bilden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17.08 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 173 Rn. 21 f. und vom 28. April 2010 - 8 C 18.08 - BVerwGE 137, 21 Rn. 22).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
    Denn die Wirksamkeit der Entscheidungen des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer und des Haushaltsausschusses des Beirats wird durch die Wahlanfechtung nicht berührt, solange die Wahl ihrer Mitglieder nicht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 …und vom 26. Juni 2002 - 6 C 21.01 - Buchholz 451.45 § 93 HWO Nr. 1 S. 4 f. Rn. 35).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung; …

  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 30.15

    Anfechtungsanspruch; Anfechtungsfrist; Auslegung; Duldungsbescheid; Einrede; …

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R

    Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …

  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren - …

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 57/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Wahlen zu beratenden Fachausschüssen sowie zu …

    Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen obliegt nach § 8 Abs. 2 Buchst l der Satzung der Beigeladenen der beklagten VV. Ein Anspruch auf rechtmäßige Besetzung kann nur gegen die VV als das wählende Organ bestehen, sodass auch die Klagen gegen diese zu richten sind (…vgl BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 18 mwN; ebenso zu Wahlen des Vorstands und des Haushaltsausschusses durch den Beirat einer Kammer: BVerwG Urteil vom 28.3.2018 - 10 C 2.17 - BVerwGE 161, 323 RdNr 14).

    Rn. 20 5. Die Klagen sind auch innerhalb der Klagefrist von einem Monat seit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses erhoben worden (…vgl BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 21;… BSG Urteil vom 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91 - BSGE 71, 175 = SozR 3-1500 § 55 Nr. 14 = Juris RdNr 29; anders - die Geltung der Monatsfrist verneinend - für die Besetzung von Gremien einer Wirtschaftsprüferkammer: BVerwG Urteil vom 28.3.2018 - 10 C 2.17 - BVerwGE 161, 323 RdNr 16 ff, 19).

    Grundsätzlich muss jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (…vgl BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 27 mwN). Eine "exakte Spiegelbildlichkeit" der fraktionsbezogenen Zusammensetzung des Plenums wird allerdings nicht verlangt (vgl BVerfG Urteil vom 14.1.1986 - 2 BvE 14/83 ua - BVerfGE 70, 324 = Juris RdNr 148). Nach stRspr des BVerwG kommt der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit auch im Bereich des Kommunalrechts bei der Besetzung von Ausschüssen der Gemeindevertretungen zur Anwendung, auch wenn Stadträte, Gemeinderäte und Kreistage keine Parlamente, sondern Organe einer Selbstverwaltungskörperschaft sind (BVerwG Urteil vom 28.4.2010 - 8 C 18.08 - BVerwGE 137, 21 RdNr 20 mwN; vgl BVerwG Urteil vom 28.3.2018 - 10 C 2.17 - BVerwGE 161, 323 RdNr 26). Auch dort sind Fraktionen im Plenum und in den Ausschüssen grundsätzlich gleichberechtigt an der Willensbildung beteiligt.

    An die Legitimationskette von den Normunterworfenen hin zum Normgeber bzw dem Repräsentanten im Normsetzungsgremium sind im Bereich der Selbstverwaltung außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung geringere Anforderungen zu stellen als im Bereich parlamentarischer Repräsentation (…BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 31 mwN; BVerwG Urteil vom 28.3.2018 - 10 C 2.17 - BVerwGE 161, 323 RdNr 27; vgl BVerfG Beschluss vom 12.7.2017 - 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 - NVwZ 2017, 1282 RdNr 114). Die jeweils zuständigen Normgeber verfügen hier über einen weiten Gestaltungsspielraum, der Strukturen sowie Entscheidungsprozesse einschließt und auch vom Parlamentsrecht abweichende Regelungen zulässt (vgl BVerfG Beschluss vom 5.12.2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - BVerfGE 107, 59 = Juris RdNr 146; BVerwG Urteil vom 31.3.2004 - 6 C 25.03 - BVerwGE 120, 255 = Juris RdNr 13).

    Eine gesetzliche Verpflichtung oder ein aus der Verfassung abzuleitendes Gebot zur spiegelbildlichen Berücksichtigung nicht nur der Zuordnung zu den in Gesetz und Satzung angelegten Gruppen, sondern auch der Listenzugehörigkeit bei der Besetzung der Ausschüsse besteht nicht (ebenso zur Frage der Berücksichtigung von Interessengruppen neben der in der Satzung vorgesehenen Zuordnung zu Berufsgruppen bei Wahlen zu Ausschüssen des Beirats einer Kammer: BVerwG Urteil vom 28.3.2018 - 10 C 2.17 - BVerwGE 161, 323 RdNr 21 ff).

  • VG Berlin, 26.11.2025 - 9 L 529.25
    Widerspruch, Anfechtungsklage und Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO scheiden damit aus, weil im organschaftlichen Innenverhältnis kein Verwaltungsakt ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 15).

    Denn weder liegt ein Fall des § 80 VwGO vor (siehe oben), noch sehen die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des Berliner Heilberufekammergesetzes und der Satzung des Antragsgegners ein spezielles Wahlprüfungsverfahren vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 15).

    Es handelt sich - wie ausgeführt - um ein körperschaftsrechtliches Organstreitverfahren innerhalb des Versorgungswerkes, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geltend macht, durch anderes Organ derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts in einer ihm im Innenrechtsverhältnis durch einen organisationsrechtlichen Rechtssatz zur selbstständigen Wahrnehmung zugewiesenen Rechtsposition verletzt worden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 11-14 zur Wahl des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer; vgl. auch VG Stuttgart…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 10 K 3106/19 - juris Rn. 43 m. w. N. zur Abwahl des Dekans durch den Fakultätsrat).

  • VG Berlin, 26.11.2025 - 9 L 542.25

    Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Eilrechtsschutz gegen die Abberufung …

    Widerspruch, Anfechtungsklage und Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO scheiden damit aus, weil im organschaftlichen Innenverhältnis kein Verwaltungsakt ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 15).

    Denn weder liegt ein Fall des § 80 VwGO vor (siehe oben), noch sehen die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des Berliner Heilberufekammergesetzes und der Satzung des Antragsgegners ein spezielles Wahlprüfungsverfahren vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 15).

    Es handelt sich - wie ausgeführt - um ein körperschaftsrechtliches Organstreitverfahren innerhalb des Versorgungswerkes, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geltend macht, durch anderes Organ derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts in einer ihm im Innenrechtsverhältnis durch einen organisationsrechtlichen Rechtssatz zur selbstständigen Wahrnehmung zugewiesenen Rechtsposition verletzt worden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 11-14 zur Wahl des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer; vgl. auch VG Stuttgart…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 10 K 3106/19 - juris Rn. 43 m. w. N. zur Abwahl des Dekans durch den Fakultätsrat).

  • VG Berlin, 26.11.2025 - 9 L 543.25

    Abwahl eines ehrenamtlich tätigen Mitglieds des geschäftsführenden Organs eines …

    Widerspruch, Anfechtungsklage und Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO scheiden damit aus, weil im organschaftlichen Innenverhältnis kein Verwaltungsakt ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 15).

    Denn weder liegt ein Fall des § 80 VwGO vor (siehe oben), noch sehen die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des Berliner Heilberufekammergesetzes und der Satzung des Antragsgegners ein spezielles Wahlprüfungsverfahren vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 15).

    Es handelt sich - wie ausgeführt - um ein körperschaftsrechtliches Organstreitverfahren innerhalb des Versorgungswerkes, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geltend macht, durch anderes Organ derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts in einer ihm im Innenrechtsverhältnis durch einen organisationsrechtlichen Rechtssatz zur selbstständigen Wahrnehmung zugewiesenen Rechtsposition verletzt worden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 - BVerwGE 161, 323-334, juris Rn. 11-14 zur Wahl des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer; vgl. auch VG Stuttgart…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 10 K 3106/19 - juris Rn. 43 m. w. N. zur Abwahl des Dekans durch den Fakultätsrat).

  • VerfG Brandenburg, 11.10.2024 - VfGBbg 13/21
    Insoweit betrafen die Maßnahmen den innerparlamentarischen Rechtskreis, waren also nicht - wie es für eine Einordnung als Verwaltungsakt erforderlich ist - auf eine Rechtswirkung nach außen gerichtet (…so zu Recht BayVerfGH, Entscheidungen vom 25. Oktober 2023 - Vf. 70-IVa, Rn. 25, …und vom 21. Mai 2024 - Vf. 37-IVa, Rn. 25, jeweils m. w. N., juris; allgemein zur fehlenden Verwaltungsaktqualität von Maßnahmen im organschaftlich geprägten Innenverhältnis vgl.BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2.17 -, Rn. 15, juris;… i. E. ebenso U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 35 Rn. 191 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18

    Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer …

    Rn. 167 (b) Nach der Rechtsprechung des BSG erfordert die Zulässigkeit einer Wahlanfechtungsklage auch die Einhaltung einer Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (hierzu im Einzelnen BSG…, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 6 KA 4/14 R -, Rn. 21 ff.; BSG, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 14a/6 RKa 58/91 - a.A. BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 2002 - 6 C 21/01 -, Buchholz 451.45 § 93 HWO Nr. 1, S. 4 f.; BVerwG, Urteil vom 28. März 2018 - 10 C 2/17 -, BVerwGE 161, 323-334 = NVwZ 2019, 326 ff.).
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