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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3273
VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299 (https://dejure.org/2023,3273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2023 - 10 C 23.299 (https://dejure.org/2023,3273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 10 C 23.299 (https://dejure.org/2023,3273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 1, § 166 Abs. 1; ZPO § 114
    Rechtsmissbräuchlicher erneuter Prozesskostenhilfeantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags wegen Aussichtlosigkeit in der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags wegen Aussichtlosigkeit in der Hauptsache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 C 22.2086

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299
    Rn. 4 Die hiergegen erhobene Prozesskostenhilfebeschwerde des Klägers hat der Senat in dem Beschwerdeverfahren 10 C 22.2086 mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 zum einen wegen fehlender Vorlage einer aktuellen und vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb gerichtlicher Frist sowie zum anderen nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Hauptsache zurückgewiesen, wobei er insofern auf die zutreffenden Gründe in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts verwiesen hat.

    Rn. 9 Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten auf die Gerichts- und Behördenakten in dem hiesigen Verfahren sowie in dem Beschwerdeverfahren 10 C 22.2086 Bezug genommen.

    Die Klägerseite blendet aus, dass der Senat bereits in dem ersten Prozesskostenhilfeverfahren die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen hat, weil der Senat - ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht - die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 ff. ZPO verneint hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 10 C 22.2086 - juris Rn. 17).

  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299
    Rn. 12 aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über einen neuerlichen, auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts gestellten Prozesskostenhilfeantrag fehlt, wenn der Betroffene keine neuen Tatsachen oder neu entstandenen rechtlichen Gesichtspunkte vorbringt und das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht, etwa weil er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise lediglich auf die bisherige Begründung verweist oder wenn neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschützt sind und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb als von vornherein ausgeschlossen erscheint (…vgl. BGH, B.v. 9.5.2019 - V ZR 274/18 - juris Rn. 1 m.w.N.; B.v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 25.10.2019 - 11 C 19.1601 - juris Rn. 10;… B.v. 3.12.2009 - 11 C 08.39 - juris Rn. 6).
  • BGH, 09.05.2019 - V ZR 274/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beschwerde …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299
    Rn. 12 aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über einen neuerlichen, auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts gestellten Prozesskostenhilfeantrag fehlt, wenn der Betroffene keine neuen Tatsachen oder neu entstandenen rechtlichen Gesichtspunkte vorbringt und das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht, etwa weil er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise lediglich auf die bisherige Begründung verweist oder wenn neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschützt sind und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb als von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH, B.v. 9.5.2019 - V ZR 274/18 - juris Rn. 1 m.w.N.;… B.v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 25.10.2019 - 11 C 19.1601 - juris Rn. 10;… B.v. 3.12.2009 - 11 C 08.39 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 C 19.1601

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen erneut gestellten …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299
    Rn. 12 aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über einen neuerlichen, auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts gestellten Prozesskostenhilfeantrag fehlt, wenn der Betroffene keine neuen Tatsachen oder neu entstandenen rechtlichen Gesichtspunkte vorbringt und das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht, etwa weil er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise lediglich auf die bisherige Begründung verweist oder wenn neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschützt sind und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb als von vornherein ausgeschlossen erscheint (…vgl. BGH, B.v. 9.5.2019 - V ZR 274/18 - juris Rn. 1 m.w.N.;… B.v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.10.2019 - 11 C 19.1601 - juris Rn. 10;… B.v. 3.12.2009 - 11 C 08.39 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 11 C 08.39

    (Unzulässiger) wiederholter Prozesskostenhilfeantrag; kein Vortrag neuer …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2023 - 10 C 23.299
    Rn. 12 aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über einen neuerlichen, auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts gestellten Prozesskostenhilfeantrag fehlt, wenn der Betroffene keine neuen Tatsachen oder neu entstandenen rechtlichen Gesichtspunkte vorbringt und das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht, etwa weil er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise lediglich auf die bisherige Begründung verweist oder wenn neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschützt sind und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb als von vornherein ausgeschlossen erscheint (…vgl. BGH, B.v. 9.5.2019 - V ZR 274/18 - juris Rn. 1 m.w.N.;… B.v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 25.10.2019 - 11 C 19.1601 - juris Rn. 10; B.v. 3.12.2009 - 11 C 08.39 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 10 AE 23.1029

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Rn. 15 "Im Übrigen hat der Senat bereits mehrfach in den Antragsteller betreffenden Verwaltungsstreitsachen entschieden, dass es sich bei der Ausweisungsverfügung vom 31. Juli 2014 um eine gegenüber dem aufgehobenen Bescheid vom 5. März 2009 völlig eigenständigen, erneuten Verwaltungsakt handle, an dessen Erlass der Antragsgegner weder aus Gründen des Vertrauensschutzes noch aus anderen Gründen gehindert gewesen sei; insbesondere sei der von Antragstellerseite vertretenen Auffassung, durch die Erledigterklärung im Anschluss an die Aufhebung der Ausweisungsverfügung in der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2010 habe der Antragsgegner ein prozessuales Anerkenntnis im Sinne von § 307 ZPO abgegeben und somit einen Verzicht auf eine künftige Ausweisung bei unveränderter Sach- und Rechtslage erklärt, nicht zu folgen (vgl. nur B.v. 6.6.2016 - 10 C 15.1347 -, B.v. 7.1.2019 - 10 C 17.213 -, B.v. 26.3.2019 - 10 ZB 19.129 - und zuletzt B.v. 20.2.2023 - 10 C 23.299 - jeweils juris).".
  • OVG Bremen, 20.11.2025 - 1 PA 301/24

    PKH-Beschwerde; rechtsmissbräuchlicher Prozesskostenhilfeantrag; Unzulässiger …

    Ein solches rechtsmissbräuchliches Vorgehen wird etwa angenommen, wenn der Antrag mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise lediglich auf die bisherige Begründung verweist oder wenn neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschoben sind und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb als von vornherein ausgeschlossen erscheint (…OVG NRW, Beschl. v. 20.02.2024 - 12 E 121/24, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2023 - 10 C 23.299, juris Rn. 12;… BGH, Beschl. v. 09.05.2019 - V ZR 274/18, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - 12 E 121/24

    Unzulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Rechtsschutzbedürfnisses; …

    Rn. 6 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2023- 10 C 23.299 -, juris Rn. 12, und vom 25. Oktober 2019 - 11 C 19.1601 -, juris Rn. 10, jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 10 PA 175/10 -, juris Rn. 3; Wysk, in: ders., VwGO, 3. Aufl. 2020, § 166 Rn. 42.
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