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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3457
BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung; Ablehnung eines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mangels drohender Verfolgung durch das Baath-Regime Saddam Husseins; Aussetzung eines Verfahrens zur Einholung einer Vorabentscheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07
    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Vorlagebeschluss vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 33.07 verwiesen.
  • BVerwG, 05.07.2010 - 10 C 4.10

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens über eine Anerkennung als …

    Rn. 1 Nachdem die Beteiligten den - nach Aussetzung und Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem Geschäftszeichen BVerwG 10 C 4.10 (früher: 10 C 23.07 ) fortgesetzten - Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren, soweit es noch anhängig war (hinsichtlich des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung), in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2008 - A 4 K 2954/07
    Aus Art. 11 Abs. 1 Buchst, e, Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 (sog. Qualifikationsrichtlinie) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 22.10.2007-A 6 S 740/05 - vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 -10 C 23.07-, 10 C 31.07 u. 10 C 33.07 - an den EuGH zur Auslegung von Art. 11 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie).

    Diesen Gesichtspunkten ist vielmehr im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, namentlich der §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.2005-1 C 21.04-; VGH Bad.- Württ., Urteile v. 04.05.2006-A 2 S 1046/05 - und - A 2 S 1122/05 - OVG Saarlouis, Beschluss v. 30.03.2005-1 Q 11/05-; vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 - a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09

    Afghanistan: Situation der Hindus

    Nach Auffassung des BVerwG (EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) deute die einschränkende Formulierung "solcher Verfolgung" in Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG, die sich auch in der englischen ("such persecution") und in der französischen ("cette persecution") Sprachfassung wiederfindet, daraufhin, dass die Beweiserleichterung nicht in allen Fällen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung gilt, sondern einen inneren Zusammenhang zwischen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung und dem Sachverhalt, der bei einer Rückkehr erneut zu einer Verfolgung führen könnte, voraussetze.

    Nach Auffassung des BVerwG (BVerwG EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) ist ein Widerruf aber auch bei Schutzanträgen vor Inkrafttreten an den genannten Bestimmungen der Richtlinie zu messen.

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