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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3457
BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung; Ablehnung eines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mangels drohender Verfolgung durch das Baath-Regime Saddam Husseins; Aussetzung eines Verfahrens zur Einholung einer Vorabentscheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07
    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Vorlagebeschluss vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 33.07 verwiesen.
  • BVerwG, 05.07.2010 - 10 C 4.10

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens über eine Anerkennung als …

    Rn. 1 Nachdem die Beteiligten den - nach Aussetzung und Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem Geschäftszeichen BVerwG 10 C 4.10 (früher: 10 C 23.07 ) fortgesetzten - Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren, soweit es noch anhängig war (hinsichtlich des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung), in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2008 - A 4 K 2954/07
    Aus Art. 11 Abs. 1 Buchst, e, Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 (sog. Qualifikationsrichtlinie) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 22.10.2007-A 6 S 740/05 - vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 -10 C 23.07-, 10 C 31.07 u. 10 C 33.07 - an den EuGH zur Auslegung von Art. 11 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie).

    Diesen Gesichtspunkten ist vielmehr im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, namentlich der §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.2005-1 C 21.04-; VGH Bad.- Württ., Urteile v. 04.05.2006-A 2 S 1046/05 - und - A 2 S 1122/05 - OVG Saarlouis, Beschluss v. 30.03.2005-1 Q 11/05-; vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 - a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09

    Afghanistan: Situation der Hindus

    Nach Auffassung des BVerwG (EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) deute die einschränkende Formulierung "solcher Verfolgung" in Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG, die sich auch in der englischen ("such persecution") und in der französischen ("cette persecution") Sprachfassung wiederfindet, daraufhin, dass die Beweiserleichterung nicht in allen Fällen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung gilt, sondern einen inneren Zusammenhang zwischen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung und dem Sachverhalt, der bei einer Rückkehr erneut zu einer Verfolgung führen könnte, voraussetze.

    Nach Auffassung des BVerwG (BVerwG EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) ist ein Widerruf aber auch bei Schutzanträgen vor Inkrafttreten an den genannten Bestimmungen der Richtlinie zu messen.

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   BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07   

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https://dejure.org/2008,8903
BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07 (https://dejure.org/2008,8903)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 C 31.07 (https://dejure.org/2008,8903)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 C 31.07 (https://dejure.org/2008,8903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07
    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Vorlagebeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 10 C 33.07 verwiesen.
  • VG Wiesbaden, 01.07.2009 - 7 K 567/09

    Afghanistan: Situation der Hindus

    Nach Auffassung des BVerwG (EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) deute die einschränkende Formulierung "solcher Verfolgung" in Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG, die sich auch in der englischen ("such persecution") und in der französischen ("cette persecution") Sprachfassung wiederfindet, daraufhin, dass die Beweiserleichterung nicht in allen Fällen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung gilt, sondern einen inneren Zusammenhang zwischen einer erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung und dem Sachverhalt, der bei einer Rückkehr erneut zu einer Verfolgung führen könnte, voraussetze.

    Nach Auffassung des BVerwG (BVerwG EuGH-Vorlage v. 7.2. 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07-) ist ein Widerruf aber auch bei Schutzanträgen vor Inkrafttreten an den genannten Bestimmungen der Richtlinie zu messen.

  • VG Hamburg, 19.02.2009 - 20 A 472/08

    Togo: Widerruf, Gefahr für die öffentliche Sicherheit

    geltend gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 7.02.2008, 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3).
  • VG Kassel, 12.03.2008 - 3 E 342/07

    Irak:keine extreme Gefahrenlage für die absehbare Zukunft

    Diesen Grundsätzen schließt sich das Gericht in vollem Umfang an und zwar auch in Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht unter dem 07.02.2008 im Hinblick auf drei bei ihm anhängige Widerrufsverfahren in Bezug auf irakische Staatsbürger die Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung der folgenden Frage vorgelegt hat (BVerwG vom 07.02.2008 - 10 C 23.07,10 C 31.07, 10 C 33.07):.
  • BVerwG, 08.04.2008 - 10 C 34.07
    Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die mit den Beschlüssen des Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 31.07 u.a. - und vom 31. März 2008 - BVerwG 10 C 15.07 u.a. - vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt (vgl. Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - juris m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08

    Widerruf; Flüchtlingsanerkennung; Côte d'Ivoire; Elfenbeinküste; RDR

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr in mehreren Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof (z.B. Beschluss vom 7. Februar 2008 bezüglich Irak - 10 C 31/07 - zitiert nach juris) u.a. die Frage gestellt, ob das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 voraussetzt, dass in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Flüchtling besitzt,.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2008 - A 4 K 2954/07
    Aus Art. 11 Abs. 1 Buchst, e, Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 (sog. Qualifikationsrichtlinie) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 22.10.2007-A 6 S 740/05 - vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 -10 C 23.07-, 10 C 31.07 u. 10 C 33.07 - an den EuGH zur Auslegung von Art. 11 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie).
  • VG Düsseldorf, 02.08.2011 - 2 K 2850/10

    Widerruf Abschiebehindernis Monarchisten NID

    Rn. 22 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 31.07 -, InfAuslR 2008, 183 (Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchstabe e der Richtlinie 2004/83/EG): Klärungsbedürftig erscheint nur, ob das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft darüber hinaus von weiteren Voraussetzungen abhängt.
  • VG Hamburg, 16.01.2009 - 20 A 529/08

    Togo: Familienabschiebungsschutz nach § 26 Abs.4 AsylVfG

    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 7.02.2008, 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3).
  • VG Hannover, 10.12.2008 - 4 A 5725/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter …

    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht, relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 7.02.2008 - 1 0 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3 InfAusIR 2008, 183).
  • VG Hannover, 03.12.2008 - 4 A 3995/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter …

    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 7.02.2008 - 1 0 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3 -, InfAusIR 2008, 183).
  • VG Schwerin, 19.08.2008 - 5 A 551/08

    Togo: hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung bei Rückkehr

  • VG Hamburg, 16.05.2008 - 20 A 564/07

    Togo: Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht möglich wegen …

  • VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 5547/07

    Togo: Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit ist der …

  • VG Hannover, 18.02.2009 - 4 A 4355/08

    Togo: keine hinreichende Stabilisierung der Republik Togo, Widerrufsbescheid ist …

  • VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 152/06

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, …

  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 20 A 291/09

    Togo: keine hinreichende Verfolgungssicherheit bei Rückkehr, noch keine …

  • VG Hamburg, 29.12.2008 - 20 A 500/08

    Togo: eine Änderung der Verhältnisse, die einen Widerruf der …

  • VG Hamburg, 16.05.2008 - 20 A 75/08

    Togo: keine hinreichende Stabilisierung der politischen Verhältnisse, keine …

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